Während der Artenschutz die Erhaltung der Arten als solcher bezweckt, also die Gesamtheit der jeweiligen Populationen in den Blick nimmt, geht es beim Tierschutz um das Einzellebewesen, dem ein tierschutzgerechtes Leben, z. B. bei Haltung oder Transport, ermöglicht werden soll. Für den Tierschutz ist das Veterinäramt zuständig.
Zahlreiche Arten (wie z. B. alle heimischen Greifvögel, Enten, Gänse, Elstern, Rabenkrähen, Groß- und Raubsäuger, wie z.B. Rothirsch, Reh, Wildschwein, aber auch Waschbär, Iltis und Hermelin) unterliegen zusätzlich oder ausschließlich dem Jagdrecht. Zuständige Ansprechpartner in solchen Fällen sind in der Unteren Jagdbehörde zu finden.
Für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren zeichnet sich grundsätzlich die Gemeinde, auf deren Gebiet das Tier gefunden wurde, als örtliche Fundbehörde zuständig.