Grundstücksverkehrsgenehmigung

Grundstücksverkehrsgenehmigung

Zum 1. Juli 2018 sind gesetzliche Änderungen der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in Kraft getreten, welche den Grundstücksverkehr in den neuen Bundeslän­dern erleichtern sollen.

Intention der gesetzlichen Änderungen ist es, den nicht mit Rückübertragungsan­sprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) belas­teten Grundstücken eine unbeschränkte Teilnahme am Grundstücksverkehr zu er­möglichen. Aufgrund dieser Neuregelung werden von den Vermögensämtern seit dem 1. Juli 2018 keine Anmeldeauskünfte im Sinne des § 3 Abs. 5 VermG erteilt.

Ob ein Antrag auf Rückübertragung für ein Grundstück vorliegt, bestimmt sich aus­schließlich nach den entsprechenden Eintragungen im jeweiligen Grundbuch.

Aus gegebenem Anlass wird daher gebeten, sämtliche Auflassungen direkt an die zu­ständigen Grundbuchämter zu versenden, da seitens des Landratsamtes Wartburgkreis aufgrund dieser gesetzlichen Änderung keine Genehmigungen mehr erstellt werden.

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