Wir bieten für die Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (Belehrung zum beruflichen Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitspass, Gesundheitszeugnis) gegen Gebühr sowie die Ausstellung eines Duplikats dieser Bescheinigung gegen Gebühr an.
Das amtliche Gesundheitszeugnis - Belehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz wird häufig auch GZ, Gesundheitspass, Hygienezeugnis oder ähnlich genannt, und ist nicht zu verwechseln mit einem amtsärztlichen Zeugnis.
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Wer braucht so ein Gesundheitszeugnis?
Alle Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, also Lebensmittel behandeln, herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.
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Wie läuft das Ganze ab?
Zuerst werden allgemeine Informationen vermittelt: Eine DVD über gesetzliche Bestimmungen und persönliche Hygienemaßnahmen wird angeschaut.
Anschließend werden Sie in Form einer Gruppenbelehrung auf vertiefende und aktuelle Inhalte hingewiesen und füllen zur persönlichen Erfolgskontrolle einen kurzen, einfach zu lösenden Fragebogen aus.
Mit der abschließenden Einzelbelehrung wird das Gesundheitszeugnis überreicht.
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Wie lange dauert das Gesundheitszeugnis und wie lange ist es gültig?
In 30 bis 60 Minuten, je nach Teilnehmeranzahl, hält man sein persönliches Dokument in den Händen. Nach jetziger Gesetzeslage ist das Heft ein Leben lang gültig.
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Wann und wie bekomme ich einen Termin?
Bei uns finden Belehrungen mit vorheriger Terminabsprache jeden Donnerstag (bei steigender Nachfrage: Ausweichtermine dienstags (Dienststelle Eisenach) stündlich vor- und nachmittags statt.
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Was muss ich zur Belehrung mitbringen und was kostet mich diese?
Zur Erstellung einer persönlichen Quittung bitten wir Sie den Personalausweis mitzubringen. Wir berechnen pro Gesundheitszeugnis 30 €, für die Ausstellung eines Duplikates 8 € und für eine Bescheinigung im Rahmen eines Schülerpraktikums (2 Wochen) 15 €.