Öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnungen

  • Jahresrechnung 2023

    Gemäß § 82 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 114 ThürKO  wurde  die Jahresrechnung  für  das  Haushaltsjahr  2023  für  den  Wartburgkreis  durch  das  Rechnungsprüfungsamt  geprüft.

    In der Sitzung des Kreistages am 26.11.2024 erfolgte die Feststellung der Jahresrechnung 2023 (Beschlussnr.: KT 0073/2024) und die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten (Beschlussnr.: KT 0074/2024).

    Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit den Beschlüssen zur Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastung des
    Landrates und der Beigeordneten liegen zur Einsichtnahme vom 23. Dezember 2024 bis zum 06. Januar 2025 im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, Zimmer 230, 36433 Bad Salzungen zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

    Montag:            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag:           von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

                                     13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag:              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

    Gemäß § 80 Abs. 4 S. 1 ThürKO i.V.m. § 114 ThürKO wird die Jahresrechnung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme, unter oben angegebener Adresse, zur Verfügung gehalten.

    Die öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnung ist ebenfalls auf der Homepage
    des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen zu finden.
     

    Bad Salzungen, den 05.12.2024

    gez.

    Dr. Brodführer

    Landrat

  • Jahresrechnung 2022

    Gemäß § 82 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 114 ThürKO  wurde  die Jahresrechnung  für  das  Haushaltsjahr  2022  für  den  Wartburgkreis  durch  das  Rechnungsprüfungsamt  geprüft.

    In der Sitzung des Kreistages am 19.12.2023 erfolgte die Feststellung der Jahresrechnung 2022 (Beschlussnr.: KT 0461/2023) und die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten (Beschlussnr.: KT 0462/2023).

    Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit den Beschlüssen zur Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastung des
    Landrates und der Beigeordneten liegen zur Einsichtnahme vom 16. Januar bis zum 29. Januar 2024 im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, Zimmer 230, 36433 Bad Salzungen zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

     

    Montag:             von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag:           von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
                                         13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

    Gemäß § 80 Abs. 4 S. 1 ThürKO i.V.m. § 114 ThürKO wird die Jahresrechnung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme, unter oben angegebener Adresse, zur Verfügung gehalten.

    Die öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnung ist ebenfalls auf der Homepage
    des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen zu finden.

     

    Bad Salzungen, den 09.01.24

    gez.

    Krebs

    Landrat

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