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Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses (April/ Mai/ Juni 2021)
Der Kreisausschuss hat in seinen Sitzungen am 19.04.2021, 25.05.2021 und 14.06.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
19.04.2021
1. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02200.67200 – Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - in Höhe von 36.700 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.04100 – Schlüssel-zuweisungen – in gleicher Höhe.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.95110 – Sanierungsmaßnahmen GS Geisa, Schulstraße 6 - in Höhe von 56.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsausgaberest in der Haushaltsstelle 20000.98800 – Investitionszuschuss an Telekommunikationsunternehmen - in Höhe von 56.000 €.
3. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.94140 – Sanierungsmaßnahmen GS Dippach, Schlossplatz 3 - in Höhe von 31.500 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 22500.34700 – Rück-zahlung überzahlter Beträge - in Höhe von 31.500 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur TETRA-BOS Implementierung des digitalen Behördenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Lieferung einer Schnittstelle zwischen Einsatzleitrechner und Sirenenansteuerung über TETRA-BOS an die Firma ETF Eislebener Tele-Funk Kommunikationstechnik GmbH in 06295 Lutherstadt Eisleben, Am Strohügel 1 zu vergeben.
5. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag der für die TETRA-BOS Implementierung des digitalen Behördenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erforderlichen Technik an die Firma SELECTRIC-Nachrichten-Systeme GmbH in 48155 Münster, Haferlandweg 18 zu vergeben.
6. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Leistung „Herstellung, Produktion und Verteilung des Kreisjournals – Amtsblatt des Wartburgkreises“ für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2023 an folgende Firma: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau.
25.05.2021
Der Landrat wird beauftragt, am Landgericht Meiningen Klage gegen die Stadt Kaltennord-heim auf Herausgabe des Drehleiterfahrzeuges (DLA(K) 23/12) des Wartburgkreises einzureichen.
14.06.2021
1. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt einen Nachauftrag zu der vergebenen Konzession Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Wartburgkreis, LOS 2, an die Telekom Deutschland GmbH unter Vorbehalt.
2. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Planungsleistungen für die Konzepterstellung der Sanierungsmaßnahmen an der Staatlichen Regelschule Wutha-Farnroda, Am Rotberg 33 in 99848 Wutha-Farnroda, Maßnahme im Rahmen der Schul-bauförderrichtlinie, an das Architekturbüro Bauprojekt K. Schmidt GmbH, Oberröblinger Bahnhofstraße 1 in 06526 Sangerhausen.
3. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt unter dem Vorbehalt der Einspruchsfrist nach § 134 (2) GWB die Objektplanung Gebäude, Architektenleistungen für die Energetische Sanierung des Staatlichen regionalen Förderzentrums „Christian-Ludwig-Wucke-Schule“ in 36433 Bad Salzungen, Albert-Schweitzer-Str. 10-12, an das Architekturbüro Hossfeld in 36433 Bad Salzungen, Sulzberger Straße 1.
4. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt unter dem Vorbehalt der Einspruchsfrist nach § 134 (2) GWB die Fachplanung TA-HLS für die Energetische Sanierung des Staat-lichen regionalen Förderzentrums „Christian-Ludwig-Wucke-Schule“ in 36433 Bad Salzungen, Albert-Schweitzer-Str. 10-12, an das Ingenieurbüro IBK Haustechnik in 36433 Bad Salzungen, Kaltenborner Straße 68.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Haushaltsjahr 2021 die Förderung der Sachkosten für die schulbezogene Jugendarbeit in Höhe von 67.893,75 € bis einschließlich August auszusetzen. Ab September ist eine Förderung je Antragsteller/in in Höhe von maximal 4/12 der Gesamtförderung des Schulstandortes möglich. Gleiches gilt für Projektanträge für das Haushaltsjahr 2021.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt dem Kreistag vorzuschlagen, die Mittel für die Örtliche Jugendförderung in der Haushaltsstelle 45150.71810 für das Haushaltsjahr 2021 um 150.000 € zu erhöhen. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, für die Mittelan-meldung des Jahres 2022 diese 150.000 € als zusätzliche Mehrbedarfe zu berücksichtigen.
Bad Salzungen, 22.02.2022
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses (November 2020/ Februar 2021)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag beschließt, Frau Susanne Rakowski und Herrn Andreas Hundertmark als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der SDW Soziale Dienstleistungsgesellschaft Wartburgkreis GmbH zu entsenden. Die bisher als stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder entsandten Mitglieder Frau Susanne Rakowski, Herr Dr. Giselher Scheerschmidt und Herr Harry Weghenkel werden abberufen.
2. Der Kreistag beschließt das Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Wartburgkreis.
3. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt das Schulnetz der staatlichen berufsbildenden Schulen des Wartburgkreises ab dem Schuljahr 2022/2023 in der vorliegenden Fassung.
4. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.94600 – Sanierungsmaßnahmen Thälmannstraße 72 – 74 in Höhe von 1.800.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 91500.30000 – Zuführung vom Verwaltungshaushalt – in der gleichen Höhe.
5. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.93500 – Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 325.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 91500.30000 – Zuführung vom Verwaltungshaushalt – in der gleichen Höhe.
6. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, dass die Feuerwehr Dermbach mit den Standorten Dermbach und Stadtlengsfeld zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgaben einer Stützpunktfeuerwehr übertragen bekommt. Zur Wahrnehmung der damit einhergehenden Verpflichtungen und der vorzuhaltenden Technik wird die am Standort Kaltennordheim untergebrachte Drehleiter DLA(K) 23/12 mit dem amtlichen Kennzeichen WAK-SF 633 an den Standort Dermbach umgesetzt.
7. Der Kreistag beschließt unter Verzicht auf eine zweite Beratung die Neufassung der „Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“ in der vorliegenden Fassung.
8. Der Kreistag beschließt unter Verzicht auf eine zweite Beratung die Neufassung der „Satzung des Wartburgkreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege“ in der vorliegenden Fassung.
9. Der Kreistag beschließt:
1. Ab dem Zeitpunkt der Funktionsnachfolge gemäß § 3 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur
freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt
Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz - EisenachNGG -) vom 16. Oktober 2019,
erhält die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach einen
stimmberechtigten Sitz in der Trägerversammlung des Jobcenters Wartburgkreis.
Diese Regelung ist befristet für die Wahlperiode des Kreistages 2021 – 2024.
2. Der Landrat wird beauftragt, mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die paritätische
Besetzung der Trägerversammlung des Jobcenters Wartburgkreis alle notwendigen
Schritte zur Entsendung eines weiteren Mitgliedes auf der Seite der BA zu vereinbaren.
10. Der Kreistag verweist den Antrag der Fraktion Freie Wähler/LAD zur Fortschreibung des Jugendförderplanes unter besonderer Berücksichtigung der aufsuchenden Jugendarbeit zur weiteren Beratung an den Jugendhilfeausschuss.
11. Der Kreistag verweist den vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler/LAD betr. Aufstockung der Mittel für die örtliche Jugendbetreuung zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss.
13. Der Kreistag hebt den Beschluss zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Kreisver-waltung am Standort Eisenach (KT 0115/2020) auf und beschließt, das Mietangebot der Wartburg-Sparkasse für das Gebäude Rennbahn 6 in Eisenach (Grundmiete 29.500 €/Monat, Laufzeit 20 Jahre mit Verlängerungsoption) anzunehmen und beauftragt den Landrat zum Vertragsabschluss.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Leistung „Fachraumausstattung Chemie (Übungs- und Vorbereitungsräume) in den Regelschulen Behringen und Mihla“ an folgende Firmen:
- Synergie Mobiliar GmbH, Max-Planck-Straße 5, 28857 Syke
- Weber & Kunz GmbH, Auer Straße 15, 09366 Stollberg
2. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe für die Durchführung eines Upgrades der Fachsoftware OK.VORFAHRT im Aufgabenbereich der Kraftfahrzeugzulassung durch die Firma kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH in Köln aufgrund des Angebotes vom 12.02.2021.
3. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Leistung „Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Gerstungen“ für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2023 an folgende Firma: Lendex Security and Consulting GmbH, Kirchplatz 8, 08451 Crimmitschau
4. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Leistung „Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Merkers“ für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2023 an folgende Firma: Lendex Security and Consulting GmbH, Kirchplatz 8, 08451 Crimmitschau
5. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Architektenleistungen für die Sanierungsmaßnahmen Thälmannstraße 72-74 an das Planungsbüro – PBB-Bad Salzungen GmbH, Michaelisstraße 23 in 36433 Bad Salzungen.
6. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Fachplanung - Technische Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär für die Sanierungsmaßnahmen Thälmannstraße 72-74 an das Ingenieurbüro HLS-Anlagen Falk Hartung, Möhraer Str. 2 in 36433 Bad Salzungen, OT Waldfisch.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 für das Jugendamt anzunehmen und dem Kreistag zu empfehlen, dem Haushaltsplan des Jugendamtes zuzustimmen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, die Neufassung der Satzung des Wartburgkreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege anzunehmen und zu beschließen.
3. a) Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Prioritätenliste der förderfähigen Anmeldungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021. Sollte das angekündigte Landesinvestitionsprogramm durch den Thüringer Landtag beschlossen sein, fließen die in Aussicht gestellten Mittel für den Wartburgkreis in Höhe von 146.833,65 € in das Gesamtvolumen zur Förderung ein. In diesem Fall findet die vorbereitete Prioritätenliste „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021 (incl. Mittel aus dem Landesprogramm) Anwendung:
WAK – Bundesmittel: 1.317.621,25 €
WAK – Landesmittel: 146.833,65 € (unter Vorbehalt)
WAK – Gesamt: 1.464.454,90 €
b) Ergeben sich bei der Bewilligung der Mittel durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport /TMBJS) Korrekturen nach Bearbeitung der Anträge hinsichtlich der angemeldeten Fördersumme oder stehen weitere Fördermittel zur Verfügung, wird die Prioritätenliste der Reihenfolge nach durch das TMBJS bearbeitet.
c) Die Verwaltung wird beauftragt:
- die eingereichten Anmeldungen mit der Prioritätensetzung des Jugendhilfe-ausschusses an die Bewilligungsbehörde weiterzureichen und
- die Kommunen, welche eine Anmeldung auf Zuwendung im Jugendamt des Wartburgkreises eingereicht haben, über das Ergebnis der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu informieren.
Bad Salzungen, 28.04.2021
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses (November/ Dezember 2020)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Wartburgkreises einschließlich Anlagen (außer dem Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung (§ 105 Abs. 2 S. 2 ThürKO i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 7 ThürKO).
2. Der Kreistag beschließt den zu den Anlagen des Haushaltsplanes des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2021 gehörenden Finanzplan mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionsprogramm (§ 105 Abs. 2 S. 2 ThürKO i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO).
3. Der Kreistag des Wartburgkreises stimmt dem Vorschlag des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu, Frau Manja Voll zur Landkreiswahlleiterin und Herrn Martin Becker zum Stellvertreter der Landkreiswahlleiterin für die Kreistagswahl im Jahr 2021 zu bestellen.
4. Der Kreistag des Wartburgkreises beauftragt den Landrat, das Landesverwaltungsamt zu ersuchen, den Termin der nächsten Kreistagswahl im Wartburgkreis auf Sonntag, 20. Juni 2021 festzusetzen und zeitnah darüber zu entscheiden.
5. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt unter Verzicht auf eine 2. Beratung die Neufassung der Satzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden.
6. Der Kreistag beschließt die folgenden außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben im Bereich der Fremdunterbringung nach SGB VIII in einer Gesamthöhe von 1.165.000 €. Diese gliedern sich auf in die Haushaltsstellen:
45340.77100 - Leistungen der sonstigen Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen in Höhe von 74.200 €,
45560.67200 - Erstattungen an andere Jugendhilfeträger in Höhe von 54.000 €,
45560.76120 - Hilfen durch Familienpflege in Höhe von 54.800 €,
45570.67200 - Erstattungen an andere Jugendhilfeträger in Höhe von 256.600 €,
45570.77132 - Hilfen in Heimen und sonstige betreute Wohnform in Höhe von 214.000 €,
45600.67200 - Erstattungen an andere Jugendhilfeträger in Höhe von 139.800 €,
45600.77100 - Hilfen in Heimen für seelisch Behinderte in Höhe von 187.000 €,
45610.77133 - Hilfen in Heimen (seelisch behinderte junge Volljährige) in Höhe von 100.000 €,
45650.77130 - Hilfen in Einrichtungen in Höhe von 84.600 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 45410.77140 – Hilfen in Kindertagesstätten – in Höhe von 220.000 €, 45540.76290 – Sonstige Leistungen der Jugendhilfe – in Höhe von 85.000 €, 45600.76100 – Leistungen der ambulanten Hilfe – in Höhe von 230.000 € sowie durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 45570.16200 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 174.300 € und 48200.19100 – Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heiz. an Arbeitsuchende (29,1%) – in Höhe von 455.700 €.
7. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.94140 – Sanierungsmaßnahmen GS Dippach, Schlossplatz 3 - in Höhe von 165.000 €. Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsausgaberest in der Haushaltsstelle 22500.96820 – Sanierungsmaßnahmen SSH RS Seebach - in Höhe von 165.000 €.
8. Der Kreistag stimmt der Erhöhung des Beförderungstarifes der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) von 1,60 Euro auf 1,80 Euro (Grundtarif) zu – gemäß Anlage zur Beschlussvorlage.
9. Der Kreistag stimmt der Haushaltssatzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR für das Haushaltsjahr 2021, der darin enthaltenen Kreditaufnahme i. H. v. 905.000,- EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 1.000.000 EUR zu.
10. Der Landkreis Wartburgkreis beteiligt sich anteilmäßig an der Mitfinanzierung des Eigenanteils des Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald e.V. am Projekt - „Artenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald – Arnika & Co.“ - zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Der Eigenanteil in Höhe von 10% (635.061,00 €) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 6.350.606,00 € wird über einen Zeitraum von 6 Jahren durch die 7 vom Projektgebiet betroffenen Landkreise (GTH, SM, HBN, IK, RU, SON, WAK - jährlich je 14.810,00 €) und der kreisfreien Stadt Suhl (jährlich 2.177,00 €) getragen.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seinen Sitzungen am 30.11.2020 und 21.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
30.11.2020:
1. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises beschließt die Änderung des Rettungsdienst-bereichsplanes für den Rettungsdienstbereich Wartburgkreis - 11. Fortschreibung - in der vorliegenden Fassung mit Wirkung vom 01.01.2021.
2. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die freiberufliche Tätigkeit für die Betreuung von drei VgV-Verfahren für die energetische Sanierung des Staatlichen regionalen Förderzentrums „Christian-Ludwig-Wucke-Schule“ in Bad Salzungen, Albert-Schweitzer-Str. 10-12, an das Büro DSK Stadtentwicklung GmbH, Erfurter Straße 11 in 99423 Weimar.
3. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Fachplanung „Technische Ausrüstung - Starkstrom, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen“ für die Sanierung der Staatlichen Regelschule „Eichelbergschule“, Herdaer Straße 8c in 99837 Werra-Suhl-Tal, OT Berka, an das Ingenieurbüro Will Elektroplanung GmbH & Co. KG aus 36115 Hilders.
4. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Fachplanung „Tragwerksplanung“ für die Sanierung der Staatlichen Regelschule „Eichelbergschule“, Herdaer Straße 8c in 99837 Werra-Suhl-Tal, OT Berka an das Ingenieurbüro für Baustatik Tunkel aus 99423 Weimar.
5. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Leistung „Lieferung, Installation und Dokumentation Präsentationstechnik Gymnasium Bad Salzungen“ an folgende Firmen:
- Speedpoint GmbH, Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt
- Volker & Wald, Otto-Schwade-Straße 6, 99085 Erfurt.
21.12.2020:
1. Der Kreisausschuss hebt die außerplanmäßige Ausgabe vom 27.04.2020 in der Haushaltsstelle 03500.94000 – Planungs- und Baukosten Neubau Landratsamt Eisenach - in Höhe von 130.000 € auf und beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.94600 – Sanierungsmaßnahmen Thälmannstraße 72 – 74 in Höhe von 130.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36110 –Investitions-pauschale (ThürKommHG) - in Höhe von 130.000 €.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.93500 – Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 121.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 65000.36170 – Investitionszuweisung des Landes für K 102/K 100 – in Höhe von 121.000 €.
3. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 23000.95000 – Sanierungsmaßnahmen Gym. Bad Salzungen Haus II, O.-Grotewohl-Str. 79 - in Höhe von 105.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 61000.36200 – Investitionszuw. d. Stadt Eisenach (Eigenanteil Projekt Parkplatz „Hohe Sonne“) – in Höhe von 45.700 € sowie durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 21100.36200 – Investitionszuweisung der Stadt Werra-Suhl-Tal für GS Dippach – in Höhe von 59.300 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 20000.94000 – Sanierungsmaßnahmen an Pausenhöfen und Spielplätzen - in Höhe von 32.500 €. Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsausgaberest in der Haushaltsstelle 59000.98210 – Investitionszuschuss an die KAG Werra - Wartburgregion - in Höhe von 32.500 €.
5. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13100.94000 – Sanierungsmaßnahmen FTZ - in Höhe von 75.600 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 13000.93530 – Erwerb eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 – HLF 10 – in Höhe von 75.600,00 €.
6. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 65000.94280 – Sanierungsmaßnahmen K9 (Burkhardtr.-Ettenhausen/S.-Kupfersuhl-Etterwinden) – in Höhe von 103.800 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 21100.36120 – Investitionszuweisung des Landes (Förderung der Dorferneuerung) – in Höhe von 33.100 €, Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 21100.36200 – Investitionszuweisung der Stadt Werra-Suhl-Tal für GS Dippach – in Höhe von 20.700 € sowie durch Abgang auf Haushaltsausgaberest in der Haushaltsstelle 22500.96820 – Sanierungsmaßnahmen SSH RS Seebach - in Höhe von 50.000 €.
7. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe über die Lieferung von Hard- und Software für ein webbasiertes Terminvergabe- und Aufrufsystem einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Schulung, Dokumentation und dem Abschluss des EVB-IT- Systemlieferungsvertrages an die Firma Kommunix GmbH.
8. Der Kreisausschuss beschließt die Verlängerung des bis zum 31.12.2021 bestehenden Vertrages zur Gebäudeversicherung für die Liegenschaften des Wartburgkreises um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2023 an die Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G., Plauener Str. 163 – 165, 13053 Berlin.
9. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Architektenleistungen für die Sanierung der Staatlichen Regelschule „Eichelbergschule“, Herdaer Straße 8c in 99837 Werra-Suhl-Tal, OT Berka, an Kraus GbR-Ingenieure & Architekten, Büro für Bauplanung & Architektur, Geisaer Straße 20 in 36466 Dermbach.
10. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Herstellung und Lieferung eines Tanklösch-fahrzeuges TLF 3000 für die Stützpunktfeuerwehr Vacha an die Firmen MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Kassel, Vertriebsbüro Erfurt in 99091 Erfurt, Schmalwasserweg 2 (Los 1 - Fahrgestell), Magirus GmbH in 89079 Ulm, Graf-Arco-Straße 30 (Los 2 – Feuerwehr-technischer Aufbau) und Brandschutztechnik Müller GmbH in 99869 Drei Gleichen / Günthersleben, Gewerbestraße 1 (Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung) zu vergeben.
Bad Salzungen, 11.02.2021
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses (Oktober/ November 2020)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag des Wartburgkreises nimmt den Jahresabschluss der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
2. Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 einschließlich deren Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Vorberatung an die Fachausschüsse unter Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses. Die abschließende Vorberatung erfolgt im Kreisausschuss.
3. Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Kreistag des Wartburgkreises die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 im Verwaltungshaushalt in den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit 129.378.249,01 € und im Vermögenshaushalt in den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit 12.613.317,75 € fest.
4. Der Kreistag des Wartburgkreises entlastet auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes den Landrat und die Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
5. Der Kreistag beschließt unter Verzicht auf eine 2. Beratung die 3. Änderung der Gebührensatzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für die örtliche Rechnungsprüfung.
6. Der Kreistag des Wartburgkreises beruft Herrn Jürgen Dücker als Aufsichtsratsmitglied der Klinikum Bad Salzungen GmbH mit sofortiger Wirkung ab und entsendet gleichzeitig Herrn Martin Henkel als neues Aufsichtsratsmitglied in die Klinikum Bad Salzungen GmbH.
7. Der Kreistag beschließt die Umfirmierung der ABS GmbH in die SDW Soziale Dienstleistungsgesellschaft Wartburgkreis mbH und den der Vorlage als Anlage beigefügten geänderten Gesellschaftsvertrag. Der Landrat wird mit dem notariellen Abschluss des Anteilsübernahmevertrages und der notariellen Änderung des Gesellschaftsvertrages beauftragt. In der Anlage 2 der Vorlage – Fachkonzept zur Entwicklung der SDW Soziale Dienstleistungsgesellschaft Wartburgkreis mbH – ist im Punkt 5 (Innere Organisation) der letzte Satz: „Die Buchhaltung wird im Dienstleistungsauftrag von der VUW gkAöR (VUW) erbracht.“ zu streichen.
8. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.94600 – Sanierungsmaßnahmen Thälmannstraße 72 – 74 – in Höhe von 292.200 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36110 –Investitionspauschale (ThürKommHG) - in Höhe von 292.200 €.
9. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 22500.94190 – Sanierungsmaßnahmen RS Marksuhl, Goethestraße 14 – in Höhe von 350.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36110 –Investitions-pauschale (ThürKommHG) - in Höhe von 350.000 €.
10. Der Kreistag beschließt überplanmäßige Ausgaben in den folgenden Haushaltsstellen:
41192.74220 - Leistungen nach § 65 SGB XII - in Höhe von 100.000 €,
41193.74220 - Leistungen nach § 65 SGB XII - in Höhe von 310.000 €,
41194.74220 - Leistungen nach § 65 SGB XII - in Höhe von 240.000 €,
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 –
Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende –
in Höhe von 650.000 €.
11. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle
41505.74514 - Leistungen der Grundsicherung iE (Eingliederungsheime) - in Höhe von 175.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle
48200.19100 - Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heiz. an Arbeitsuch. (29,1 %) - in Höhe von 175.000 €.
12. Der Kreistag des Wartburgkreises fordert den Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung auf, jetzt zügig das Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu überarbeiten und dabei ebenfalls in Zusammenhang stehende Vorschriften insbesondere die folgenden Aspekte zu prüfen:
1) Das ab dem Jahr 2013 geltende Finanzierungssystem des kommunalen Finanzausgleichs soll insbesondere hinsichtlich der Ermittlung und Herleitung der bedarfsgerechten Finanzausstattung überprüft werden. Neben einer Optimierung der bestehenden, rückblickenden Orientierung an der Jahresrechnungsstatistik sollen auch alternative Modelle beraten werden. Identifizierte Schwachstellen müssen korrigiert werden.
2) Der im Jahr 2013 eingeführte Thüringer Partnerschaftsgrundsatz soll mit Blick auf die tatsächliche Ausgabenentwicklung der Kommunen überprüft werden. Dabei sollen auch die Auswirkungen der zeitversetzten Berücksichtigung von Ausgabensteigerungen sowie Veränderungen des Aufgabenbestands und Standarderhöhungen beleuchtet werden.
3) Die Aufteilung von Schlüssel- und Zweckzuweisungen soll dahingehend überprüft werden, wie einerseits die kommunale Selbstverwaltung durch eine Ausweitung der tatsächlich frei verfügbaren Schlüsselmasse gestärkt und andererseits die Finanzierung staatlich veranlasster Aufgaben durch Zweckzuweisungen nicht gefährdet wird.
4) Bei der Ermittlung und Fortschreibung des Finanzbedarfs muss die Stellung kleiner Gemeinden im Rahmen der sogenannten Hauptansatzstaffel des kommunalen Finanzausgleichs so verankert werden, dass eine Benachteiligung des ländlichen Raums verhindert wird.
5) Art und Umfang der Finanzierung pflichtiger Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sind zu überprüfen. Eine verfassungsrechtliche Grundlage ist dabei der Konnexitätsgrundsatz in der Verfassung des Freistaats Thüringen. Bisher muss nur im übertragenen Wirkungskreis eine vollständige Refinanzierung der angemessenen Kosten gewährleistet sein. Deshalb ist auch im Vergleich zu anderen Bundesländern eine Neuformulierung dieser Finanzierungsgrundlage zu untersuchen, soweit das Land den Kommunen Verpflichtungen im eigenen Wirkungskreis aufgibt.
6) Bei der anstehenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss überprüft werden, welche Rolle Sozialausgaben und Soziallastenansatz in der Ausgleichssystematik spielen sollen und wie eine zielführende und faire Verantwortungsteilung zwischen Bund, Land und Kommunen für Sozialausgaben und deren Refinanzierung gestaltet sein soll. Dies gilt auch für den Bereich der Sozialleistungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs.
7) Obwohl die Landkreise nicht über eigene Steuereinnahmen verfügen, sind sie Aufgabenträger im besonders kostenintensiven Sozial- und Jugendhilfebereich. Der daraus resultierende Anstieg der Umlagebelastungen kreisangehöriger Gemeinden ist bei einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs mit in den Blick zu nehmen und muss auf Möglichkeiten zur Rückführung überprüft werden.
8) Die durch das Land in den vergangenen Jahren veranlassten Änderungen im Bereich der Kindergärten und deren Finanzierung müssen für die Gemeinden transparenter und besser anwendbar gemacht werden.
9) Bei den Aufgaben der Schülerbeförderung sollen deren Träger ausreichende Finanzmittel erhalten, sodass die Höhe der Zuweisungen und deren gesetzliche Grundlagen überprüft werden müssen.
13. Der Kreistag verweist den Antrag der AfD-Fraktion betr. Änderung der Satzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 02.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer bereichsübergreifenden Vereinbarung in der Form einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und dem Wartburgkreis über die Wahrnehmung der Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes entsprechend der Anlage 1 zu. Der Landrat wird ermächtigt, die vorgenannte Zweckvereinbarung abzuschließen.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.95380 – Sanierungsmaßnahmen GS Tiefenort, Kantstraße 12 – in Höhe von 70.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36110 –Investitionspauschale (ThürKommHG) - in Höhe von 70.000 €.
3. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.95900 – Sanierungsmaßnahmen Sporthalle GS Kieselbach – in Höhe von 70.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36110 –Investitionspauschale (ThürKommHG) - in Höhe von 70.000 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe für die Erweiterung des bestehenden Breitband-Internet-Anschlusses (DeutschlandLAN Connect IP) an die Firma Telekom Deutschland GmbH in Bonn aufgrund des Angebotes vom 15.09.2020.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Die im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Kindertageseinrichtungen“ 2020
erarbeiteten Kriterien bilden die Grundlage für die Bewertung und die zu erstellende
Prioritätenliste.
- Die „Bewertungstabelle zur Anmeldung auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen“
und das „Formblatt zur Anmeldung einer Zuwendung für Maßnahmen“ aus dem Bundesprogramm werden beschlossen.
- Die Obergrenze der Förderung pro Anmeldung wird auf 300.000,00 € bei einer anteiligen
Förderquote von 66 % der Gesamtkosten festgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kriterien zur Bewertung der einzelnen Anmeldungen
anzuwenden und die erarbeitete Prioritätenliste dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss
vorzulegen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan „Kindertageseinrichtungen/Tagespflege für das Kindergartenjahr 2020/2021.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die noch verfügbaren Mittel in Höhe von insgesamt 62.192,09 € in der Haushaltsstelle 45150.71810 – Zuschüsse an freie Träger (Örtliche Jugendförderung/Jugendarbeit) – in Form eines einmaligen Zuschusses an die freien Träger der Jugendhilfe, welche in den Planungsregionen des Wartburgkreises für die Offene Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, nach der Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ zu gewähren.
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, die Neufassung der „Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“ anzunehmen und zu beschließen.
5. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die investive Förderung für Jugendeinrichtungen der Kommunen im Wartburgkreis für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von insgesamt 4.097,23 €.
Bad Salzungen, 10.12.2020
gez. Krebs
Landrat
-
Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses (Juni/September 2020)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag des Wartburgkreises bestätigt folgende Veränderungen bei der Besetzung der Ausschüsse des Kreistages:
a) Frau Christina Michael als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses,
b) Frau Anke Wirsing als Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Frau
Christina Michael als ihre Stellvertreterin,
c) Frau Ulrike Jary als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
(Stellvertreterin von Herrn Jürgen Dücker),
d) Frau Christina Michael als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gesundheit (Stellvertreterin von Frau Anja Müller).
2. Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Kreistag des Wartburgkreises die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 im Verwaltungshaushalt in den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit 127.056.710,16 € und im Vermögenshaushalt in den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit 10.849.470,92 € fest.
3. Der Kreistag des Wartburgkreises entlastet auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes den Landrat und die Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
4. Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Kreistag des Wartburgkreises die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 im Verwaltungshaushalt in den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit 128.733.937,67 € und im Vermögenshaushalt in den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit 13.956.230,55 € fest.
5. Der Kreistag des Wartburgkreises entlastet auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes den Landrat und die Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
6. Der Kreistag beschließt: Der Kreistag nimmt den geänderten Wirtschaftsplan der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt der geänderten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zu.
7. Der Landkreis Wartburgkreis beteiligt sich anteilsmäßig an der Mitfinanzierung des Eigenanteils des Landschaftspflegeverbandes BR Thüringische Rhön e.V. am Gesamtprojekt (Projekt I und Projekt II) des Naturschutzgroßprojektes „Thüringer Kuppenrhön“ in Höhe von 1,1% der Gesamtsumme von voraussichtlich 7,5 Mio. €.
8. Der Kreistag beschließt im außerplanmäßig einzurichtenden Unterabschnitt 50110 – „Gesundheitsschutz (Corona)“ außerplanmäßige Ausgaben in einer Gesamthöhe von 153.600 € verteilt auf folgende Haushaltsstellen:
50110.56000
Dienst- und Schutzkleidung
143.700 €
50110.58200
Arzneimittel, Verbandsstoffe u.ä.
1.500 €
50110.61000
Veranstaltungen (Versorgung Stäbe)
4.200 €
50110.65500
Honorarleistungen
1.300 €
50110.67700
Erstattungen an private Unternehmen
2.900 €
Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Mehreinnahmen in Höhe von 153.600 € in der Haushaltsstelle 90000.06140 – Stabilisierungszuweisung des Landes (ThürCorPanG).
9. Der Kreistag beschließt folgende überplanmäßige Ausgaben in den Haushaltsstellen 21100.54300 – Reinigung – in Höhe von 149.000,00 € und 22500.54300 – Reinigung – in Höhe von 126.000,00 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.06140 – Stabilisierungszuweisung des Landes (ThürCorPanG
10. Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag wie folgt zu:
Der Kreistag beschließt, dass der Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021 folgende Eckpunkte zu Grunde zu legen sind:
1. Die Kreisumlage soll einem Hebesatz von 36,00 Prozentpunkten entsprechen.
2. Zum Erreichen des genannten Kreisumlagehebesatzes sind alle Maßnahmen zu
ergreifen. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage ist bis auf den
Mindestbestand zu reduzieren.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 21.09.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 06100.93500 – Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens – in Höhe von 91.700,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36130 – Stabilisierungszuweisung des Landes (ThürCorPanG) – in Höhe von 91.700,00 €.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61000.66150 – Mitgliedsbeiträge (Werra-Wartburgregion e. V.) – in Höhe von 42.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 61000.71200 – Zuschuss KAG Werra-Wartburgregion – in Höhe von 41.800,00 EUR und 61000.66100 – Mitgliedsbeiträge (Reg. Planungsgemeinschaft SWTh) – in Höhe von 200,00 EUR.
3. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 41300.67400 – Erstattungen an Krankenkassen gem. § 264 Abs. 7 SGB V - in Höhe von 100.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 41194.25900 – Rückzahlung gewährter Hilfen Darlehen iE – in Höhe von 66.700,00 €, 41258.25120 – Kostenersatz iE – in Höhe von 23.500,00 € und 41418.25110 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE - in Höhe von 9.800,00 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 € in der Haushaltstelle 20000.67200 -Erstattungen an Gemeinden u.a. (Entgelte u.ä. für Sportstättenmitbenutzung). Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 100.000 € erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 21100.16200 – Erstattungen von Gemeinden (Sporthallennutzung lt. Vertrag) - in Höhe von 20.500,00 € sowie durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 22500.16200 – Erstattungen von Gemeinden (Sporthallennutzung lt. Vertrag) - in Höhe von 79.500,00 €.
5. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Leistung „Ausstattung der Schulen mit schuleigenen mobilen Endgeräten im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes“ an die Firma Bechtle GmbH, Lindenallee 6, 99428 Weimar.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 folgende Beschlüsse gefasst: (Korrektur der Bekanntmachung vom 06.10.2020)
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die 1. Änderung der Richtlinie des Wartburgkreises zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen für in Pflegefamilien oder Heimen lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß § 39 SGB VIII (sog. Annex-Richtlinie). Die Richtlinie tritt ab 01.07.2020 in Kraft und ersetzt die bis zum 30.06.2020 geltende Annex-Richtlinie des Wartburgkreises.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2020 die Förderung der Sachkosten für die schulbezogene Jugendarbeit in Höhe von 67.893,75 €. Die Berechnung der Sachkosten für die schulbezogene Jugendarbeit an Regelschulen erfolgt analog der Berechnung der Sachkosten für die Gymnasien.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Wartburgkreis.
Bad Salzungen, 10.11.2020
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses (Juni/Juli 2020)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag des Wartburgkreises wählt 61 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Meiningen.
2. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Wartburgkreis stellt sich den Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung im Rahmen des E-Governments. Die Verwaltungsprozesse im Landratsamt sollen künftig sukzessive, möglichst umfassend auf digitale, medienbruchfreie Verfahren umgestellt werden. Als Grundvoraussetzung für die Verwaltungs-digitalisierung bekennt sich der Kreistag zur Einführung und Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der Kreisverwaltung sowie zur Bereitstellung der hierfür erforderlichen Finanzmittel in die Haushalte ab dem Jahr 2021.
3. Der Kreistag beschließt, den Tagesordnungspunkt 6 - Antrag der Fraktion Freie Wähler/ LAD betr. Hilfen für die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie schwer getroffenen Städte und Gemeinden – Senkung der Kreisumlage – bis zur Kreistagssitzung am 22.09.2020 zu vertagen und bis dahin die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises gründlich zu analysieren.
4. Der Kreistag beschließt, den Antrag der Fraktion Die Linke. betr. Verwendung von Mitteln der Investitionspauschale nach dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte im Jahr 2020 - Sanierung des Schulhofes der Grundschule „An den Beeten“ in Bad Salzungen - zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu verweisen.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreisausschuss beschließt den Beitritt des Wartburgkreises in eine Einkaufsgemeinschaft Thüringer Landkreise für den gemeinsamen Erdgaseinkauf für den Zeitraum 2021 bis 2024.
2. Der Kreisausschuss beschließt den Beitritt des Wartburgkreises in eine Einkaufsgemeinschaft Thüringer Landkreise für den gebündelten Stromeinkauf ab 2021 unter der Federführung des Wartburgkreises.
3. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe für die Beschaffung von PCs an die Firma CeCon Computer systems GmbH aufgrund des Angebotes vom 25.03.2020.
4. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Umstellung und Bereitstellung des Notrufanschlusses 112 auf IP-Telefonie an die T-Systems International GmbH, Georg-Elser-Str. 8, 90441 Nürnberg, zu vergeben.
5. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Konzession zum Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Wartburgkreis, LOS 2, auf Basis des Angebotes vom 13.03.2020 an die Telekom Deutschland GmbH unter Vorbehalt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die 1. Änderung der Richtlinie des Wartburgkreises zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen für in Pflegefamilien oder Heimen lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß § 39 SGB VIII (sog. Annex-Richtlinie). Die Richtlinie tritt ab 01.04.2020 in Kraft und ersetzt die bis zum 31.03.2020 geltende Annex-Richtlinie des Wartburgkreises.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2020 die Förderung der Sachkosten für die schulbezogene Jugendarbeit in Höhe von 67.893,75 €. Die Berechnung der Sachkosten für die schulbezogene Jugendarbeit an Regelschulen erfolgt analog der Berechnung der Sachkosten für die Gymnasien.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Wartburgkreis.
Bad Salzungen, 24.09.2020
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
-
Kreisausschusssitzung am 2. November 2020
Die 12. Sitzung des Kreisausschusses findet am Montag, dem 02.11.2020 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
I. Öffentlicher Teil
A Vorlagen zur abschließenden Behandlung durch den Kreisausschuss
1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2.
Genehmigung der Niederschrift der Kreisausschusssitzung vom 21.09.2020
3.
Zweckvereinbarung über die bereichsübergreifende Zusammenarbeit nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen
4.
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.95380 – Sanierungs-maßnahmen GS Tiefenort - in Höhe von 70.000 €
5.
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.95900 – Sanierungs-maßnahmen Sporthalle GS Kieselbach - in Höhe von 70.000 €
6.
Anfragen und Mitteilungen
B Vorbereitung der Kreistagssitzung
7.
Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2019
8.
Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Wartburgkreises
9.
Entlastung des Landrates und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019
10.
3. Änderung der Gebührensatzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für die örtliche Rechnungsprüfung
11.
Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes in die Klinikum Bad Salzungen GmbH
12.
SDW Soziale Dienstleistungsgesellschaft Wartburgkreis mbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Umwandlung der ABS GmbH in die SDW GmbH
13.
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.94600 - Sanierungs-maßnahmen Thälmannstraße 72-74 - in Höhe von 292.200 €
14.
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 22500.94190 - Sanierungs-maßnahmen RS Marksuhl - in Höhe von 350.000 €
15.
Überplanmäßige Ausgaben in den Haushaltsstellen 41192.74220 - Leistungen nach § 65 SGB XII - i. H. v. 100.000 €, 41193.74220 - Leistungen nach § 65 SGB XII - i. H. v. 310.000 € und 41194.74220 - Leistungen nach § 65 SGB XII - i.H.v. 240.000 €
16.
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 41505.74514 - Leistungen der Grundsicherung iE (Eingliederungsheime) - in Höhe von 175.000 €
17.
Antrag betr. Anpassung des Kommunalen Finanzausgleiches in Thüringen und Stärkung der Selbstverwaltung
18.
Antrag betr. Änderung der Satzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden
19.
Antrag betr. investive Förderung für Jugendeinrichtungen der Kommunen im Wartburgkreis
20.
Anfragen und Mitteilungen
II. Nichtöffentlicher Teil
Zutritt für Besucher erfolgt nur unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften.
Bad Salzungen, 20.10.2020
gez. Krebs
Landrat
-
Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses (April/ Mai 2020)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag beschließt, die über die Haushaltsplanung hinausgehende, zusätzliche Investitionspauschale für folgende Maßnahmen zu verwenden:
1. 03500.95100 Planungs- und Baukosten Parkplatz Erzberger Allee außerplanmäßig 150.000 € 2. 03500.96200 Mieterausbaukosten Neubau Landratsamt überplanmäßig 200.000 € 3. 20000.93200 Erwerb von Grundstücken außerplanmäßig 199.000 € 4. 20000.94000 Sanierungsmaßnahmen an Pausenhöfen und Spielplätzen überplanmäßig 245.000 € 5. 21100.94110 Sanierungsmaßnahmen GS Berka v.d.H., Schulstraße 5 überplanmäßig 500.000 € 6. 21100.94140 Sanierungsmaßnahmen GS Dippach, Schlossplatz 3 überplanmäßig 404.000 € 7. 21100.95000 Sanierungsmaßnahmen GS „Burgseeschule“ Bad Salzungen, Hübscher Graben 18 überplanmäßig 195.000 € 8. 21100.95120 GS Dermbach, Bahnhofstraße 54 außerplanmäßig 250.000 € 9. 21100.95230 Sanierungsmaßnahmen GS Schweina, Sennfelder Straße 6 überplanmäßig 155.000 € 10. 23000.94100 Sanierungsmaßnahmen Gymnasium Ruhla, Bermbachtal 24 überplanmäßig 350.000 € 11. 23000.95000 Sanierungsmaßnahmen Gym. Bad Salzungen, Haus II, O.-Grotewohl-Str. 79 überplanmäßig 210.000 € 12. 23000.95110 Sanierungsmaßnahmen Gymnasium Vacha, Völkershäuser Str. 9 überplanmäßig 250.000 € 2. Der Kreistag beschließt den Beitritt des Wartburgkreises zum interkommunalen Serviceteam im Bereich des E-Governments des Landkreises Nordhausen, des Kyffhäuserkreises und des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Landrat wird ermächtigt, die 1. Änderung der Zweckvereinbarung über die Gründung des Serviceteams mit v.g. Gemeindeverbänden zu unterzeichnen. Der Landrat wird zudem beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag auf finanzielle Unterstützung für die sodann notwendige personelle Ausstattung nach der Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen (Thüringer E-Government-Richtlinie – ThürEGovRL) zu stellen.
3. Der Kreistag beschließt die 3. Änderung der Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises in der wie folgt geänderten Fassung:
- Teil I, Punkt 5.4: Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 50.000 €.
- Teil IV, Punkt 5.2.: Die Höchstgrenze der Zuwendung beträgt 800,00 €.
Nach diesem Satz wird folgender Satz neu hinzugefügt: Für Deutsche und höherrangige
Meisterschaften beträgt die Höchstgrenze der Zuwendung 3.000,00 €.
4. Der Kreistag stimmt der Neufassung der Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von Maßnahmen des ehrenamtlichen Naturschutzes (Naturschutz-Förderrichtlinie) zu.
5. Der Kreistag beschließt die Zusammensetzung und Neubesetzung des Volkshochschulbeirates.
6. Der Kreistag beschließt die Zusammensetzung und Neubesetzung des Sportbeirates.
7. Der Kreistag beschließt die vorliegende Strategie der integrierten Planung (Armutspräventionsstrategie).
8. Der Kreistag beschließt das vorliegende Integrationskonzept zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund.
9. Der Kreistag verweist den Antrag der Fraktion Freie Wähler/LAD betr. Hilfen für die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie getroffenen Städte und Gemeinden in den Haushalts- und Finanzausschuss, um dort die Lage zu analysieren und die Finanzbeziehungen der Kommunen zum Land Thüringen festzustellen mit der Maßgabe, die Kommunen zu entlasten.
10. Der Kreistag verweist den Antrag der AfD-Fraktion betr. Umsetzung eines kommunalen Soforthilfeprogrammes zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss.
11. Der Kreistag verweist den Antrag der Fraktion Freie Wähler/LAD betr. Feststellung des Corona-bedingten Unterstützungsbedarfes für die Kreativwirtschaft zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss.
12. Der Kreistag beschließt:
a) Die Mitglieder des Kreistages Wartburgkreis sowie die Beigeordneten - im Weiteren nur noch Abgeordnete genannt - die vor dem Jahr 1972 geboren wurden, werden auf Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes auf eine mögliche frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüft. Die Überprüfung erstreckt sich auch auf eine mögliche inoffizielle Tätigkeit für das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei der Volkspolizei sowie auf Personen, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren (Vgl. § 6 Abs. 4+5 StUG).
b) Die Vorsitzende des Kreistags wird beauftragt, beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (im Folgenden: Bundesbeauftragten) entsprechende Auskünfte gemäß § 20 Abs.1 Nr. 6 lit. B sowie § 21 Abs.1 Nr. 6 lit. B StUG zum Zwecke der Überprüfung einzuholen. Die Kreistagsabgeordneten teilen der Vorsitzenden des Kreistags hierfür alle ihre Vor- und Familiennamen (Geburtsnamen und Namen aus früheren Ehen), ihre Personenkennzahl (sofern vorhanden), sowie ihre Wohnanschriften (Haupt- und Nebenwohnungen) vor dem 3. Oktober 1990 mit.
c) Für die Bewertung der Auskünfte ist ein Ehrenausschuss zu bilden, dem zwei Kreistagsabgeordnete je Fraktion sowie eine Vertrauensperson, die weder Kreistagsabgeordneter noch Mitarbeiter der Kreisverwaltung ist, angehören. Die Vertrauensperson ist vom Vorsitzenden des Kreistags im Benehmen mit den Fraktionen zu benennen. Der Ehren-ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
d) Alle Unterlagen des Bundesbeauftragten sind an die Vorsitzende des Kreistags, Frau Hunstock zu senden. Sie werden vom Kreistagsbüro verwahrt und ungeöffnet dem Vorsitzenden des Ehrenausschusses übergeben.
e) Der Ehrenausschuss prüft und bewertet die Unterlagen des Bundesbeauftragten. Enthält die Antwort der Bundesbeauftragten Anhaltspunkte, die auf eine Tätigkeit gemäß Abs.1 Satz 1 oder 2 hinweisen, erhält der Ehrenausschuss das Recht, ergänzende Unterlagen und Stellungnahmen des Bundesbeauftragten anzufordern. Die Ergebnisse der Prüfung der Unterlagen sowie die Bewertung, ob der Kreistagsabgeordnete durch seine Tätigkeit für das MfS der SED-Diktatur Vorschub geleistet hat, sind mit dem Betroffenen zunächst zu eröffnen und mit ihm zu erörtern. Der Kreistagsabgeordnete kann hierbei Akteneinsicht verlangen und sich einer Vertrauensperson bedienen. Die Ergebnisse der Prüfung und deren Bewertung werden anschließend der Vorsitzenden des Kreistags schriftlich mitgeteilt. Entscheidungen des Ehrenausschusses bedürfen dabei einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
f) Die Feststellungen des Ehrenausschusses werden unter Angabe der wesentlichen Gründe vom Vorsitzenden ausgefertigt und als nichtöffentliche Vorlage klassifiziert. In die Vorlage ist auf Verlangen eine Erklärung des betroffenen Kreistagsabgeordneten aufzunehmen. Der Kreistag befasst sich mit dieser Drucksache in geschlossener Sitzung. Anschließend unterrichtet der Vorsitzende des Kreistags die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Überprüfung.
g) Der Ehrenausschuss tagt nichtöffentlich. Dessen Mitglieder sind vorbehaltlich der Ziffer 5 zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Übermittlungen, Akteneinsicht und Veröffentlichungen sind berechtigte Interessen Betroffener und Dritter i. S. d. § 6 Absatz 3, 7 StUG zu berücksichtigen. Insbesondere die Rechte zum Schutz der Betroffenen sind während des gesamten Überprüfungsverfahrens zu beachten.
h) Die Mitteilungen der BStU werden nach Beendigung der Überprüfung allen nicht belasteten Kreistagsabgeordneten übergeben, alle anderen nach Ablauf der Wahlperiode vernichtet. Scheidet ein Kreistagsabgeordneter vor Abschluss des Überprüfungsverfahrens aus dem Kreistag aus, so ist das Verfahren einzustellen und die im Zusammenhang mit der Überprüfung angefallenen Unterlagen umgehend und vollständig zu vernichten.
13. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt bezüglich Windkraftanlagen im Wartburgkreis gemäß Änderungsantrag der CDU-FDP-Fraktion: Um eine notwendige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für das Regionalplanänderungsverfahren in Südwestthüringen fachrechtlich zu ermöglichen, die Kulturlandschaft und die Lebensqualität in der Region zu bewahren und um den Wald zu schützen, fordert der Kreistag des Wartburgkreises von der Landesregierung des Freistaates Thüringen:
1. Die umgehende Verabschiedung eines Landschaftsrahmenplanes durch die Obere
Naturschutzbehörde.
2. Das Verbot von Windkraftanlagen im Wald durch die Änderung des Thüringer Waldgesetzes.
3. Die Einführung einer 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windkraftanlagen
und Wohnbebauung.
4. Eine an die Bundesregierung gerichtete Initiative zur Ergänzung der Länderöffnungsklausel um eine 10-H-Regel für Mindestabstand und Höhenbegrenzung.
14. Der Kreistag beschließt die Übertragung der Grundschule Tiefenort, Kantstraße 12, Flurstück 100/1 mit 3.300 m² gemäß § 5 (1) Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) von der Stadt Bad Salzungen an den Wartburgkreis, einschließlich der Ablösung der Verbindlichkeiten aus dem bestehenden Kredit in Höhe von 187.614,26 € zzgl. weiterer Kosten.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seinen Sitzungen am 27.04.2020 und 25.05.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
27.04.2020:
1. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe für den Neubeitritt zum Microsoft (MS) – Enterprise Agreement (EA) zum 01.06.2020 für:
- 600 Lizenzen MS Windows Enterprise E3,
- 580 Windows Server CAL-Lizenzen,
- 6 Lizenzen SQL Server Standard,
- 8 Lizenzen Windows Server Datacenter und
- 160 Windows Remote Desktop Services User CAL Lizenzen
an die Firma Crayon Deutschland GmbH über eine Laufzeit von drei Jahren.
2. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe für die Beschaffung von Notebooks an die Firma CODA Computer und Programme GmbH Erfurt aufgrund des Angebotes vom 24.03.2020.
3. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Beratungsleistungen für die Ausschreibung des Bauvorhabens „Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Eisenach“ an die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin.
4. Der Kreisausschuss genehmigt den Teilerlass einer Forderung des Wartburgkreises in Höhe von 9.593,41 €. Voraussetzung für den Erlass ist die Zahlung der einmaligen Vergleichssumme in Höhe von 6.500,00 €.
25.05.2020:
1. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 06100.93400 - Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - in Höhe von 130.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.36110 – Investitionspauschale (ThürKommHG) – in Höhe von 130.000 €.
2. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe für die Beschaffung einer neuen Cisco CallManager Umgebung an die Firma Godyo Enterprise Computing AG, Jena aufgrund des Angebotes vom 05.05.2020.
Bad Salzungen, 26.08.2020
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses (Januar/ März 2020)
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Wartburgkreises:
a) In § 22 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit wird Beschlussgremium für alle Belange zur Umsetzung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ).
b) Der bisherige § 22 Absatz 3 (alt) wird zu § 22 Absatz 4 und § 22 Absatz 4 (alt) wird zu § 22 Absatz 5.
c) § 27 wird am Ende um einen weiteren Anstrich ergänzt:
- Umsetzung des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ).
2. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt unter Verzicht auf eine 2. Beratung die Satzung für den Seniorenbeauftragten und dessen Stellvertreter im Wartburgkreis.
3. Der Kreistag wählt mit Wirkung vom 04.03.2020 Frau Elvira Fischer zur Seniorenbeauftragten und Frau Christel Hermann zur stellvertretenden Seniorenbeauftragten des Wartburgkreises.
4. Der Kreistag beschließt unter Verzicht auf eine zweite Beratung in Umsetzung des § 1 Absatz 3 des Zukunftsvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis den Neubau eines Verwaltungsgebäudes zur Unterbringung der Sozialverwaltung am Standort Eisenach. Der Landrat wird beauftragt, die haushalterischen, organisatorischen und planungsrechtlichen Maßnahmen zum Bau und zur Finanzierung des Vorhabens einzuleiten. Über etwaige Rücklagenmittel des Kreises hinaus ist eine darlehensweise Vorhabenfinanzierung in den Kreishaushalt aufzunehmen.
5. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt unter Verzicht auf eine 2. Lesung die 2. Änderungssatzung zur Neuregelung der Gebührensatzung und Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis.
6. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt die Bildung des Zweckverbandes "Zentrale Leitstelle Westthüringen" der Landkreise Gotha, Ilm-Kreis und Wartburgkreis. Die der Vorlage beigefügte Verbandssatzung wird beschlossen.
7. Der Kreistag nimmt den Haushaltsplan der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
- im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von 17.728.849,00 Euro,
- im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 5.989.072,00 Euro,
- einer Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 1.100.000,00 Euro,
- einem Höchstbetrag für Kassenkredite in Höhe von 2.000.000,00 Euro und
- einer ÖPNV Umlage in Höhe von 4.423.428,00 Euro
zu.
8. Der Kreistag beschließt die Einrichtung einer Behördenfahrschule und betraut die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR mit der Durchführung der Fahrschule.
9. Der Kreistag verweist den vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler/LAD betr. Kinder- und Jugendkunstschule des Wartburgkreises zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie den Haushalts- und Finanzausschuss.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seinen Sitzungen am 29.01.2020 und 02.03.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
29.01.2020:
1. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Architektenleistungen Objektplanung - Gebäude, Innenräume, LP 6-8, für das EFRE-Vorhaben: Energetische Sanierung der Staatlichen Regelschule „Werratal“ in 36433 Bad Salzungen, Straße der Einheit 18, an das Architekturbüro Hossfeld, Sulzberger Straße 1, in 36433 Bad Salzungen.
2. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung - Wärmeversorgungsanlagen, LP 6-8, für das EFRE-Vorhaben: Energetische Sanierung der Staatlichen Regelschule „Werratal“ in 36433 Bad Salzungen, Straße der Einheit 18, an das Planungsbüro Füssel, Bahnhofstraße 15, in 99848 Wutha-Farnroda.
02.03.2020:
1. Der Kreisausschuss verweist die Beschlussvorlage betr. Beitritt des Wartburgkreises in eine Einkaufsgemeinschaft Thüringer Landkreise für den gebündelten Stromeinkauf ab 2021 unter der Federführung des Wartburgkreises zunächst zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz und Digitalisierung.
2. Der Kreisausschuss verweist die Beschlussvorlage betr. Beitritt des Wartburgkreises in eine Einkaufsgemeinschaft Thüringer Landkreise für den gemeinsamen Erdgaseinkauf für den Zeitraum 2021 bis 2024 zunächst zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz und Digitalisierung.
3. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Planungsleistungen für die Konzepterstellung einer Generalsanierung am Schulkomplex Behringen (RS Behringen, GS Behringen, Schulsporthalle und Heizzentrale) in 99820 Hörselberg-Hainich, OT Behringen, Hauptstraße 75, an das Architekturbüro c-arc Chris Heinemann, Hintergasse 02, in 37293 Herleshausen.
4. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Architektenleistungen für die Sanierung der Grundschule „Parkschule“ in 36433 Bad Salzungen, Straße der Einheit 133, an das Architekturbüro Hossfeld, Sulzberger Straße 1, in 36433 Bad Salzungen.
5. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Konzession zum Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Wartburgkreis, LOS 1, auf Basis des Angebotes vom 22.07.2019 an die Telekom Deutschland GmbH unter Vorbehalt.
Bad Salzungen, 03.08.2020
gez. Schilling i.V.
Landrat
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Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Wartburgkreises einschließlich Anlagen (außer dem Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung (§ 105 Abs. 2 S. 2 ThürKO i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 7 ThürKO) mit folgender Festlegung: Der Landrat wird beauftragt, im laufenden Haushaltsvollzug des Jahres 2020 Mittel in Höhe von 150.000 Euro im Vermögenshaushalt für den Bau einer Photovoltaikanlage mit möglichst hoher Eigennutzung auf dem Dach des Gebäudes des Landratsamtes in der Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen bereitzustellen.
2. Der Kreistag beschließt den zu den Anlagen des Haushaltsplanes des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2020 gehörenden Finanzplan mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionsprogramm (§ 105 Abs. 2 S. 2 ThürKO i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO).
3. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt: Die Volkshochschulen der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises vereinbaren ihre Kooperation zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung bis zum Aufgabenübergang an den Wartburgkreis mit dem vorliegenden Kooperationsvertrag.
4. Der Kreistag beschließt den Beitritt des Wartburgkreises zur Werra-Wartburgregion e. V.
5. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, dass der Wartburgkreis zum 01.01.2020 Mitglied im Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Freistaats Thüringen e.V. wird.
6. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45570.77132 – Hilfen in Heimen und sonstige betreute Wohnform – in Höhe von 225.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 16000.16700 – Erstattungen von privaten Unternehmen (ZAD GmbH) – in Höhe von 60.000,00 €, 41286.25100 – Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz, Kostenersatz iE (Eingliederungsheime) – in Höhe von 13.600,00 €, 50100.16210 – Anteilsfinanzierung der Stadt Eisenach für Gesundheitsdienst gemäß Zweckvereinbarung – in Höhe von 1.400,00 € und Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 – Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende – in Höhe von 150.000,00 €.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45560.76120 – Hilfen durch Familienpflege – in Höhe von 115.500 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 48100.16210 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 10.900 €, 41250.25100 – Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz, Kostenersatz iE – in Höhe von 40.000 € sowie in der Haushaltsstelle 50100.16210 – Anteilsfinanzierung der Stadt Eisenach für Gesundheitsdienst gemäß Zweckvereinbarung – in Höhe von 64.600 €.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45650.67200 – Erstattungen an andere Jugendhilfeträger – in Höhe von 84.100 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 45410.77140 – Hilfen in Kindertagesstätten – in Höhe von 84.100 €.
3. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45570.67200 – Erstattungen an andere Jugendhilfeträger – in Höhe von 79.800 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 45420.16200 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 6.800,00 € und Minderausgaben in der Haushaltsstelle 45420.76100 – Leistungen der sonstigen Hilfe zur Erziehung (Tagespflege) – in Höhe von 73.000 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45650.77130 – Hilfen in Einrichtungen – in Höhe von 86.000 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 45510.71800 – Zuschüsse an die Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen – in Höhe von 66.900 € und durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 45650.16200 - Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 14.000 € und 45650.25100 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz – in Höhe von 5.100 €.
5. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 06100.93400 - Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - in Höhe von 64.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 79100.32200 - Teilrückzahl. zinsloses Darl. v. Gem. Merkers-Kieselb. f. Eigenanteil Anschlussbahn - in Höhe von 64.000 €.
6. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltstelle 03500.93200 - Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - in Höhe von 90.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 65000.36170
- Investitionszuweisungen des Landes für K 102/K100.
7. Der Kreisausschuss beschließt den Ankauf des Flurstücks 1255/4 (1.162 m²) in Bad Salzungen, Erzberger Allee, durch den Wartburgkreis bis zu einem maximalen Kaufpreis von 81.340,00 € zzgl. Grunderwerbsnebenkosten zum Zwecke der Errichtung von ca. 45 Parkplätzen.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Kriterien für die Umsetzung der zusätzlichen Landesmittel im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Die Prioritätenliste der förderfähigen Anmeldungen im Rahmen des Landesinvestitionsprogrammes „Kindertageseinrichtungen“ 2020 wird bestätigt.
- Sollten sich bei der Bewilligung der Mittel durch das Thüringer Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport (TMBJS) Korrekturen nach Bearbeitung der Anträge hinsichtlich der
angemeldeten Fördersumme ergeben, oder weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, wird die Prioritätenliste der Reihenfolge nach durch das TMBJS bearbeitet.
- Die Verwaltung wird beauftragt:
- die eingereichten Anmeldungen mit der Prioritätensetzung des Jugendhilfeausschusses an die Bewilligungsbehörde weiterzureichen und
- die Kommunen, welche eine Anmeldung auf Zuwendung im Jugendamt des Wartburgkreises eingereicht haben, über das Ergebnis der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu informieren.
Bad Salzungen, 07.07.2020
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
-
Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich deren Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Vorberatung an die Fachaus-schüsse unter Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses. Die abschließende Vorberatung erfolgt im Kreisausschuss.
2. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, die in § 1 Absatz 1 der anliegenden Zweck-vereinbarung bezeichneten Aufgaben der Stadt Eisenach in den Bereichen der Kfz-Zulassung, des Straßenverkehrsrechts und des Fahrerlaubniswesens zu übernehmen.
Der Landrat wird ermächtigt, die anliegende Zweckvereinbarung mit der Stadt Eisenach über die Übertragung von Aufgaben in den Bereichen der Kfz-Zulassung, des Straßenverkehrsrechts und des Fahrerlaubniswesens zu unterzeichnen.
3. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, die in § 1 Absatz 1 der anliegenden Zweckvereinbarung bezeichneten Aufgaben der Stadt Eisenach im Bereich des Umweltrechts zu übernehmen. Der Landrat wird ermächtigt, die anliegende Zweckvereinbarung mit der Stadt Eisenach über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Umweltrechts zu unterzeichnen.
4. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt die Neufassung der „Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß Anlage zur Vorlage.
5. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt den Erwerb der Anteile der Stadt Eisenach an der ABS Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung Wartburg Werraland mbH für einen Kaufpreis von 50.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
6. Der Kreistag beschließt, Herrn Thomas Ober als stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen (Stellvertreter von Herrn Thorsten Junge).
7. Der Kreistag beschließt, Herrn Rainer Raschdorf als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit zu bestellen (Stellvertreter von Herrn Christoph Walter).
8. Der Kreistag des Wartburgkreises bestellt Herrn Rainer Raschdorf als neues Aufsichtsratsmitglied der ABS Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung Wartburg-Werraland mbH. Das bisherige Mitglied Herr Peter Quieß wird abberufen.
9. Der Kreistag des Wartburgkreises entsendet Herrn Klaus Stöber als neues Aufsichtsratsmitglied der MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH. Das bisherige Mitglied Herr Peter Quieß wird abberufen.
10. Der Kreistag des Wartburgkreises bestellt Herrn Georg Koch als weiteres Aufsichtsratsmitglied der Medizinisches Versorgungszentrum Eisenach GmbH.
11. Der Kreistag beschließt, der Bestellung von Frau Kreisoberinspektorin (KOI) C. Huck zur Prüferin im Rechnungsprüfungsamt mit Wirkung vom 18.09.2019 zuzustimmen. Dieser Beschluss kann nach Ablauf von einem Monat öffentlich bekannt gemacht werden.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises beschließt die Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Rettungsdienstbereich Wartburgkreis - 10. Fortschreibung - in der vorliegenden Fassung mit Wirkung vom 01.01.2020.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 84000.93600 - Anteilsrechte ABS GmbH in Höhe von 38.300,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 79100.32200 – Teilrückzahl. zinsloses Darl. v. Gem. Merkers-Kieselbach f. Eigenanteil Anschlussbahn in gleicher Höhe.
3. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 an die Firma LENDEX Security & Consulting, Kirchplatz 8, 08451 Crimmitschau entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 25.09.2019.
4. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft in Merkers für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 an die Firma LENDEX Security & Consulting, Kirchplatz 8, 08451 Crimmitschau entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 25.09.2019.
5. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Treffurt an die Firmen Magirus GmbH, Graf-Arco-Str. 30, 89079 Ulm, und Brandschutztechnik Müller GmbH, Gewerbestr. 1, 99869 Günthersleben, zu vergeben.
6. Der Kreisausschuss genehmigt einen Teilerlass der Hauptforderung in Höhe von 2.782,66 € gegenüber dem Schuldner, wohnhaft in einem Wohnheim für Behinderte, unter der Voraussetzung, dass der Käufer die restliche Forderung des Wartburgkreises in Höhe von 7.017,84 € zzgl. 100,36 € Nebenforderungen der Kreiskasse über eine Treuhandauflage des Notares bezahlt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Entwurf des Haushaltsplanes 2020 für das Jugendamt anzunehmen und dem Kreistag zu empfehlen, dem Haushaltsplan des Jugendamtes zuzustimmen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen
- die Förderung gemäß „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit vom 30. Juli 2019“ beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu beantragen,
- mit den freien Trägern der Jugendarbeit (Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Westthüringen, AWO Landesverband Thüringen e.V. und Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V) in den 3 Planungsregionen die Umsetzung der zusätzlichen Mittel für die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht abzustimmen,
- dem Jugendhilfeausschuss zur nächsten Sitzung die Beschlussvorlage über die Schulstandorte mit Bedarf nach o. g. Richtlinie mit folgenden Zuwendungsvoraussetzungen vorzulegen: Schulstandorte mit eingesetzten Fachkräften, dem jeweiligen freien Träger und dem jeweiligen Wochenstundenanteil in VbE; Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer 4.2 werden an jedem ausgewählten Schulstandort umgesetzt.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die noch verfügbaren Mittel in Höhe von insgesamt 30.254,16 € in der Haushaltsstelle 45150.71810 – Zuschüsse an freie Träger (Örtliche Jugendförderung/Jugendarbeit) – in Form eines einmaligen Zuschusses an die freien Träger der Jugendhilfe, welche in den Planungsregionen des Wartburgkreises für die Offene Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, nach der Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ zu gewähren.
Bad Salzungen, 28.04.2020
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag des Wartburgkreises nimmt den Jahresabschluss der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
2. Der Kreistag beschließt:
- Der Landkreis Wartburgkreis ist damit einverstanden, dass durch Rechtsverordnung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales eine Änderung des Kreisgebietes geregelt wird, wonach dieses spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2019 um die Gebiete der aktuell zur Stadt Kaltennordheim (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) gehörenden Ortsteile Andenhausen, Fischbach und Klings erweitert wird.
- Für den Fall, dass eine Regelung mit dem vorstehenden Inhalt erlassen wird, wird der Kreistagsbeschluss vom 23.08.2018 zur Ermächtigung des Landrates, gegen das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) Klage zu erheben, aufgehoben.
3. Der Kreistag wählt Martin Henkel, Karola Hunstock und Sylvia Hartung als Mitglieder und Dr. Michael Brodführer, Martin Müller und René Weisheit als Stellvertreter für die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.
4. Unter dem Vorbehalt der Aufnahme des Projekts „KulturWERKSTATT WartburgREGION“ in das Förderprogramm „TRAFO 2 – Modelle für Kultur im Wandel“ der Kulturstiftung des Bundes, fasst der Kreistag des Wartburgkreises folgende Beschlüsse:
- Der Wartburgkreis tritt in Kooperation mit den Kulturorten Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Creuzburg, Dermbach, Gerstungen und Ruhla sowie mit dem Landestheater Eisenach und der Thüringen Philharmonie Gotha – Eisenach als Projektträger für das TRAFO-Projekt „KulturWERKSTATT WartburgREGION“ auf.
- Der Wartburgkreis wird seine Zuschüsse für das Landestheater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha – Eisenach im TRAFO-Förderzeitraum vom 01.01.20 bis 31.12.23 nicht kürzen.
- Der Wartburgkreis wird für den TRAFO-Förderzeitraum eine/n MitarbeiterIn im Bereich der Verwaltungsleitung als Verantwortliche/n für die TRAFO-Projektkoordination einstellen, abordnen oder freistellen.
- Der Wartburgkreis stellt im TRAFO-Förderzeitraum im Rahmen der Kofinanzierung Eigenmittel in Höhe von max. 67.000,00 € zur Verfügung.
5. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, dass der Wartburgkreis zum 01.01.2020 Mitglied im Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. wird.
Der Kreisausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreisausschuss genehmigt den Teilerlass einer Forderung im Bereich des Jugendamtes/ Unterhaltsvorschuss in Höhe von 5.443,00 €.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seinen Sitzungen am 11.09.2019 und 16.10.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
11.09.2019:
1. Der Jugendhilfeausschuss wählt Herrn Martin Müller zum Ausschussvorsitzenden.
2. Der Jugendhilfeausschuss wählt Frau Ulrike Jary zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan „Kindertageseinrichtungen/Tagespflege“ für das Kindergartenjahr 2019/2020.
16.10.2019:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Die im Rahmen des Landesinvestitionsprogrammes „Kindertageseinrichtungen“ 2020
erarbeiteten Kriterien bilden die Grundlage für die Bewertung und die zu erstellende
Prioritätenliste.
- Die Anwendung der „Bewertungstabelle zur Anmeldung auf Gewährung einer Zuwendung
für Maßnahmen“ aus dem Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2020.
- Die Obergrenze der Förderung pro Anmeldung wird auf 125.000,00 € bei einer anteiligen
Förderquote von 66 % der Gesamtkosten festgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kriterien zur Bewertung der einzelnen Anmeldungen
anzuwenden und die erarbeitete Prioritätenliste dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss
vorzulegen.
Bad Salzungen, 13.02.2020
gez. Krebs
Landrat