Sozialtarif in der Telekommunikation

Bürgerinnen und Bürger, die als Privatkunden mit ihrem Anschluss auf die Telekom als Verbindungsnetzbetreiber (Festnetzanschluss) dauerhaft voreingestellt sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Sozialtarif in der Telekommunikation.

Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass

  1. eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erfolgt ist oder
  2. Ausbildungsförderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gezahlt wird oder
  3. eine Schwerbehinderung auf Grund von Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung von mindestens 90 Prozent vorliegt.

Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen bei Vorliegen der unter 1.) und 2.) genannten Voraussetzungen 6,94 Euro netto und bei Vorliegen der unter 3.) genannten Voraussetzungen 8,72 Euro netto.

Antragsformulare für den Sozialtarif erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer zuständigen Niederlassung der Telekom (siehe Telekom-Rechnung).

Die Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises können in der Regel aber auch ein Antragsformular im nächsten Telekom-Shop (nicht in Telekom-Partner-Shops) erhalten:

Deutsche Telekom AG
Karlsstraße 7
Eisenach

Nähere Informationen zum Sozialtarif erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Telekom.

Wettbewerbsrechtlicher Hinweis: Dem Sozialamt ist nicht bekannt, ob auch andere Telekommunikationsanbieter unter bestimmten Voraussetzungen Sozialtarife gewähren. Insoweit wir darüber Kenntnis erhalten, werden wir diese Informationen gerne an unsere Bürgerinnen und Bürger weitergeben.

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