Bearbeitung so genannter "Weißer Flächen"
In der Zuständigkeit des Amtes für Liegenschaften und Schulverwaltung werden die Pachtzinszahlungen für die noch von den Agrargenossenschaften bewirtschafteten so genannten "Weißen Flächen" vereinnahmt und nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse ausgezahlt. Dabei handelt es sich um Grundstücke, für die der Eigentümer oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist.
Übersichtsliste der so genannten "Weißen Flächen" nach Gemarkung (Stand: III. Quartal 2024)
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an uns!
Telefon | |
03695 616219 | E-Mail an das Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung senden |