Für die Förderung des Ehrenamtes im Wartburgkreis besteht auch im kommenden Jahr wieder die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung beim Landratsamt Wartburgkreis zu beantragen. Ab dem Jahr 2025 wird die Antragsfrist vom 30. Juni auf den 31. März vorgezogen, um den Organisationen frühestmöglich das Geld bereitstellen zu können.
Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind die Mittel beispielsweise für Ehrungen von Ehrenamtlichen, Dankeschön-Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit des Vereins sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, zu verwenden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Organisationen, welche die Gemeinnützigkeit mittels Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen, können mithilfe eines Antrages ihr Anliegen vorstellen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/gesellschaft/ehrenamt abrufbar. Der Antrag muss bis spätestens 31. März mit aktueller Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes im Büro des Landrates vorliegen. Wird eine Zuwendung gewährt, sind die Mittel bis 31. Dezember des Jahres zu verbrauchen.
Das Antragsformular kann auch über die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung, Marlen Fischer (Telefonnummer 03695 615105, E-Mail: ehrenamt(at)wartburgkreis.de) angefordert werden, die auch gerne Fragen beantwortet und Hinweise zur Antragsstellung gibt.