Untere Jagdbehörde
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Aufgaben der Unteren Jagdbehörde, zum Jagdschein, der Jägerprüfung und zur Afrikanische Schweinepest (ASP) – Helfer gesucht!
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Aufgaben
Aufgaben der Unteren Jagdbehörde
Die vielseitigen Aufgaben der Unteren Jagdbehörde sind:
- Erteilung bzw. Verlängerung der Jagdscheine,
- Versagung der Jagdscheine und Einziehung nach Feststellung der Unzuverlässigkeit der Jäger,
- Feststellung von Umfang und Grenzen der Jagdbezirke,
- Gestaltung der Jagdbezirke,
- Erklärung befriedeter Bezirke,
- Bestätigung von Abrundungsvereinbarungen und Abrundungsverfügungen
- die Zustimmung, Beanstandung und Änderung von Jagdpachtverträgen,
- die Zulassung zur Jäger- und Falknerprüfung sowie
- die Regelung der Bejagung in Abstimmung der Abschusspläne mit dem Jagdbeirat.
Außerdem ist die untere Jagdbehörde Aufsichtsbehörde über die Jagdgenossenschaften.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Unteren Jagdbehörde sind insbesondere
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Jagdschein
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Um einen Jagdschein erhalten zu können, muss der Antragsteller eine Jäger- und/oder Falknerprüfung abgelegt haben. Außerdem wird die Zuverlässigkeit vor Erteilung des ersten Jagscheines und danach in regelmäßigen Abständen überprüft.
Um bei der Ersterteilung Verzögerungen durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu vermeiden, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor dem Erstantrag die untere Jagdbehörde unter 03695/615905. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann dann ggf. schon vor Abschluss der Prüfung begonnen werden.
Der Jagdscheinantrag (siehe unten auf dieser Seite) kann persönlich oder auf dem Postweg eingereicht werden:
Landratsamt Wartburgkreis
Untere Jagdbehörde
Erzberger Allee 14
36433 Bad SalzungenDem vollständig ausgefüllten, auf beiden Seiten unterzeichneten Antrag ist eine Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung beizufügen. Die Jägerschaft Bad Salzungen e.V. übersendet die Versicherungsbestätigungen für ihre Mitglieder direkt an die untere Jagdbehörde, sodass die Vorlagepflicht für dort versicherte Antragsteller entfällt.
Beim Erstantrag werden außerdem das Zeugnis über die Jäger- und/oder Falknerprüfung im Original sowie zwei aktuelle farbige Passbilder benötigt.
Anträge auf Gebührenermäßigung oder –befreiung müssen durch geeignete Nachweise begründet werden.
Bitte prüfen Sie bei Anträgen auf Verlängerung eines bestehenden Jagdscheines, ob im Jagdscheinheft noch Raum für weitere Einträge ist. Andernfalls legen Sie dem Antrag bitte zwei aktuelle farbige Passbilder für das neue Jagdscheinheft bei.
Bei Antragstellung auf dem Postweg wird der Jagdschein mit Kostenbescheid per Post an den Antragsteller gesandt.
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Jägerprüfung
Die untere Jagdbehörde des Wartburgkreises führt mehrmals im Jahr Jägerprüfungen und Falknerprüfungen durch. Alle Prüfungstermine des Wartburgkreises wie auch der übrigen unteren Jagdbehörden in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Landesjagdverbandes unter https://www.ljv-thueringen.de/jagdwild/termine-jaegerpruefung/.
Voraussetzungen und Ablauf der Jäger- und Falknerprüfungen sind in der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher geregelt. Diese können Sie hier einsehen.
Wer sein Wissen in Vorbereitung auf die Prüfung oder auch einfach mal so testen möchte, kann dies unter https://was.thueringen.de/was/jpo/ tun.
Bei Fragen zu Ausbildung und Prüfung von Jägern und Falknern kontaktieren Sie uns bitte unter 03695/615905.
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Afrikanische Schweinepest (ASP) – Helfer gesucht!
Der Wartburgkreis ist bislang glücklicherweise von der Afrikanische Schweinepest (ASP) verschont geblieben. Vor allem das verantwortungsvolle Handeln unserer Einwohner lässt hoffen, dass das noch lange so bleibt.
Dort, wo die Afrikanische Schweinepest auftritt, kommt es u.a. zu massiven Einschränkungen in der Jagd, der Landwirtschaft aber auch bei allen anderen Aktivitäten in der Natur (Wandern, Radfahren usw.). Zäune werden gebaut, Betretungs- und Nutzungsverbote ausgesprochen und etliche weitere Restriktionen kommen zum Tragen.
Für den Fall, dass die ASP trotz aller Vorsicht in den Wartburgkreis eingetragen wird, wollen wir vorbereitet sein. Eine der wichtigsten Maßnahmen nach dem Feststellen eines ASP-Falles ist die Fallwildsuche. Dabei wird mit Drohnen, Hunden, vor allem aber mit vielen Helfern nach verendetem Schwarzwild gesucht. Einerseits kann so festgestellt werden, auf welcher Fläche die Seuche bereits vorhanden ist. Andererseits ist das eine wichtige Vorarbeit für die Bergung der Kadaver durch Spezialisten und damit die Eindämmung der Seuche.
Sowohl für die Fallwildsuche als auch für weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sind wir auf der Suche nach freiwilligen Helfern. Bei Interesse tragen Sie sich bitte in den ASP-Helferpool ein.
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Formulare und Merkblätter Untere Jagdbehörde
Hier gelangen Sie zum Downloadbereich für Formulare und Merkblätter im Bereich Jagd
Kontakt Untere Jagdbehörde
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Untere Jagdbehörde
Telefon: | 03695 615901 |
Fax: | 03695 615999 |
E-Mail: | E-Mail an das Amt für Sicherheit und Ordnung senden |
Besucheranschrift Bad Salzungen
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Allgemeine Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | kein Sprechtag |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefonnummer: 03695 615905
Zimmer: 170
Telefonnummer: 03695 615908
Zimmer: 171