i-Kfz - Online Zulassungen und Wunschkennzeichenreservierung
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So funktioniert die vollautomatisierte Außerbetriebsetzung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Ablauf:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Mögliche Zahlungsmittel sind giropay und Kreditkarten.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde des Wartburgkreises.
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So funktioniert die Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Ablauf:
1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Mögliche Zahlungsmittel sind giropay und Kreditkarten.
7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach thüringer Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) bei schweren Fahrzeugen.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Wartburgkreises.
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So funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
2. Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommenAblauf:
1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Mögliche Zahlungsmittel sind giropay und Kreditkarten.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I und II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach thüringer Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. auch Sicherheitsprüfung (SP) bei schweren Fahrzeugen.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde des Wartburgkreises.
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So funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:
1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Ablauf:
1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Mögliche Zahlungsmittel sind giropay und Kreditkarten.
7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
10. Plakettenträger auf die Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach thüringer Landesrecht.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde des Wartburgkreises.