Haushalt des Wartburgkreises
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Haushaltsplanes.
Der Haushaltsplan enthält alle für das entsprechende Haushaltsjahr des Wartburgkreises veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen und Personalstellen der Verwaltung.
Der Haushaltsplan dient somit der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs des Landkreises, der zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Haushaltspläne und Nachtragshaushaltspläne des Wartburgkreises
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Haushalts-/ Nachtragshaushaltssatzungen des Wartburgkreises ab dem Jahr 2022 einzusehen.
Es geht jedoch auch interaktiv! Über den folgenden Link können Sie den Haushalt nun digital erleben:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm wurden vom Kreistag am 19. Dezember 2023 beschlossen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt bestätigte den Eingang der Haushaltssatzung mit Schreiben vom 18. und 29. Januar 2024.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte im Kreisjournal 2/2024.
Bei Fragen zum Haushaltsplan wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.