Der Artenschutz ist bei jedem Bau- und Abrissvorhaben zu berücksichtigen. Auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Infrastrukturmaßnahmen (wie z. B. beim Straßen- oder Gewässerausbau) und insbesondere bei der Errichtung von Windkraftanlagen ist stets zu prüfen, ob gesetzlich geschützte Arten betroffen sind. Bei größeren Verfahren ist daher eine "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" abzuarbeiten. Sind europäische Schutzgebiete, so genannte FFH- oder EG-Vogelschutzgebiete, betroffen, ist unter Umständen eine "FFH-Verträglichkeitsprüfung" durchzuführen. Beide Prüfungen ermitteln und beurteilen für ihren jeweiligen Anwendungsbereich den Einfluss der Vorhaben auf geschützte Arten bzw. Lebensräume. Deren Ergebnisse haben Einfluss auf die Zulässigkeit der Vorhaben.