Eine Quarantänepflicht für positiv Getestete sowie Kontaktpersonen besteht ab dem 02. Februar 2023 nicht mehr.
Es wird jedoch dringend empfohlen, sich freiwillig für die Dauer von mindestens 5 Tagen in Absonderung zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren (insbesondere mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf) und sich täglich zu testen.