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Unterhalt
Beratung und Unterstützung von Elternteilen, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
- bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
und auf Antrag eines Elternteiles, dem die elterliche Sorge zusteht, die Einrichtung einer Beistandschaft in Angelegenheiten
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Nähere Informationen finden Sie im Thüringer Zuständigkeitsfinder. Bitte verwenden Sie als Dienstleistung „Beistandschaft“ und als Ort Ihren Wohnort.
Thüringer Zuständigkeitsfinder
Besondere Sprechzeiten
Für die Bereiche Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften und Beurkundungen gelten folgende Sprechzeiten
Do
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhrsowie nach Vereinbarung.
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Unterhaltsvorschuss
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf Antrag eines Elternteiles
- für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, siehe Antrag, und
- für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, siehe Antrag
sowie die für die Antragstellung nötigen Unterlagen und das Merkblatt zum Antrag UVG.
Die Unterhaltsleistung beträgt ab dem 01.01.2024 monatlich
- für Kinder unter sechs Jahre: 480,00 €
- für Kinder vom siebenten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 551,00 €
- für Kinder vom 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 645,00 €
- die Berechnung der Leistung erfolgt abzüglich des Kindergeldsatzes für das erste Kind in Höhe von 250,00 €
- für Kinder, ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen oder durch die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen aus dem Bezug von SGB II fallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600,00 € brutto monatliches Einkommen hat
- Zudem wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres das Einkommen des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung) auf die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angerechnet.
weitere Informationen entnehmen Sie der Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
> zum Onlineportal <
Zuständigkeiten Jugendamt Bad Salzungen: Unterhaltsvorschuss
Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Orte: Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld-Immelborn, Buttlar, Dermbach, Geisa, Gerstungen, Krayenberggemeinde, Leimbach, Oechsen, Ruhla, Schleid, Seebach, Unterbreizbach, Vacha, Weilar, Werra-Suhl-Tal und Wiesenthal
Anfangsbuchstabe Nachname | Telefonnummer | Zimmer |
F, S (ohne Sch) | 03695 617139 | J11 |
C, D, E | 03695 617186 | J1 |
B, J | 03695 617134 | J13 |
I, Ku – Kz, N, O, Z | 03695 617188 | J2 |
P, Q, R, X, Y | 03695 617142 | 18 |
Ka – Kt | 03695 617184 | J2 |
G, H | 03695 617148 | J3 |
W | 03695 617183 | 18 |
L, Sch | 03695 617185 | J1 |
M, T, U, V | 03695 617133 | J12 |
A, Rückforderungen von Altfällen | 03695 617127 | J3 |
Zuständigkeiten Jugendamt Eisenach: Unterhaltsvorschuss
Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Orte: Amt Creuzburg, Berka v. d. H., Bischofroda, Eisenach, Frankenroda, Hörselberg-Hainich, Krauthausen, Lauterbach, Nazza, Treffurt, und Wutha-Farnroda
Anfangsbuchstabe Nachname | Telefonnummer | Zimmer |
Sch | 03695 618623 | 02.25b |
M, T, U | 03695 618626 | 02.24 |
P, R | 03695 618632 | 02.25a |
K | 03695 618624 | 02.22 |
A, L, O | 03695 618627 | 02.23 |
V, W, X, Y, Z | 03695 618628 | 02.18 |
H, I, J | 03695 618629 | 02.24 |
F, G | 03695 618630 | 02.25b |
D, E, N, S (außer Sch) | 03695 618625 | 02.25a |
B, C, Q | 03695 618631 | 02.23 |