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Anmeldung der Kinder zur Einschulung für das Schuljahr 2021/2022
Ergänzend zur Veröffentlichung im Kreisjournal vom 27.10.2020
Aufgrund der bestehenden Hygieneregeln durch die Corona-Pandemie weist das Staatliche Schulamt Westthüringen nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport darauf hin, dass nach § 119 Abs. 3 Thüringer Schulordnung auch eine postalische Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022 möglich ist.
Die entsprechenden Antragsformulare werden über die Homepage der zuständigen Schule veröffentlicht bzw. alle Eltern erhalten einen Brief mit entsprechenden Hinweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Personensorgeberechtigten die Geburtsurkunde
zunächst in Kopie (entweder beglaubigt oder Vorlage des Originals zum Abgleich zu einem späteren Zeitpunkt) vorgelegt werden muss.
Des Weiteren ist für alle Hortkinder die Masernimmunität nachzuweisen.
gez. Krebs
Landrat