Eine besondere Verantwortung haben Beförderer, Händler, Makler und Sammler von Abfällen. Die Untere Abfallbehörde steht diesen als Überwachungsbehörde wachsam und beratend zur Seite. Beförderer, Händler, Makler und Sammler von Abfällen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit diese der zuständigen anzeigen oder über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügen.
Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall unterstützt bei allen technischen Fragen und Fragen zur Arbeit im elektronische Abfallnachweisverfahren.
Die Anzeige nach § 53 KrWG tätigen Sie hier. Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG stellen Sie hier.
Wenden Sie sich für Fragen gern an das Umweltamt.
Weitere Hinweisblätter und Formulare, z. B. zur Beantragung einer Erzeugernummer, Entsorgernummer oder gewerblicher Sammlungen können beim Thüringer Landesverwaltungsamt bzw. Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bezogen werden.
Telefon: | 03695 616719 |
E-Mail: | E-Mail an das Umweltamt senden |