Als Untere Abfallbehörde ist der Wartburgkreis für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und diesen nachgeordneten Vorschriften zuständig. Wesentliche Aufgaben sind die Abgabe von abfallrechtlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die Abstimmung der Beräumung illegaler Abfallablagerungen mit dem zuständigen Entsorgungsträger, die abfallrechtliche Überwachung und Gefahrenabwehr, die Entgegennahme von Anzeigen nach § 53 KrWG und Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 KrWG.
Zu Fragen hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen oder zur Abfallberatung gemäß § 46 KrWG wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach.
Weiterführende Informationen
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Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall unterstützt bei allen technischen Fragen und Fragen zur Arbeit im elektronische Abfallnachweisverfahren.
- Auch beim Thüringer Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz können diverse Formulare, z. B. zur Beantragung einer Erzeugernummer, Entsorgernummer oder gewerblicher Sammlungen bezogen werden
- Informationsblatt zur getrennten Erfassung und Entsorgung von Gipskartonplatten aus dem Gebaeudeabbruch
Telefon: 03695 616701 Sekretariat
03695 616708 Sachgebietsleiter
03695 616717 Sachbearbeiter
Telefax: 03695 616799
E-Mail: | E-Mail senden an Umweltamt |