Im Rahmen der vom Bund erlassenen Coronavirus – Testverordnung haben Personen ohne Erkältungssymptome Anspruch auf einen Antigen-Test. Ein solcher Test kann im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zu den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, den Arztpraxen und den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung können auch Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung, garantieren vom Gesundheitsamt beauftragt werden, Bürgertests durchzuführen.
Wer von den oben genannten Gruppen Möglichkeiten zur Durchführung von Bürgertests hat, wird gebeten, einen formlosen Antrag an schnelltest(at)wartburgkreis.de zu senden.
Weitere Informationen dazu:
Schreiben des Landrates