-
Ansprechpartner
Landkreiswahlleiterin
Frau Manja Voll
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad SalzungenTel.: 03695/61-5900
Fax: 03695/61-5999E-Mail: wahlen@wartburgkreis.de
Stellvertretender Landkreiswahlleiter
Herr Martin Becker
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad SalzungenTel.: 03695/61-5700
Fax: 03695/61-5799E-Mail: wahlen(at)wartburgkreis.de
-
Termine
Die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis findet am 26. Mai 2024 statt.
- Die Einreichung der Wahlvorschläge ist bis zum 12. April 2024 bis 18:00 Uhr möglich.
- Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 23. April 2024, um 13.00 Uhr, statt.
Nähere Informationen finden sie unten auf der Seite unter "Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Kreistagswahl".Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landeswahlleiters.
-
Informationen für Parteien
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landeswahlleiters.
Ebenso finden Sie hier die gesetzlichen Grundlagen.
-
Informationen für Wähler
Häufig gestellte Fragen zur Kreistagswahl werden hier erläutert.
Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Kreistagswahl
-
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über die zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024
Der Landkreiswahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
Listen-
Nr.Kennwort der Partei/
Wählergruppe
Lfd. Nr.
Name und Vorname
Wohnort
1
DIE LINKE
(DIE LINKE)1
Bilay
Sascha
99817 Eisenach
2
Schaft
Susanne
36456 Barchfeld-Immelborn
3
Notroff
Petra
36433 Bad Salzungen
4
Hofmann
Philipp
99820 Hörselberg-Hainich
5
Riemer
Katrin
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
6
Schlossarek
Sven
36404 Vacha
7
Müller
Anja
36433 Leimbach
8
Pommer
Philipp
99817 Eisenach
9
von Pawlowski
Esther
36404 Vacha
10
König
Enrico
36404 Vacha
11
Lemm
Kristin
99817 Eisenach
12
Czepluch
Toni
36404 Vacha
13
Bott
Lissy Johanna
99817 Eisenach
14
Grauel
Thomas
36433 Bad Salzungen
15
Albrecht
Simone
36460 Krayenberggemeinde
16
Lemm
Michael
99817 Eisenach
17
Franke
Freya
99837 Werra-Suhl-Tal
18
Hausdörfer
Falk
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
19
Mühlberger
Anita
36433 Leimbach
20
Heger
Konstantin
36443 Bad Salzungen
21
Helch
Johanna
99848 Wutha-Farnroda
22
Krug
Arne
99817 Eisenach
23
Schnittler
Felix
36448 Bad Liebenstein
24
Dietzel
Tobias
99817 Eisenach
25
Friedel
Christian
36404 Vacha
26
Trautvetter
Ralf Roland
36466 Dermbach OT Stadtlengsfeld
27
Bauer
Thomas
99817 Eisenach
28
Schäfer
Marc
36433 Bad Salzungen OT Langenfeld
29
Müller
Mario
36433 Leimbach
2
Alternative für
Deutschland
(AfD)1
Stöber
Klaus
99848 Wutha-Farnroda
2
Heinz
Melanie
99819 Krauthausen
3
Walter
Christoph
36433 Bad Salzungen
4
Wloch
Pascal
36433 Bad Salzungen
5
Krell
Uwe
36433 Bad Salzungen
6
Schnitger
Tim
99817 Eisenach
7
Dietzel
Marco
99826 Bischofroda
8
Hofmann
Petra
36469 Bad Salzungen OT Springen
9
Rink
Christian
99834 Gerstungen
10
Peuthert
Nicole
99848 Wutha-Farnroda
11
Schellenberg
André
99842 Ruhla
12
Krell
Angela
36433 Bad Salzungen
13
Reich
Detlef
36404 Oechsen
14
Hellmann
Angela
99837 Werra-Suhl-Tal
15
Müller
Heiko
36433 Bad Salzungen
16
Borghardt
Dirk
99831 Amt Creuzburg
17
Römhild
Andi
36448 Bad Liebenstein OT Steinbach
18
Scholz
René
36448 Bad Liebenstein
19
Pfeiffer
Eckart
99817 Eisenach
20
Hellmann
Timo
99837 Werra-Suhl-Tal
21
Berger
Marcel
36469 Bad Salzungen
22
Böwe
Frank
99842 Ruhla
23
Tschiesche
Wolfgang
99837 Werra-Suhl-Tal
24
Baubel
Ramon
99817 Eisenach
25
Geinitz
Heinz
99817 Eisenach
3
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
1
Dr. Brodführer
Michael
36448 Bad Liebenstein
2
Jary
Ulrike
99848 Wutha-Farnroda
3
Ihling
Christoph
99817 Eisenach
4
Henkel
Martin
36419 Geisa
5
Fischer
Elvira
36414 Unterbreizbach OT Sünna
6
Malsch
Marcus
36448 Bad Liebenstein
7
Knott
Hannes
36433 Bad Salzungen OT Etterwinden
8
Henkel
Manuela
36419 Schleid OT Kranlucken
9
Müller
Martin
36404 Vacha
10
Hirte
Christian
36469 Bad Salzungen
11
Schwertfeger
Dorothee
99817 Eisenach
12
Groß
Ralph
36456 Barchfeld-Immelborn
13
Dießler
Matthias
99842 Ruhla
14
Kotsch
Felicitas
36466 Dermbach
15
Schwanz
Ronny
99831 Amt Creuzburg
16
Steffan
Daniel
99820 Hörselberg-Hainich
17
Rakowski
Susanne
36448 Bad Liebenstein
18
Dr. Kliebisch
René
99817 Eisenach
19
Holzhauer
Manuel Dominik
36404 Vacha
20
Durner
Julia
99817 Eisenach
21
Marschner
Thomas
99820 Hörselberg-Hainich
22
Bott
Steffen
36419 Geisa
23
Thiel
Christine
36469 Bad Salzungen OT Tiefenort
24
Neumann
Peter Gerhard
36460 Krayenberggemeinde
25
Herbert
Hardy
36433 Bad Salzungen
26
Martmer
Alexandra
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
27
Deisenroth
Eric
99830 Treffurt
28
Lippold
Maik
99826 Lauterbach
29
Büchner
Gisela
99817 Eisenach
30
Bergmann
Lars
99837 Werra-Suhl-Tal OT Berka/Werra
31
Dr. van Almsick
Günter
36404 Vacha
32
Bärenklau
Christin
99831 Amt Creuzburg
33
Gärtner
Stefan
99846 Seebach
34
Mayer
Markus
99831 Amt Creuzburg
35
Merbach
Diana
99817 Eisenach
36
Manegold
Matthias
99830 Treffurt
37
Dr. Daliri
Armand
99817 Eisenach
38
Heinemann
Joana
99834 Gerstungen
39
Köllner
Andreas
99837 Werra-Suhl-Tal
40
Herrmann
Thomas
99817 Eisenach
41
Lipp
Theresa
36433 Bad Salzungen
42
Hennicke
Thomas
99834 Gerstungen
43
Schön
Ronny
36469 Bad Salzungen
44
Tischendorf
Daniela
36404 Vacha
45
Bachmann
Frank
99817 Eisenach
46
Dr. Engel
Sebastian
99834 Gerstungen OT Eckardtshausen
47
Dei-Richter
Klaus-Peter
36466 Dermbach OT Stadtlengsfeld
48
Krause
Enrico
36433 Bad Salzungen
49
Gerstung
Markus
36466 Dermbach
50
Schilling
Elisa
36433 Bad Salzungen OT Gumpelstadt
4
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
(SPD)1
Klostermann
Michael
99817 Eisenach
2
Rudolph
Tina
99817 Eisenach
3
Klotzbach
Maik
99837 Werra-Suhl-Tal
4
Hartung
Sylvia
99834 Gerstungen
5
Holland-Nell
Jürgen
36433 Bad Salzungen OT Witzelroda
6
Richter
Heidi
36460 Krayenberggemeinde OT Dorndorf
7
Ernst
Roland
36414 Unterbreizbach
8
Zentgraf-Christ
Martina
36452 Empfertshausen
9
Pollmeier
Ralf
99831 Amt Creuzburg
10
Dr. Stückrad
Juliane
99817 Eisenach
11
Rindschwentner
Oliver
99831 Amt Creuzburg
12
Hoßfeld
Barbara
36433 Bad Salzungen
13
Päsler
Nicole
99817 Eisenach
14
Geißler
Martin
36404 Vacha
15
Sachse
Heidrun
99817 Eisenach
16
Kraft
Jonny
99817 Eisenach
17
Häring
Anne
99817 Eisenach
18
Weise
Frank
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
19
Eckardt
Kati
36433 Bad Salzungen
20
Luther
Martin
36466 Dermbach
21
Schneider-Raab
Susanne
99817 Eisenach
22
Otto
Bernd
36456 Barchfeld-Immelborn
23
Dickten
Ulrike
36448 Bad Liebenstein
24
Schließmann
Christian
36433 Bad Salzungen
25
Durner
Burkhard
36466 Dermbach
26
Kromke
Lutz
99831 Amt Creuzburg
27
Sabsaby
Tarek
99817 Eisenach
28
Messerschmidt
Lukas
99831 Amt Creuzburg
29
Raab
Sven
99817 Eisenach
30
Kunze
Gunter
36433 Bad Salzungen
31
Dietrich
Daniel
99817 Eisenach
32
Dickten
Joachim
36448 Bad Liebenstein
33
Schremmer
Jonas
99817 Eisenach
34
Stumpf
Alfred
36433 Bad Salzungen
35
Levknecht
Thomas
99817 Eisenach
5
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
(GRÜNE)1
Hundertmark
Andreas
36419 Buttlar
2
Bär
Nele Marie
99817 Eisenach
3
Dr. Fischer
Victoria
99831 Amt Creuzburg OT Ebenshausen
4
Moora-Bohn
Elias
99848 Wutha-Farnroda OT Kahlenberg
5
Artschwager
Diana
99817 Eisenach OT Hötzelsroda
6
West
Joachim
99817 Eisenach
7
Fink
Susanne
99817 Eisenach
8
Kabisch
Roland
99846 Seebach
9
Bohn
Ramona
99848 Wutha-Farnroda OT Kahlenberg
10
Schumann
Markus
99831 Amt Creuzburg
11
Hundertmark
Katja
36419 Buttlar
12
Schweßinger
Stefan
99817 Eisenach
13
Ebenau
Steffi
99817 Eisenach
14
Meyer-Petersen
Heinz-Ulrich
99830 Treffurt
15
Schumann
Judith
99831 Amt Creuzburg
16
Schrön
Christoph
36469 Bad Salzungen OT Dönges
17
Ebenau
Tanya
99817 Eisenach
18
Göhring
Thomas
36404 Oechsen
19
Dr. Petersen
Antje
99830 Treffurt
20
Weider
David
36448 Bad Liebenstein
21
Wolff
Christa
99817 Eisenach
22
von Trott zu Solz
Max
99817 Eisenach
23
Müller
Katja
36448 Bad Liebenstein
24
Schulz
Detlef
36433 Bad Salzungen
25
da Silva Costa
Manuel
36419 Buttlar
Salgado
26
Schenk
Michael
99817 Eisenach
27
Bertram
Jens
99848 Wutha-Farnroda
28
Dr. Kirchner
Robert
99817 Eisenach
29
Schwertfeger
Andreas
99817 Eisenach
30
Dr. Strickler
Alexander
99817 Eisenach
31
Schel
Roland
36419 Buttlar
32
Gerlach
Joachim
99817 Eisenach
33
Hoffmann
Christian
99817 Eisenach OT Hötzelsroda
34
Krieg
Sebastian
99817 Eisenach
35
Limpert
Holger
99817 Eisenach
36
Randhahn
Thomas
99817 Eisenach
37
Vandreike
André
99817 Eisenach
38
Wagner
Hans Jürgen
99817 Eisenach
39
Matthie
Daniel
99817 Eisenach
40
Holze
Christoph
99817 Eisenach
41
Hundertmark
Markus
36419 Buttlar OT Wenigentaft
6
Freie Demokratische Partei
(FDP)1
Fallenstein
Matthias
36433 Bad Salzungen
2
Rexrodt
Gisela
99817 Eisenach
3
Bender
Leon Dustin
36469 Bad Salzungen OT Oberrohn
4
Dr. Carvalho da
Adriana
36448 Bad Liebenstein
Silva Storch
5
Kores
Alexander
36433 Bad Salzungen OT Waldfisch
6
Dr. Uber
Kord-Henning
99817 Eisenach
7
Klatt
Matthias
36469 Bad Salzungen OT Tiefenort
8
Schlotzhauer
Annett
36433 Bad Salzungen
9
Römhild
Marko
36448 Bad Liebenstein
10
Becker
Thomas
36448 Bad Liebenstein
11
Lehmann
Juliane
36448 Bad Liebenstein
12
Sallas
Elias
99842 Ruhla
13
Bischoff
Heidemarie
99834 Gerstungen
14
Pepic
Sandro
36414 Unterbreizbach
15
Winges
Lilly
36448 Bad Liebenstein
16
Ilgen
Marwin
36456 Barchfeld-Immelborn
17
Ender
Stephanie
36448 Bad Liebenstein OT Meimers
18
Hempel
Helmut
36433 Bad Salzungen
19
Luther
Robert
36466 Dermbach
7
Freie Wähler/ Bürger für Eisenach/ Liste für Alternative Demokratie
(Freie Wähler/ BfE/ LAD)1
Bohl
Klaus
36433 Bad Salzungen
2
Apel-Spengler
Heike
99817 Eisenach
3
Griebel
Markus
99834 Gerstungen OT Lauchröden
4
Reinz
Michael
99830 Treffurt
5
Lieske
Harald
99817 Eisenach
6
Schurstein
Carolin
99834 Gerstungen
7
Dr. Slotosch
Gerald
99842 Ruhla
8
Harseim
Lutz
99817 Eisenach
9
Weghenkel
Harry
99834 Gerstungen OT Lauchröden
10
Büchner
Erhard
36433 Bad Salzungen
11
Borchert
Hubert
99817 Eisenach
12
Schwanebeck
Steffi
99834 Gerstungen
13
Schlothauer
Jörg
99848 Wutha-Farnroda
14
Harz
Jürgen
99817 Eisenach
15
Liebetrau
Markus
99830 Treffurt OT Schnellmannshausen
16
Harz
Patricia
99817 Eisenach
17
Otto
Marina
99834 Gerstungen OT Lauchröden
18
Neuber
Silke
36433 Bad Salzungen
19
Bindel
Christel
99817 Eisenach
20
Mieling
Thomas
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
21
Bachmann
Anja
99817 Eisenach
22
Ahnemüller
Torsten
36466 Dermbach
23
Harz
Jennifer
99817 Eisenach
24
Senf
Ines
99846 Seebach
25
Harz
Monika
99817 Eisenach
26
Reinhardt
Klaus
99837 Werra-Suhl-Tal OT Dankmarshausen
27
Christ
Katja
36469 Bad Salzungen OT Frauensee
28
Putzke
Martin
36433 Bad Salzungen
29
Graichen
Philipp
36433 Bad Salzungen
30
Mertineit
Andreas
36469 Bad Salzungen
31
Böhme
Andreas
99831 Amt Creuzburg
32
Weisheit
René
99837 Werra-Suhl-Tal OT Herda
8
Basisdemokratische Partei Deutschland
(dieBasis)1
Schulz
Kerstin
36433 Bad Salzungen
2
Leonhardt
Claus-Peter
99834 Gerstungen OT Oberellen
3
Schulz
Stefan
36433 Bad Salzungen
9
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkreit
(BSW-VG)1
Wirsing
Anke
36433 Bad Salzungen
2
Jäger
Oliver
36433 Bad Salzungen
3
Just
Martin
99817 Eisenach
4
Wenzel
Steffen
36456 Barchfeld-Immelborn
5
Hollenbach
Alexandra
36433 Bad Salzungen
6
Cramer
Conny
36448 Bad Liebenstein
7
Willing
Udo
36456 Barchfeld-Immelborn
8
Melzer
Michaela
36433 Bad Salzungen
9
Schulze
Maik
36448 Bad Liebenstein
10
Löffler
Stephan
99837 Werra-Suhl-Tal
11
Tonndorf
Ralf
36433 Bad Salzungen
12
Kreipe
Hans Jürgen
99834 Gerstungen
13
Scharf
Uwe
36456 Barchfeld-Immelborn
14
Hornung
Birgit
99817 Eisenach
15
Zdunek
Nicole
36433 Bad Salzungen
10
Die Heimat
(HEIMAT)1
Wieschke
Patrick
99817 Eisenach
2
Vogt
Antje
99831 Amt Creuzburg OT Mihla
3
Höhn
Karsten
99817 Eisenach
4
Schmidt
Robert
99817 Eisenach
5
Hausmann
Annett
99817 Eisenach
Es wurde für keinen der eingereichten Wahlvorschläge eine Listenverbindung erklärt, dementsprechend hat der Wahlausschuss über keine Listenverbindung entschieden.
Für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Wartburgkreises wurden zehn Wahlvorschläge zugelassen, so dass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird. Der Wähler hat 3 Stimmen.
Bad Salzungen, den 24.04.2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin
-
Sitzung des Wahlausschusses 29. Mai 2024 - Festlegung endgültiges Wahlergebnis
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises zur Wahl des Landrates und zur Wahl der Mitglieder des Kreistages findet statt
am Mittwoch, den 29. Mai 2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.Sitzungsgegenstand:
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Landratswahl im Wartburgkreis sowie die Bekanntgabe des gewählten Bewerbers
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Kreistagswahl im Wartburgkreis.
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises ist öffentlich.
Sofern bei der Landratswahl am 26. Mai 2024 kein Wahlbewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet am 9. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Erstplatzierten statt. Für diesen Fall tritt der Wahlausschuss am 12. Juni 2024 um 15:00 Uhr im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, zusammen. Sitzungsgegenstand ist dann die erneute Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sowie die Bekanntgabe des gewählten Bewerbers.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Sitzung des Wahlausschusses 23. April 2024 - Prüfung und Beschlussfassung der eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises zur Wahl des Landrates und zur Wahl der Mitglieder des Kreistages findet statt
am Dienstag, den 23. April 2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad SalzungenSitzungsgegenstand:
- Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl
- Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu den Listenverbindungen zur Kreistagswahl.
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund von möglichen Einwendungen oder von Amts wegen eine weitere Sitzung des Wahlausschusses erforderlich werden kann, die ich vorsorglich für Dienstag, den 30. April 2024, um 13.00 Uhr im Beratungsraum 3 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen anberaume (§ 17 Abs. 4 Satz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG). Sitzungsgegenstand ist in diesem Fall die Prüfung und Beschlussfassung über die erhobenen Einwendungen.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024
1. Im Wartburgkreis sind am 26. Mai 2024 50 Kreistagsmitglieder zu wählen.
Wählbar für das Amt eines Kreistagsmitglieds sind nur Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (§§ 12, 27 Abs. 3 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich im Sinne aus §§ 1, 2, 27 Abs. 3 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, §§ 12 und 27 Abs. 3 ThürKWG).
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland zurzeit:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.
(Zum Kreistagsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2, 27 Abs. 3 ThürKWG.)
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§§ 12, 27 Abs. 3 ThürKWG).
1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 50 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden.
(Zum Erfordernis der Volljährigkeit vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25.09.2018 - VerfGH 24/17, S. 51)
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag,
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG,
d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit der einzelnen Bewerber nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,
e) Bescheinigung der Gemeinde über die jeweilige Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO.
(Vgl. §§ 17 Nr. 1 und 2, 18 Abs. 1 und 2 ThürKWO; §§ 14 Abs. 1 bis 4, 16 Abs. 1 und 27 Abs. 3 ThürKWG)
2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.
Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahl-berechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches (StGB).
(Vgl. §§ 17 Nr. 3, 18 Abs. 2 ThürKWO; §§ 15, 27 Abs. 3 ThürKWG)
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Wartburgkreises vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften).
3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag vertreten ist.
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine von der Wahlleiterin des Landkreises beim Landratsamt Wartburgkreis bis zum 22. April 2024 bis 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird von der Wahlleiterin des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Wartburgkreis:Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (am Montag, den 22.04.2024 bis 18.00 Uhr)
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Zimmer 149, ausgelegt.
Die Wahlleiterin des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung geleistet wird.
(Gemeindeverwaltung sind auch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden.)
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.
(Vgl. §§ 17 Nr. 4, 18 Abs. 4, 20 ThürKWO; §§ 14 Abs. 5 und 6, 27 Abs. 3 ThürKWG)
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 22. April 2024 bis 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber der Wahlleiterin des Landkreises erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.(Vgl. § 17 Nr. 5 und 6 ThürKWO; §§ 17 Abs. 3, 27 Abs. 3 ThürKWG)
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2024 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleiterin des Landkreises Wartburgkreis,Frau Manja Voll
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungeneinzureichen.
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2024 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden.
(Vgl. §§ 17 Nr. 6, und 21 Abs. 2 ThürKWO; §§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3, 27 Abs. 3 ThürKWG)
6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet eine Mehrheitswahl statt, d.h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind.
(Vgl. § 17 Nr. 7 ThürKWO; §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2, 27 Abs. 3 ThürKWG)
7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April 2024 bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 23. April 2024 tritt der Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.
8. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin