- Bearbeitung von Anträgen auf Änderung des Vornamens oder des Familiennamens
- Erteilung von Auskünften zum Namensrecht
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Namensänderungsrecht
Rechtsgrundlage für eine Namensänderung ist das Namensänderungsgesetz.
Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Namensänderung rechtfertigt.Für die von Ihnen gewünscht Änderung Ihres Familien- oder Vornamens ist ein Antrag von Ihnen erforderlich.
Zuständige Behörde für die Entgegennahme eines Namensänderungsantrages ist die für Ihren Wohnort zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie auch die Auskunft, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragsbearbeitung beizubringen sind.
Das Landratsamt Wartburgkreis ist die für die Entscheidung über den Namensänderungsantrag zuständige Behörde.
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Kosten
Die Änderung eines Namens ist kostenpflichtig.
Es werden Gebühren und Auslagen erhoben. Welche Kosten auf Sie zukommen, kann - je nach Einzelfall - sehr unterschiedlich sein. Bei der Festsetzung der Gebühr sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, die Bedeutung und der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Namensänderung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Person maßgeblich.
Für weitere Auskünfte informieren Sie sich bitte persönlich bei der Namensänderungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis.
Zur Vermeidung einer längeren Wartezeit ist eine vorherige Terminvereinbarung ratsam.
Zuständigkeiten - Namensänderungsrecht
Bearbeitung in | Telefonnummer | Zimmernummer |
Bad Salzungen | 03695 617548 | 53 |
Kontakt Amt für Versorgung & Migration - Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten
Amt für Versorgung und Migration
Sachgebiet Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten
Fax: | 03695 617597 |
E-Mail: | E-Mail an das Amt für Versorgung und Migration senden |
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Mittwoch | kein Sprechtag |
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Freitag | kein Sprechtag |
Bitte beachten Sie:
Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren.