Unterhalt

  • Unterhalt

    Beratung und Unterstützung von Elternteilen, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen

    • bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes

    und auf Antrag eines Elternteiles, dem die elterliche Sorge zusteht, die Einrichtung einer Beistandschaft in Angelegenheiten

    • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
    Nähere Informationen finden Sie im Thüringer Zuständigkeitsfinder. Bitte verwenden Sie als Dienstleistung „Beistandschaft“ und als Ort Ihren Wohnort.

    Thüringer Zuständigkeitsfinder

    Besondere Sprechzeiten

    Für die Bereiche Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften und Beurkundungen gelten folgende Sprechzeiten

    Do

    09:00 - 12:00 Uhr
    13:00 - 18:00 Uhr 

    sowie nach Vereinbarung.

     

  • Unterhaltsvorschuss

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf Antrag eines Elternteiles

    • für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, siehe Antrag, und
    • für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, siehe Antrag

    sowie die für die Antragstellung nötigen Unterlagen und das Merkblatt zum Antrag UVG.

    Die Unterhaltsleistung beträgt ab dem 01.01.2024 monatlich 

    • für Kinder unter sechs Jahre: 480,00 €
    • für Kinder vom siebenten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 551,00 €
    • für Kinder vom 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 645,00 €
    • die Berechnung der Leistung erfolgt abzüglich des Kindergeldsatzes für das erste Kind in Höhe von 250,00 €
    • für Kinder, ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen oder durch die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen aus dem Bezug von SGB II fallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600,00 € brutto monatliches Einkommen hat
    • Zudem wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres das Einkommen des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung) auf die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angerechnet.

    weitere Informationen entnehmen Sie der Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    > zum Onlineportal <

Zuständigkeiten Jugendamt Bad Salzungen: Unterhaltsvorschuss

Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Orte: Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld-Immelborn, Buttlar, Dermbach, Geisa, Gerstungen, Krayenberggemeinde, Leimbach, Oechsen, Ruhla, Schleid, Seebach, Unterbreizbach, Vacha, Weilar, Werra-Suhl-Tal und Wiesenthal

Anfangsbuchstabe Nachname Telefonnummer Zimmer
F, S (ohne Sch) 03695 617139 J11
C, D, E 03695 617186 J1
B, J 03695 617134 J13
I, Ku – Kz, N, O, Z 03695 617188 J2
P, Q, R, X, Y 03695 617142 18
Ka – Kt 03695 617184 J2
G, H 03695 617148 J3
W 03695 617183 18
L, Sch 03695 617185 J1
M, T, U, V 03695 617133 J12
A, Rückforderungen von Altfällen 03695 617127 J3

 

Zuständigkeiten Jugendamt Eisenach: Unterhaltsvorschuss

Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Orte: Amt Creuzburg, Berka v. d. H., Bischofroda, Eisenach, Frankenroda, Hörselberg-Hainich, Krauthausen, Lauterbach, Nazza, Treffurt, und Wutha-Farnroda

Anfangsbuchstabe Nachname Telefonnummer Zimmer
Sch 03695 618623 02.25b
M, T, U 03695 618626 02.24
P, R 03695 618632 02.25a
K 03695 618624 02.22
A, L, O 03695 618627 02.23
V, W, X, Y, Z 03695 618628 02.18
H, I, J 03695 618629 02.24
F, G 03695 618630 02.25b
D, E, N, S (außer Sch) 03695 618625 02.25a
B, C, Q 03695 618631 02.23

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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