Bescheinigung für Genesene

Da es aktuell vermehrt Anfragen dazu gibt, teilt das Gesundheitsamt des Wartburgkreises mit, dass der Quarantänebescheid, welchen positiv getestete Bürger vom Gesundheitsamt erhalten haben, als behördlicher Nachweis
einer durchgemachten Infektion gilt. In diesem Bescheid sind alle wichtigen Daten vermerkt. Wer seinen Quarantänebescheid im Original beim Arbeitgeber abgegeben hat, muss diesen dort erfragen. Da die Antragstellung der Arbeitgeber beim Thüringer Landesverwaltungsamt rein elektronisch erfolgt ist, müssten die Arbeitgeber die Bescheide noch vorliegen haben. 

Ebenfalls als Nachweis gilt eine Bescheinigung über ein positives Testergebnis. Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises verfügt hier jedoch nicht über die Originalbefunde oder Befundkopien, da es seit Januar alle Befunde ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt bekommt. Bürger können ihr Testergebnis nur dort bekommen, wo sie getestet wurden. Im Gesundheitsamt liegen nur die Befunde von den Personen vor, die auch durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes getestet wurden. 

Wer weder Bescheid noch Testergebnis organisieren kann, kann sich an corona@wartburgkreis.de mit der Bitte um eine kostenpflichtige Zweitausfertigung des Quarantänebescheids wenden.     

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