Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Wir beraten, regen an, unterstützen, helfen, fördern, bieten Präventionsprojekte und Veranstaltungen an. Beispiele für Projekte / Veranstaltungen sind:
- Mitmachparcours "DURCHBLICK" zum Thema: Alkohol und Tabak für 7. Klassen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach
- Kinderschutzparcours "Heldentraining mit Finn & Emma" zu den Themen Nähe & Distanz, Wut & Macht, Gefühle und Kinderrechte für die 3.- 6. Klassen
- Teilnahme an Aktionstagen (Tage der offenen Tür in Jugendeinrichtungen, Welt-Nichtrauchertag, Gesundheitstag, Jugendschutztage/-messe, Kreisfamilientage, u.a.)
Es werden zu verschiedenen Themen des Jugendschutzes Beratungs- und Projektangebote unterbreitet. Diese werden je nach Bedarf ausgearbeitet und zusammengestellt sowie mit Unterstützung von Kooperationspartnern durchgeführt.
Ansprechpartner
Telefon | Zimmer |
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03695 617120 | 137a |
03695 617108 | 137a |
Weitere Informationen zum Jugendschutz können Sie auch den Seiten Jugendschutz aktiv und Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz entnehmen.
Gesetzlicher Jugendschutz
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Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit alkoholhaltigen Produkten, Tabakwaren sowie Film- und Spielprogrammen auf Trägermedien für bestimmte Altersgruppen, aber auch den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos, Nachtclubs, Spielhallen und Tanzveranstaltungen u. a. in der Öffentlichkeit.
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Muttizettel für Veranstaltungen
Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) für Veranstaltungen
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich laut Jugendschutzgesetz ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigen oder einer/eines Erziehungsbeauftragten gar nicht und Jugendliche über 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre, nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder auf anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten.
Mit einer Erziehungsbeauftragung können Eltern die erzieherische Führung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder einer vertrauensvollen Person übertragen.
Das Formular, welches mit wichtigen Hinweisen für die Eltern und auch für die erziehungsbeauftragte Person versehen ist, klärt über Rechte und Pflichten auf.
Zum Formular
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Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt besonders junge Menschen in der Arbeitswelt. Sie sind noch in der Entwicklung und den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Es regelt Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote, Berufsschule(-pflicht), Prüfungen, Ruhepausen und anderes. Unter den nachfolgenden Links finden Sie neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Informationen zum Thema Ferienarbeit und den Antrag auf Mitwirkung von Kindern an Theater-, Fernsehaufführungen und ähnlichem.
Klare Sache Jugendarbeitsschutz
- Informationen für Veranstalter & Gewerbetreibende