Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen (Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Beruflichen Gymnasien) für das Schuljahr 2025/ 2026 – Information des Staatlichen Schulamtes Westthüringen
Schüler*innen können nach der Klassenstufe 4 in eine Regel- oder Gemeinschaftsschule sowie in den Regelschulzweig der Gesamtschule übertreten. Darüber hinaus können Schüler*innen, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind,
- nach Klassenstufe 4 der Grundschule,
- nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule,
- nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10 der Thüringer Gemeinschaftsschule,
- nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Waldorfschule und Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss aus der Waldorfschule sowie
- nach Klassenstufe 4 bis 9 einer staatlichen anerkannten Ergänzungsschule (aktuell in Thüringen nur Thuringia International School Weimar (ThiS)) und Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss aus einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule
in das allgemeinbildende Gymnasium oder in den Gymnasialzweig der Gesamtschule übertreten; nach Klassenstufe 10 außer ins allgemeinbildende auch ins berufliche Gymnasium und die Gesamtschule.
Voraussetzung für den Übertritt zum Gymnasium ist das Erreichen bestimmter Leistungsvoraussetzungen in einzelnen Fächern oder das Vorliegen einer Empfehlung für den Bildungsgang am Gymnasium oder eine bestandene Aufnahmeprüfung.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt in der Anmeldewoche in der Zeit vom 03. März bis 07. März 2025. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen „Salzmannschule“ in Schnepfenthal nimmt in der Zeit vom 10. Februar bis zum 15. Februar 2025 für den Übertritt in Klasse 5 und 8 aus einem allgemeinbildenden Gymnasium Aufnahmeanträge entgegen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Salzmannschule (http://salzmannschule.de/).
gez.
Der Schulamtsleiter