Zweck des Bundes – Bodenschutzgesetzes und damit Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Wie heißt der Boden des Jahres? Zum Thema Boden und Bodenschutz finden Sie auf den folgenden Seiten Interessantes:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde
- Beratung und Informationen für Bürger, Betreiber, Planer, Institutionen und Einrichtungen zu Fragen des Bodenschutzes
- Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) und damit Ansprechpartner für altlastverdächtige Flächen, Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
- Altlastenauskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) und Pflege des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS)
- Überwachungen gemäß § 15 BBodSchG
- Sicherstellung bodenschutzrechtlicher Anforderungen des § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beim Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden (z.B. Herstellung von Aufschüttungen und Auffüllungen, Aufbringen von Baggergut (z.B. Teichschlamm), Verfüllung von Abgrabungen u. ä.)
- Gefahrenabwehr bei eingetretenen schädlichen Bodenveränderungen
Telefon:
03695 616701 Sekretariat
03695 616708 Sachgebietsleiter
03695 616720 Sachbearbeiter
03695 616754 Sachbearbeiter
Telefax: 03695 616799
E-Mail: | E-Mail senden an Umweltamt |