Asbest ist ein gefährlicher weil gesundheitsgefährdender Stoff – darum gibt es ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Materialien. Ein Sanierungsgebot besteht hingegen nicht - solange das Asbest z.B. als Bestandteil einer baulichen Anlage fest verbaut ist, darf es an seinem Verwendungsort verbleiben. Wird es aber demontiert, ist es gefährlicher Abfall, dessen sich der Besitzer entledigen muss. Eine Weiterverwendung bzw. ein Wiedereinbau an gleicher oder anderer Stelle ist nicht zulässig. Der Besitzer hat es sicher in sogenannten Big Bags zu verpacken und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Der nicht ordnungsgemäße Umgang mit gefährlichen Abfällen ist strafbar!
Geeignete Entsorgungswege teilt die Abfallberatung des Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach auf Anfrage mit.