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Jagdscheinverlängerung 2025
Jagdscheininhaber mit Wohnsitz im Wartburgkreis können ihre Jagdscheine ab Februar auf dem Postweg oder nach vorheriger Terminvereinbarung verlängern lassen. Dafür sind folgende Unterlagen an das
Landratsamt Wartburgkreis
Untere Jagdbehörde
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
zu senden oder beim Termin mitzubringen:
- Jagdschein,
- beidseitig unterzeichneter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Das unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/downloads/amt-fuer-sicherheit-ordnung#c2940 hinterlegte Formular ist zu verwenden und kann auch telefonisch unter 03695/615905 angefordert werden.),
- Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung,
- bei Antrag auf Gebührenermäßigung oder –befreiung geeignete Nachweise.
Wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins telefonisch an die untere Jagdbehörde unter 03695/615905.
Erfolgt die Verlängerung des Jagdscheines auf dem Postweg, wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit Kostenbescheid an den Antragsteller gesandt.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Jagdscheinverlängerung 2025 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-aus-dem-bereich-sicherheit-ordnung zu finden.
gez. Dr. Brodführer
Landrat des Wartburgkreises
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Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Eisenach aus Anlass der Weihnachtsmärkte
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung
des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Eisenach aus Anlass der „Weihnachtsmärkte“
vom 25.11.2024
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
Im Stadtgebiet Eisenach dürfen am Sonntag, den 01.12.2024 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen aus Anlass der Weihnachtsmärkte geöffnet sein.
§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist/vorliegt.
Bad Salzungen, den 25.11.2024
Dr. Brodführer
Landrat des Wartburgkreises
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Staatliche Fischerprüfung 2024 im Wartburgkreis
Die staatliche Fischerprüfung 2024 findet am
Freitag, den 11. Oktober 2024
statt. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens bis zum 13. September 2024 beim
Landratsamt Wartburgkreis, Untere Fischereibehörde,
Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen
schriftlich einzureichen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang der Thüringer Fischereiverbände oder eines entsprechenden zugelassenen Online-Kurses.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro ist vor Einreichung des Antrages auf Zulassung zur Fischerprüfung an den Wartburgkreis zu überweisen. Die Bankverbindung des Wartburgkreises ist auf dem Antragsformular ersichtlich.
Informationen und das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Wartburgkreises
www.wartburgkreis.de unter „Leben im Wartburgkreis / Ordnung & Sicherheit / Fischerei“.
Krebs
Landrat
Verkaufsoffene Sonntage
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Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Bad Salzungen
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung
des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Bad Salzungen aus besonderen Anlässenvom 26.03.2024
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
In der Kernstadt Bad Salzungen dürfen an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen geöffnet sein.
Sonntag, den 05.05.2024
Anlass: Frühlingsmarktes / AutoschauSonntag, den 16.06.2024
Anlass: StadtfestSonntag, den 08.09.2024
Anlass: Kinder- und FamilienfestSonntag, den 01.12.2024
Anlass: Weihnachtsmarkt§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
§ 5
Fällt ein unter § 1 genannter besonderer Anlass aus, hat dies zur Folge, dass die Ermächtigung zur Verkaufsöffnung entfällt und eine Öffnung der Verkaufsstellen ist an diesem Sonntag nicht möglich.
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.
Bad Salzungen, den 26.03.2024
Krebs
Landrat des Wartburgkreises -
Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Vacha
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung
des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Vacha aus besonderem Anlassvom 28.03.2024
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
In der Stadt Vacha Ortsteil Vacha dürfen aus nachfolgenden Anlässen alle Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen geöffnet sein.Vitusmarkt am Sonntag, den 07.07.2024 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Herzermarkt am Sonntag, den 01.12.2024 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.§ 5
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.Bad Salzungen, den 28.03.2024
Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Benutzungsentgelte im Rettungsdienst 2024
Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, zuletzt geändert am 16. November 2023, verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens vom 16. Juli 2008, werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Wartburgkreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.
Die Benutzungsentgelte im Landkreis Wartburgkreis betragen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 für
- den Rettungstransportwagen (RTW) 465,95 € / Einsatz,
- das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 333,01 € / Einsatz und
- den Krankentransportwagen (KTW) 245,95 € / Einsatz.
Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.
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Bestellung Bezirksschornsteinfegermeister Grimm
Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242), in der aktuellen Fassung den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises mit Wirkung zum 01.01.2024 für die Dauer von 7 Jahren neu bestellt.
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Christopher Grimm
Bahnhofstr. 18
37293 Herleshausen
Handy: 0151- 51243986Kehrbezirk Eisenach-003:
Krauthausen/ OT Pferdsdorf und OT Spichra, Gerstungen/ OT Neustädt,
OT Sallmannshausen, OT Lauchröden, OT Oberellen und OT Unterellen, Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Hausbreitenbach und OT Herda, Eisenach/ OT Hörschel, OT Neuenhof, OT Wartha und OT Göringen, Eisenach (straßenweise).
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Jagdscheinverlängerung 2024
Jagdscheininhaber mit Wohnsitz im Wartburgkreis können ihre Jagdscheine ab Februar auf dem Postweg oder nach vorheriger Terminvereinbarung verlängern lassen. Dafür sind folgende
Unterlagen an das
Landratsamt Wartburgkreis
Untere Jagdbehörde
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungenzu senden oder beim Termin mitzubringen:
- Jagdschein,
- beidseitig unterzeichneter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Das unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/downloads/amt-fuer-sicherheit-ordnung#c2940 hinterlegte Formular ist zu verwenden und kann auch telefonisch unter 03695/615905 angefordert werden.),
- Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung,
- bei Antrag auf Gebührenermäßigung oder –befreiung geeignete Nachweise.Nutzen Sie zur Vereinbarung eines Termins die Online-Terminvergabe unter www.wartburgkreis.de oder melden Sie sich telefonisch unter 03695/615905 an.
Erfolgt die Verlängerung des Jagdscheines auf dem Postweg, wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit Kostenbescheid an den Antragsteller gesandt.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Jagdscheinverlängerung 2024 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter
https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-aus-dem-bereich-sicherheit-ordnung zu finden.
gez. KrebsLandrat des Wartburgkreises