Der Personalausweis genügt zur Stichwahl

Für die Stichwahl des Landrates und auch für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni gilt: wer die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren hat, kann trotzdem wählen. Es genügt, den Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen und diesen bereitzuhalten.

Der scheidende Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs, ruft alle Wahlberechtigten auf: „Bitte gehen Sie unbedingt zur Stichwahl sowie zur Europawahl, Ihre Stimme für die Demokratie ist am Sonntag entscheidend!“

Wer bereits für die Wahl am 26. Mai 2024 einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält diese automatisch auch für die Stichwahl am 9. Juni von der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes zugesandt. Diese müssten mittlerweile bei den Briefwählern angekommen sein. Wer die Unterlagen noch nicht erhalten hat, möchte sich bitte an die Gemeindeverwaltung wenden.

Wer für die Stichwahl/Europawahl am 9. Juni noch Briefwahl beantragen möchte, kann dies immer noch bei der Gemeindeverwaltung tun. Wahlberechtigte können bis Freitag, 7. Juni um 18 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Bei glaubhafter Versicherung, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann eine erneute Erteilung bis Samstag, 8. Juni 12 Uhr, erfolgen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Alle Infos zur Wahl unter: https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/landkreis-politik/wahlen/landratswahl

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