Die Schülerbeförderung sorgt für die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Die Beförderung kann mit Bus, Bahn oder Taxi erfolgen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass jeder Schüler den Ort erreicht, an dem sich seine Schule befindet. Dies ist vor allem im ländlichen Raum von Bedeutung, wo Wohnort und Schule einige Kilometer auseinanderliegen können.
Formulare für das Schuljahr 2025/2026
Formulare für das Schuljahr 2024/25
Häufig gestellte Fragen zur Schülerbeförderung
- Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?
- Ab welcher Entfernung besteht ein Anspruch auf Schülerbeförderung?
- Wer erhält einen Schülerfahrausweis?
- Wann bekommt man seine Beförderungskosten zurückerstattet?
- Wie reicht man seine Fahrscheine zur Erstattung ein?
- Wie reicht man den Antrag ein?
- Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
- Wann kann ein Schüler mit dem Taxi zur Schule gefahren werden?
- Rechtsgrundlagen
Kontakt Amt für Liegenschaften & Schulverwaltung
Amtsleiter
Herr Seelig
Telefon: | 03695 616201 |
Fax: | 03695 616299 |
E-Mail: | E-Mail an das Amt für Liegenschaften & Schulverwaltung senden |
Besucheranschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Allgemeine Besuchszeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |