Die Erarbeitung von Sport- und Spielstättenrahmenleitplänen ist in der Thüringer Sportstättenplanungsverordnung (ThürSportPLVO) festgeschrieben. Diese sind alle zehn Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Ein wesentlicher Bestandteil des Sport- und Spielstättenrahmeinleitplanes 2020 bis 2030 sind die Prioritätenlisten zum Abbau des Fehlbedarfes an sportlicher Nutzfläche.
Schwerpunkt des Sport- und Spielstättenrahmenleitplanes ist die Betrachtung der Einrichtungen für den Schulsport sowie der Kernsportarten für den Freizeit- und Vereinssport. Auf die vielfältigen Sportarten mit Sonder- und Spezialsportanlagen wird in der Bearbeitung nicht näher eingegangen. Die entsprechend bestehenden Einrichtungen wurden erfasst.