EU-Badegewässer
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Informationen des Gesundheitsamtes
Im Wartburgkreis werden insgesamt zwei Badestellen in das EU-Untersuchungsprogramm einbezogen.
Die Badegewässerqualität wird während der Badesaison (Mai bis September) in monatlichem Turnus durch das Gesundheitsamt Wartburgkreis überwacht. Rechtsgrundlage und Qualitätskriterien bietet die Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) vom 30. Juni 2009 (in Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2006/7/EG). Hiernach werden u.a. die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht.
Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
EU-Badegewässer im Wartburgkreis