Testmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

Wegfall der kostenfreien Testmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und Schließung der Teststellen

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestand bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Seit dem 1. März 2023 besteht dieser Anspruch auf eine kostenlose COVID-19-Testung nicht mehr.

 

Kostenpflichtige Testungen werden teilweise von Apotheken angeboten.


Sollten Sie eine symptombedingte Testung benötigen, ist hierfür Ihre Hausarztpraxis zuständig.

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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