Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) wird vom Dezernat III des Wartburgkreises umgesetzt. Als Grundlage für die Umsetzung des Programms im Wartburgkreis wurde eine integrierte Fachplanung erarbeitet.
INEGRIERTE FACHPLANUNG 2023-2025
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) (https://www.lsz-thueringen.de/) setzt sich aus sechs Handlungsfeldern zusammen. Die Handlungsfelder geben einen Rahmen für die förderfähigen Maßnahmen:
- Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung: Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Steuerungs-, Planungs-, Vernetzungs- und Beteiligungsprozessen und die Umsetzung des Programms durch den Wartburgkreis.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität: Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Sensibilisierung für eine familienfreundliche Unternehmenskultur, Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege sowie Konzepte und innovative Projekte zur Förderung von Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum.
- Bildung im familiären Umfeld: Hierzu gehören insbesondere die informelle Bildung im Sinne der Lebensgestaltung und Alltagskompetenz von Familien, sowie Bildung im Alter oder die Entwicklung zielgruppenspezifischer, sozialraumorientierter und intergenerativer Bildungsangebote.
- Beratung, Unterstützung und Information: Hierzu gehören insbesondere Beratungs- und Hilfsangebote für verschiedene Zielgruppen unter Berücksichtigung verschiedener Zugänge einschließlich mobiler und aufsuchender Beratungs- und Unterstützungsangebote, Materialien, Kampagnen und digitale Portale zur Information von Familien, aber auch die Gewinnung und Fortbildung von Multiplikatoren.
- Wohnumfeld und Lebensqualität: Hierzu gehören insbesondere Information, Beratung und Begleitprozesse zur Schaffung wohnortnaher Versorgungsstrukturen, auf die Familien existenziell angewiesen sind, Hilfsangebote für spezifische soziale Lagen, Aufwendungen für Begegnungsstätten, in denen sich soziale Kontakte generieren; die Etablierung von Engagement-, Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld sowie Konzepte für innovative Wohnformen und seniorengerechtes Wohnen.
- Dialog der Generationen: Hierzu gehören insbesondere die Förderung von inner- und außerfamiliären Generationenbeziehungen in der Gesellschaft, die gleichermaßen familienfördernd, entlastend und unterstützend wirken, aber auch Orte und Anlaufstellen zur generationsübergreifenden Begegnung und die Schaffung der notwendigen Vernetzungsstrukturen sowie die Tätigkeit der Seniorenbeauftragten und -beiräte.
- Eine beispielhafte Auflistung der förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter https://www.gfaw-thueringen.de/cms/getfile.php5?8471 (siehe Anlagen).
Die Förderrichtlinie des Wartburgkreises sieht zwei Fördermöglichkeiten vor
Bestandsförderung:
Die Bestandsförderung ist eine langfristige Förderung von Einrichtungen oder Maßnahmen. Derzeit werden folgende Einrichtungen als Bestandseinrichtungen im Rahmen des Landesprogramms gefördert:
• AWO Ehe-, Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung (Eisenach und Bad Salzungen)
• diako Ehe-, Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung (Eisenach)
• Frauen- und Familienzentrum LOUISE (Bad Salzungen)
• Seniorenbüro des Wartburgkreises (Bad Salzungen)
• ThEKiZ Kita "Meister Nadelöhr" (Diakonia e.V.) (Bad Salzungen)
• ThEKiZ Kita "Pittiplatsch" (Diakonia e.V.) (Bad Salzungen)
• ThEKiZ Kita "Cuxhofwichtel" (ASB Regionalverband Süwestthüringen e.V.)(Mihla)
• ThEKiZ Kita Integrative Kita Vacha (Stadtverwaltung Vacha) (Vacha)
• ThEKiZ Kita "Kinderland" (Stadtverwaltung Vacha) (Völkershausen)
• ThEKiZ Kita Kinder-Arche "Werratal" (Diakonia e.V.) (Werra-Suhl-Tal)
• ThEKiZ Kita "Bambino" (Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda) (Wutha-Farnroda)
• ThEKiZ „Spielkiste“ (Diakonia e.V.) (Eisenach)
• THEKiZ "Sonnenschein" (AWO AJS gGmbH) (Eisenach)
• Seniorenbeirat Eisenach (Eisenach)
• Netzwerk Prävention
• Digitaler Angebotskatalog www.wartburgkreis.info
Bestandseinrichtungen werden grundsätzlich dauerhaft gefördert. Um in die Bestandsförderung aufgenommen zu werden, ist ein Antrag bis zum 30.04. einzureichen. Frühestmöglicher Förderbeginn ist dann der 01.01. des Folgejahres. Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Projektförderung:
Neben der langfristigen Förderung als Bestandseinrichtung ist es möglich Mittel für eine Projektförderung zu beantragen.
Es können Fördermittelanträge
- zum 15.03. für die Förderung von Projekten im Rahmen freier Projektmittel des Wartburgkreises aus dem Landesprogramm und
- zum 01.06 für eine Förderung durch nichtausgeschöpfte Landesmittel (gemäß 7.7 Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ))
eingereicht werden. Der Zeitpunkt des Förderbeginns kann aufgrund der Mittelzuweisung des Landes nicht benannt werden. Zu beachten ist, dass es sich bei dieser Förderung um Projekte handeln muss, die in sich abgeschlossen sind. Eine Förderung oder Bezuschussung von Einrichtungen ist nicht möglich.
Der Förderumfang beträgt maximal 10.000 € als nicht rückzahlbare Zuwendung. Vom Antragsteller sind Eigenmittel in Höhe von 20,0 % zu erbringen. Auf die Eigenmittel kann in begründeten Einzelfällen verzichtet werden.
Die Bewerbung ist einzureichen beim
Landratsamt Wartburgkreis
Dezernat III
Stabsstelle Sozialplanung (LSZ)
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
sowie digital an lsz(at)wartburgkreis.de.
Kontakt Dezernat III - Stabsstelle Sozialplanung (LSZ)
Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ)
Telefon: | 03695 615802 |
E-Mail: | E-Mail an LSZ senden |
Besucheranschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postanschrift
Landratsamt Wartburgkreis
Dezernat III
Stabsstelle Sozialplanung (LSZ)
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen