Wegfall der kostenfreien Testmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und Schließung der Teststellen
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestand bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Seit dem 1. März 2023 besteht dieser Anspruch auf eine kostenlose COVID-19-Testung nicht mehr.
Kostenpflichtige Testungen werden teilweise von Apotheken angeboten.
Sollten Sie eine symptombedingte Testung benötigen, ist hierfür Ihre Hausarztpraxis zuständig.