Gebietsfremde invasive Arten

Umgang mit gebietsfremden Arten, die invasiv auftreten (engl. IAS) – in Deutschland geltendes EU-Recht

Riesenbärenklau-Pflanzen, die nach Berührung beim Menschen heftige Hautreaktionen auslösen und an ihren Wuchsorten die bestehende Vegetation unterdrücken - Waschbären, die z. B. Eier und Küken von bedrohten Vögeln vertilgen: fast jeder hat von den Problemen, die gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten hierzulande im Naturhaushalt verursachen können, schon gehört. Von den beabsichtigt oder unbeabsichtigt eingeschleppten Tieren und Pflanzen, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes hierzulande Fuß fassen, gibt es einen kleinen Teil, der gerade in Schutzgebieten zu Beeinträchtigungen der heimischen Fauna und Flora führen kann. Vor einiger Zeit wurde eine Liste dieser sogenannten invasiven gebietsfremden Arten (engl. invasive alien species = IAS), gesetzlich verankert. Das Augenmerk wird dabei sowohl auf die Exemplare gelegt, die direkt in der freien Wildbahn leben als auch auf die, die vom Menschen gehalten bzw. kultiviert werden und durch Entweichen in die heimische Natur gelangen können bzw. gelangen. Nicht zuletzt verursachen einige dieser Arten EU-weit auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, wie z. B. der Bisam an Gewässerdämmen.

Im Naturschutz werden die gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben.  Um dem IAS-Problem zu begegnen, hat die EU die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (kurz IAS-Verordnung) beschlossen, die am 1. Januar 2015 in Kraft trat und in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt.

Im Mittelpunkt der IAS-Verordnung steht die oben erwähnte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sog. Unionsliste). Auf diese Liste werden Arten gesetzt, für die nach bestimmten Kriterien vorrangig Handlungsbedarf besteht. Sie wird stufenweise erweitert. Momentan sind 66 Arten aufgeführt, von denen 38 in Deutschland wild lebend vorkommen (Stand: Januar 2021). Sie ist die rechtsverbindliche Handlungsgrundlage zum Schutz der o. g. Güter.

Diesen Text in einer ausführlicheren Version gibt es auch als Informationsschrift unter

Informationsschrift


Weitere Informationen zu IAS finden Sie, wenn Sie diesen Internetlinks folgen:

Bundesamt für Naturschutz (hier finden Sie auch die nach Organismengruppen geordnete Unionsliste)

https://neobiota.bfn.de/


Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/invas-arten


Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/biologische-vielfalt/invasive-arten/

 

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