Künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen, können in folgenden Bereichen gefördert werden:
- Musik
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Ortsjubiläen
Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen, sowie kommerziell angelegte Großveranstaltungen sind von der Förderung ausgenommen.
Downloads Kunst- und Kulturförderung
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