Die Medizinalaufsicht überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften. Die Gesundheitsämter sind zur Führung einer Medizinalkartei verpflichtet. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst (VO-ÖGD TH) und dem Heilberufegesetz.
Benötigte Unterlagen
- vollständiger Name
- Fachgebietsbezeichnung
- Adresse der Niederlassung (inklusive Telefonnummer, Faxnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse)
- Datum der Praxiseröffnung
- beglaubigte Kopien oder persönliche Vorlage der Originale der
- Approbationsurkunde
- Promotionsurkunde
- Facharztanerkennung
- Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
- Nachweis über Fachgebiets- beziehungsweise Zusatzbezeichnungen
Hinweis: Anerkannt wird eine beglaubigte Kopie nur, sofern sie nicht älter als drei Monate und der Vermerk der beglaubigenden Stelle im Original aufgebracht ist. Eine Kopie einer früheren Beglaubigung wird nicht akzeptiert.
Für die Anzeige bitten wir folgendes Formular zu verwenden:
Anzeigepflichtige Berufe
- Ärzte/-innen,
- Zahnärzte/-innen,
- Psychotherapeutisch tätige Psychologen/-innen,
- Physiotherapeuten/-innen,
- Krankengymnast/-innen,
- Masseure/-innen, medizinische Bademeister/-innen,
- Logopäden/-innen,
- Podologen/-innen,
- Hebammen und Entbindungspfleger/-innen,
- Ambulante Pflegedienste,
- Heilpraktiker/-innen (auch eingeschränkte Heilpraktiker).
Kontakt
Telefon: | 03695 617425 |
Fax: | 03695 617499 |
E-Mail: | E-Mail senden an das Gesundheitsamt |
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen