Fischerei

  • Fischereischein

    Allgemeines

     

    Zur Ausübung der Fischerei werden bundesweit zwei Dokumente benötigt:

    1. der Fischereischein
    2. der Fischereierlaubnisschein (auch Angelkarte genannt), d.h. die Erlaubnis des jeweiligen Pächters, in seinem Pachtgewässer die Fischerei auszuüben

     

    Fischereischeine werden

    • als Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr,
    • als Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre,
    • als Zehnjahresfischereischein für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre,
    • als Jugendfischereischein für Kinder und Jugendliche in der Zeit vom achten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr,
    • als Vierteljahresfischereischein für den Zeitraum von drei Monaten oder
    • als Fischereischein auf Lebenszeit

    von den Städten und Gemeinden erteilt.

     

  • Fischerprüfung

    Um den Fischereischein zu erlangen, ist die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung (Vorbereitungslehrgang) und die anschließende erfolgreiche Ablegung der staatlichen Fischerprüfung erforderlich.

    Die Vorbereitungslehrgänge werden von den Anglerverbänden und –vereinen in Thüringen durchgeführt. Wo und wann diese Lehrgänge stattfinden, erfahren Sie bei den örtlichen Angelvereinen.

    Die staatliche Fischerprüfung wird bei der Unteren Fischereibehörde des Landratsamtes Wartburgkreis in Form einer schriftlichen Prüfung abgelegt. Die Prüfungstermine werden nach Bedarf im Amtsblatt des Wartburgkreises (Kreisjournal) rechtzeitig vorher bekanntgegeben.

    Die Anmeldung zur Fischerprüfung muss spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde erfolgen. Dazu können Sie den „Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung“ verwenden. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum Datenschutz - Fischerprüfung.

    Formulare und Merkblätter Untere Fischereibehörde

    Bei der Anmeldung ist Folgendes vorzulegen:

    • Anmeldeformular
    • Bescheinigung des Lehrgangsleiters über die erfolgte Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
    • Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 35,00 Euro oder der Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr

     

    Nach der bestandenen staatlichen Fischerprüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit dem er bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Gemeindeverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft einen Thüringer Fischereischein ausgestellt bekommt.

    Folgender Personenkreis ist in Thüringen von der Ablegung der staatlichen Fischerprüfung befreit:

    1. beruflich ausgebildete Fischer, Fischermeister oder Fischereiwissenschaftler bzw. Personen, welche sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden,
    2. Kinder und Jugendliche, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    3. Personen, die einen Vierteljahresfischereischein erwerben.

     

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Untere Fischereibehörde


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