Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Europawahl am 9. Juni 2024
-
Sitzung des Kreiswahlausschusses 12. Juni 2024 - Feststellung endgültiges Wahlergebnis
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses des Wartburgkreises für die Europawahl findet statt
am Mittwoch, den 12.06.2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.
Sitzungsgegenstand:Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum Europäischen Parlament im Wartburgkreis.
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses des Wartburgkreises ist öffentlich.
Bad Salzungen, den 22.02.2024gez. Manja Voll
Kreiswahlleiterin -
Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Anlage 6 A
(zu § 19 Absatz 3 EuWO)
Am
9. Juni 2024
findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1) eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem
21. Tag vor der Wahl
19. Mai 2024
bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht,
kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Absatz 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
Bad Salzungen, 15.09.2023
gez. Manja Voll, Kreiswahlleiterin
(Ort, Datum)
(Bezeichnung des Bundes- oder des Kreis- oder Stadtwahlleiters)
__________
- Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Landtagswahl
-
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September 2024 für die Wahlkreise 5 Wartburgkreis I, 6 Wartburgkreis II und 7 Wartburgkreis III
Der gemeinsame Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis 5 – Wartburgkreis I, den Wahlkreis 6 – Wartburgkreis II und den Wahlkreis 7 – Wartburgkreis III hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Juli 2024 beschlossen, nachfolgende Wahlkreisvorschläge und Bewerber für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag in den jeweiligen Wahlkreisen zuzulassen:
Wahlkreis 5 – Wartburgkreis I
Wahlkreisvorschlag
Bewerber
Familienname, Vornamen
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Geburtsort
Ort der Wohnung
1. DIE LINKE
DIE LINKEMüller, Anja
Restaurantfachfrau,
MdL1973
Bad Salzungen
36433 Leimbach
2. Alternative für Deutschland
AfDKrell, Uwe
Unternehmer
1964
Suhl
36433 Bad Salzungen
3. Christlich Demokratische Union Deutschlands
CDUHenkel, Martin
Mitglied des
Thüringer Landtags,
Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH)1975
Vacha
36419 Geisa
4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPDGeißler, Martin
Sachbearbeiter
1988
Bad Salzungen
36404 Vacha
5. -
6. Freie Demokratische Partei
FDPBender, Leon
Student
2002
Ratingen
36469 Bad Salzungen
7. -
8. -
9. -
10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
MLPDEngel, Stefan Klaus
Schlosser,
freier Publizist1954
Neustadt bei
Coburg96528 Schalkau
11. -
12. -
13. -
14. FREIE WÄHLER in Thüringen
FREIE WÄHLERMannel, Uwe
Schlosser/ Einrichter
1968
Vacha
36419 Buttlar
OT Bermbach15. WerteUnion
WUSchmidt, Alf
E-Monteur
1965
Arnstadt
99820 Hörselberg-Hainich
Wahlkreis 6 – Wartburgkreis II
Wahlkreisvorschlag
Bewerber
Familienname, Vornamen
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Geburtsort
Ort der Wohnung
1. DIE LINKE
DIE LINKEPommer, Philipp
Wahlkreis-Mitarbeiter
1991
Eisenach
99817 Eisenach
2. -
3. Christlich Demokratische Union Deutschlands
CDUJary, Ulrike
Dipl. Wirtschaftsjuristin
1985
Eisenach
99848 Wutha-Farnroda
4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPDDr. Hohmann, Christoph
Lehrer
1984
Eisenach
99817 Eisenach
5. -
6. Freie Demokratische Partei
FDPMontag, Robert-Martin
Mitglied des Thüringer
Landtags1980
Erfurt
99096 Erfurt
7. -
8. -
9. -
10. -
11. -
12. Bündnis Sahra Wagenknecht –
Vernunft und Gerechtigkeit
BSWWolf, Katja
Oberbürgermeisterin a.D.
1976
Erfurt
99817 Eisenach
13. -
14. -
15. -
Wahlkreis 7 – Wartburgkreis III
Wahlkreisvorschlag
Bewerber
Familienname, Vornamen
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Geburtsort
Ort der Wohnung
1. DIE LINKE
DIE LINKEWeil, Torsten
Verwaltungsfachwirt,
Staatssekretär1970
Cottbus
99084 Erfurt
2. -
3. Christlich Demokratische Union Deutschlands
CDUMalsch, Marcus
Mitglied des Thüringer
Landtags1978
Bad Salzungen
36448 Bad Liebenstein
OT Steinbach4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPDDr. Böhler, Katja
Verwaltungsjuristin,
Staatssekretärin1971
Eisenach
99089 Erfurt
5. -
6. Freie Demokratische Partei
FDPFallenstein, Matthias
selbstständiger
KfZ-Meister1963
Bad Salzungen
36433 Bad Salzungen
7. -
8. -
9. -
10. -
11. -
12. -
13. -
14. FREIE WÄHLER in Thüringen
FREIE WÄHLERBöhme, Andreas
Verkehrsingenieur
1960
Wippra
99831 Amt Creuzburg
OT Mihla15. -
Die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter fortlaufender Nummer sind für jeden Wahlkreis in der Reihenfolge geordnet, wie sie durch § 31 Absatz 3 Satz 3 und 4 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG) in Verbindung mit § 36 Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) und durch Mitteilung des Landeswahlleiters nach § 40 Absatz 2 ThürLWO bestimmt sind. Hiernach richtet sich die Reihenfolge der Wahlkreisvorschläge nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten.
Bad Salzungen, den 11. Juli 2024
gez. Manja Voll
-
Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin der Wahlkreise Nr. 5 Wartburgkreis I, Nr. 6 Wartburgkreis II, Nr. 7 Wartburgkreis III für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September 2024 (spätestens am 3. Juni 2024)
Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin der Wahlkreise
Nr. 5 Wartburgkreis I
Nr. 6 Wartburgkreis II
Nr. 7 Wartburgkreis IIIfür die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September 2024
Nachdem der 1. September 2024 durch die Landesregierung als Wahltag bestimmt worden ist, gebe ich folgendes bekannt:
I. Wahlkreisvorschläge
1. Wahlvorschlagsrecht
Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können als solche einen Wahlkreisvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 3. Juni 2024 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.
Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes darunter dem Vorsitzenden, der Vorsitzenden, dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen des nächstniedrigeren Gebietsverbandes, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen.
2. Einreichen von WahlkreisvorschlägenWahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 27. Juni 2024 bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Kreiswahlleiterin einzureichen. Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers oder einer Bewerberin enthalten. Jeder Bewerber oder jede Bewerberin kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber oder Bewerberin kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Der Wahlkreisvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 9 zur Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) eingereicht werden.
Er muss enthalten:
- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Wohnung, bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnung oder der Nebenwohnung nach § 30 Absatz 2 ThürLWO, des Bewerbers,
- den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen deren Kennwort (§ 22 Absatz 4 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG)).
In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
2.1 Wahlkreisvorschläge von ParteienEine Partei kann gemäß § 20 Absatz 5 ThürLWG in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen.
Als Bewerber oder Bewerberin einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens am 27. Februar 2023 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewerber sind ebenfalls seit dem 27. Februar 2023 möglich. Die Bewerber oder Bewerberinnen und die Vertreter und Vertreterinnen müssen in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt werden.
Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden, der Vorsitzenden, dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Wahlkreisvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen.
Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags nachzuweisen.
2.2 Andere WahlkreisvorschlägeAndere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Absatz 3 ThürLWG ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag nach Anlage 9 zur ThürLWO selbst zu leisten haben (§ 32 Absatz 3 ThürLWO).
2.3 UnterstützungsunterschriftenMuss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberechtigten nach § 13 ThürLWG unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die von der Kreiswahlleiterin auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers oder der Bewerberin in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 23 ThürLWG zu bestätigen.
Die Wahlberechtigten (nach § 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Unterzeichners anzugeben.
Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlags bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlkreisvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlkreisvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlkreisvorschlägen ungültig.
Wahlkreisvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
2.4 Anlagen zum WahlkreisvorschlagDem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufügen:
a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers oder der vorgeschlagenen Bewerberin, dass er oder sie seiner oder ihrer Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine oder ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Bewerberin gegeben hat sowie Mitglied keiner anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 12 zur ThürLWO),
b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber oder die vorgeschlagene Bewerberin wählbar ist (Anlage 13 zur ThürLWO),
c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens 250 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 11 zur ThürLWO),
d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber oder die Bewerberin aufgestellt worden ist (Anlage 14 zur ThürLWO), im Falle eines Einspruchs nach § 23 Absatz 4 ThürLWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § 23 Absatz 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt (Anlage 15 der ThürLWO).
Die amtlichen Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen werden auf Anforderung von der Kreiswahlleiterin kostenfrei geliefert.
II. Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl ist das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -) vom 09. November 1993 (GVBl. S. 657), neugefasst durch Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 27). Des Weiteren findet die Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S. 817), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2021 (GVBl. S. 317), Anwendung. Bei Änderungen der Rechtsgrundlagen nach dieser Bekanntmachung werden die entsprechend geänderten Gesetzesgrundlagen obligat.
III. Anschriften des Landes- und KreiswahlleitersDie Anschrift des Landeswahlleiters Thüringen lautet:
Landeswahlleiter Thüringen
Dr. Holger Poppenhäger
Europaplatz 3
99091 ErfurtTelefonnummer: 0361 / 573319100
Telefax: 0361 / 573319691
Die Anschrift der Kreiswahlleiterin lautet:Landratsamt Wartburgkreis
Kreiswahlleiterin
Frau Manja Voll
Erzberger Allee 14
36433 Bad SalzungenTelefonnummer: 03695/61 59 00
Telefax: 03695/61 59 99Bad Salzungen, den 5. April 2024
gez. Manja Voll
Kreiswahlleiterin -
Sitzung des gemeinsamen Wahlkreisausschusses am 5. Juli 2024 - Entscheidung Zulassung eingereichter Wahlkreisvorschläge
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Landtagswahl am 1. September 2024
Die Sitzung für den gemeinsamen Wahlkreisausschuss des Wahlkreises 5 Wartburgkreis I, des Wahlkreises 6 Wartburgkreis II und des Wahlkreises 7 Wartburgkreis III für die Landtagswahl 2024 findet statt
am Freitag, den 05.07.2024, um 10.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.Sitzungsgegenstand:
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge.
Die Sitzung des Wahlkreisausschusses ist öffentlich.
Bad Salzungen, den 05. April 2024
gez. Manja Voll
Kreiswahlleiterin -
Sitzung des gemeinsamen Wahlkreisausschusses am 4. September 2024 - Feststellung des endgültigen Wahlergebnis
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Landtagswahl am 1. September 2024
Die Sitzung des gemeinsamen Wahlkreisausschusses des Wahlkreises 5 Wartburgkreis I, des Wahlkreises 6 Wartburgkreis II und des Wahlkreises 7 Wartburgkreis III für die Landtagswahl 2024 findet statt
am Mittwoch, den 04.09.2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.Sitzungsgegenstand:
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag.
Die Sitzung des Wahlkreisausschusses ist öffentlich.
Bad Salzungen, den 05. April 2024
gez. Manja Voll
Kreiswahlleiterin -
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin Endgültige Wahlergebnisse für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September 2024 für die Wahlkreise: Nr. 5 Wartburgkreis I, Nr. 6 Wartburgkreis II, Nr. 7 Wartburgkreis III
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin
Endgültige Wahlergebnisse für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am
1. September 2024 für die Wahlkreise:
5 – Wartburgkreis I,
6 – Wartburgkreis II,
7 – Wartburgkreis III
Der gemeinsame Wahlkreisausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. September 2024 das endgültige Ergebnis der Wahlkreise 5 – Wartburgkreis I, 6 – Wartburgkreis II und 7 – Wartburgkreis III für die Landtagswahl 2024 festgestellt.
Diese Wahlkreisergebnisse sowie den Namen des jeweils gewählten Wahlkreisbewerbers gebe ich hiermit gemäß § 73 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) bekannt:
Wahlkreis 5 – Wartburgkreis I
Wahlberechtigte: 43.577
Wähler: 31.638
Ungültige Wahlkreisstimmen: 530
Gültige Wahlkreisstimmen: 31.108
Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf die Bewerber:
Nr.
Bewerber
Wahlkreisvorschlag
Wahlkreisstimmen
1
Müller, Anja
DIE LINKE
3.756
2
Krell, Uwe
AfD
11.962
3
Henkel, Martin
CDU
11.501
4
Geißler, Martin
SPD
1.473
5
6
Bender, Leon
FDP
270
7
8
9
10
Engel, Stefan Klaus
MLPD
136
11
12
13
14
Mannel, Uwe
FREIE WÄHLER
1.605
15
Schmidt, Alf
WU
405
Der Wahlkreisausschuss stellte fest, dass der Wahlkreisbewerber Herr Uwe Krell (AfD) die meisten Wahlkreisstimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis 5 – Wartburgkreis I gewählt ist.
Ungültige Landesstimmen: 262
Gültige Landesstimmen: 31.376
Von den gültigen Landesstimmen entfielen auf die einzelnen Landeslisten:
Nr.
Wahlvorschlag Landesliste
Landesstimmen
1
DIE LINKE
3.130
2
AfD
11.428
3
CDU
8.793
4
SPD
1.327
5
GRÜNE
409
6
FDP
278
7
TIERSCHUTZ hier!
271
8
ÖDP / Familie ..
52
9
PIRATEN
62
10
MLPD
27
11
BÜNDNIS DEUTSCHLAND
114
12
BSW
4.483
13
FAMILIE
127
14
FREIE WÄHLER
600
15
WU
275
Wahlkreis 6 – Wartburgkreis II
Wahlberechtigte: 43.585
Wähler: 30.458
Ungültige Wahlkreisstimmen: 5.354
Gültige Wahlkreisstimmen: 25.104
Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf die Bewerber:
Nr.
Bewerber
Wahlkreisvorschlag
Wahlkreisstimmen
1
Pommer, Philipp
DIE LINKE
3.229
2
3
Jary, Ulrike
CDU
10.645
4
Dr. Hohmann, Christoph
SPD
2.896
5
6
Montag, Robert-Martin
FDP
1.262
7
8
9
10
11
12
Wolf, Katja
BSW
7.072
13
14
15
Der Wahlkreisausschuss stellte fest, dass die Wahlkreisbewerberin Ulrike Jary (CDU) die meisten Wahlkreisstimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis 6 – Wartburgkreis II gewählt ist.
Ungültige Landesstimmen: 326
Gültige Landesstimmen: 30.132
Von den gültigen Landesstimmen entfielen auf die einzelnen Landeslisten:
Nr.
Wahlvorschlag Landesliste
Landesstimmen
1
DIE LINKE
3.744
2
AfD
10.131
3
CDU
7.617
4
SPD
2.023
5
GRÜNE
740
6
FDP
314
7
TIERSCHUTZ hier!
337
8
ÖDP / Familie ..
82
9
PIRATEN
99
10
MLPD
63
11
BÜNDNIS DEUTSCHLAND
101
12
BSW
4.315
13
FAMILIE
140
14
FREIE WÄHLER
293
15
WU
133
Wahlkreis 7 – Wartburgkreis III
Wahlberechtigte: 37.933
Wähler: 28.162
Ungültige Wahlkreisstimmen: 4.297
Gültige Wahlkreisstimmen: 23.865
Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf die Bewerber:
Nr.
Bewerber
Wahlkreisvorschlag
Wahlkreisstimmen
1
Weil, Torsten
DIE LINKE
3.675
2
3
Malsch, Marcus
CDU
11.057
4
Dr. Böhler, Katja
SPD
2.890
5
6
Fallenstein, Matthias
FDP
1.098
7
8
9
10
11
12
13
14
Böhme, Andreas
FREIE WÄHLER
5.145
15
Der Wahlkreisausschuss stellte fest, dass der Wahlkreisbewerber Herr Marcus Malsch (CDU) die meisten Wahlkreisstimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis 7 – Wartburgkreis III gewählt ist.
Ungültige Landesstimmen: 369
Gültige Landesstimmen: 27.793
Von den gültigen Landesstimmen entfielen auf die einzelnen Landeslisten:
Nr.
Wahlvorschlag Landesliste
Landesstimmen
1
DIE LINKE
3.255
2
AfD
9.806
3
CDU
6.846
4
SPD
1.541
5
GRÜNE
453
6
FDP
295
7
TIERSCHUTZ hier!
304
8
ÖDP / Familie ..
30
9
PIRATEN
60
10
MLPD
22
11
BÜNDNIS DEUTSCHLAND
125
12
BSW
4.375
13
FAMILIE
112
14
FREIE WÄHLER
460
15
WU
109
gez. Manja Voll, Bad Salzungen, den 13.09.2024
Kreiswahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Kreistagswahl am 26. Mai 2024
-
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über die Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024
1. Der Wahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2024 das endgültige Ergebnis im Wartburgkreis für die Wahl der Kreistagsmitglieder ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten
130.746
Zahl der Wähler
80.629
Zahl der ungültigen Stimmabgaben
2.463
Zahl der gültigen Stimmabgaben
78.166
Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt
232.077
2. Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:Listen-nummer
Kennwort des Wahlvorschlags
Namen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen
Stimmen
1
DIE LINKE
1
Bilay, Sascha
5 323
1
DIE LINKE
2
Schaft, Susanne
1 824
1
DIE LINKE
3
Notroff, Petra
1 663
1
DIE LINKE
7
Müller, Anja
1 340
1
DIE LINKE
4
Hofmann, Philipp
416
1
DIE LINKE
8
Pommer, Philipp
382
1
DIE LINKE
6
Schlossarek, Sven
354
1
DIE LINKE
18
Hausdörfer, Falk
331
1
DIE LINKE
26
Trautvetter, Ralf Roland
250
1
DIE LINKE
22
Krug, Arne
153
1
DIE LINKE
5
Riemer, Katrin
146
1
DIE LINKE
24
Dietzel, Tobias
137
1
DIE LINKE
11
Lemm, Kristin
133
1
DIE LINKE
15
Albrecht, Simone
127
1
DIE LINKE
16
Lemm, Michael
118
1
DIE LINKE
17
Franke, Freya
114
1
DIE LINKE
9
von Pawlowski, Esther
110
1
DIE LINKE
12
Czepluch, Toni
108
1
DIE LINKE
27
Bauer, Thomas
97
1
DIE LINKE
20
Heger, Konstantin
91
1
DIE LINKE
13
Bott, Lissy Johanna
88
1
DIE LINKE
10
König, Enrico
85
1
DIE LINKE
29
Müller, Mario
80
1
DIE LINKE
21
Helch, Johanna
72
1
DIE LINKE
14
Grauel, Thomas
67
1
DIE LINKE
23
Schnittler, Felix
58
1
DIE LINKE
19
Mühlberger, Anita
54
1
DIE LINKE
25
Friedel, Christian
39
1
DIE LINKE
28
Schäfer, Marc
28
Wahlvorschlag insgesamt:
13 788
2
AfD
1
Stöber, Klaus
22 665
2
AfD
5
Krell, Uwe
11 110
2
AfD
3
Walter, Christoph
8 114
2
AfD
2
Heinz, Melanie
7 770
2
AfD
6
Schnitger, Tim
1 845
2
AfD
22
Böwe, Frank
1 759
2
AfD
8
Hofmann, Petra
893
2
AfD
7
Dietzel, Marco
868
2
AfD
12
Krell, Angela
832
2
AfD
4
Wloch, Pascal
670
2
AfD
11
Schellenberg, André
644
2
AfD
16
Borghardt, Dirk
563
2
AfD
15
Müller, Heiko
456
2
AfD
10
Peuthert, Nicole
430
2
AfD
17
Römhild, Andi
400
2
AfD
13
Reich, Detlef
393
2
AfD
14
Hellmann, Angela
353
2
AfD
21
Berger, Marcel
345
2
AfD
9
Rink, Christian
339
2
AfD
23
Tschiesche, Wolfgang
269
2
AfD
19
Pfeiffer, Eckart
268
2
AfD
24
Baubel, Ramon
266
2
AfD
18
Scholz, René
261
2
AfD
20
Hellmann, Timo
194
2
AfD
25
Geinitz, Heinz
152
Wahlvorschlag insgesamt:
61 859
3
CDU
1
Dr. Brodführer, Michael
26 208
3
CDU
3
Ihling, Christoph
7 745
3
CDU
2
Jary, Ulrike
6 155
3
CDU
4
Henkel, Martin
2 780
3
CDU
8
Henkel, Manuela
2 764
3
CDU
7
Knott, Hannes
2 721
3
CDU
10
Hirte, Christian
2 418
3
CDU
6
Malsch, Marcus
1 800
3
CDU
9
Müller, Martin
1 483
3
CDU
22
Bott, Steffen
1 035
3
CDU
14
Kotsch, Felicitas
1 029
3
CDU
12
Groß, Ralph
940
3
CDU
15
Schwanz, Ronny
933
3
CDU
49
Gerstung, Markus
923
3
CDU
17
Rakowski, Susanne
919
3
CDU
5
Fischer, Elvira
785
3
CDU
30
Bergmann, Lars
740
3
CDU
27
Deisenroth, Eric
726
3
CDU
16
Steffan, Daniel
682
3
CDU
33
Gärtner, Stefan
667
3
CDU
18
Dr. Kliebisch, René
664
3
CDU
21
Marschner, Thomas
601
3
CDU
37
Dr. Daliri, Armand
589
3
CDU
46
Dr. Engel, Sebastian
530
3
CDU
11
Schwertfeger, Dorothee
481
3
CDU
23
Thiel, Christine
480
3
CDU
25
Herbert, Hardy
437
3
CDU
32
Bärenklau, Christin
420
3
CDU
48
Krause, Enrico
408
3
CDU
20
Durner, Julia
366
3
CDU
28
Lippold, Maik
341
3
CDU
34
Mayer, Markus
333
3
CDU
31
Dr. van Almsick, Günter
324
3
CDU
13
Dießler, Matthias
315
3
CDU
50
Schilling, Elisa
315
3
CDU
44
Tischendorf, Daniela
275
3
CDU
39
Köllner, Andreas
249
3
CDU
42
Hennicke, Thomas
248
3
CDU
45
Bachmann, Frank
248
3
CDU
29
Büchner, Gisela
247
3
CDU
38
Heinemann, Joana
216
3
CDU
24
Neumann, Peter Gerhard
184
3
CDU
40
Herrmann, Thomas
184
3
CDU
41
Lipp, Theresa
184
3
CDU
26
Martmer, Alexandra
154
3
CDU
47
Dei-Richter, Klaus-Peter
113
3
CDU
36
Manegold, Matthias
93
3
CDU
35
Merbach, Diana
90
3
CDU
19
Holzhauer, Manuel Dominik
84
3
CDU
43
Schön, Ronny
70
Wahlvorschlag insgesamt:
72 696
4
SPD
1
Klostermann, Michael
8 473
4
SPD
3
Klotzbach, Maik
3 002
4
SPD
2
Rudolph, Tina
2 676
4
SPD
16
Kraft, Jonny
1 073
4
SPD
9
Pollmeier, Ralf
1 043
4
SPD
4
Hartung, Sylvia
874
4
SPD
5
Holland-Nell, Jürgen
854
4
SPD
7
Ernst, Roland
837
4
SPD
10
Dr. Stückrad, Juliane
634
4
SPD
35
Levknecht, Thomas
400
4
SPD
11
Rindschwentner, Oliver
335
4
SPD
6
Richter, Heidi
320
4
SPD
22
Otto, Bernd
274
4
SPD
13
Päsler, Nicole
257
4
SPD
28
Messerschmidt, Lukas
240
4
SPD
15
Sachse, Heidrun
193
4
SPD
20
Luther, Martin
188
4
SPD
14
Geißler, Martin
181
4
SPD
25
Durner, Burkhard
178
4
SPD
17
Häring, Anne
146
4
SPD
18
Weise, Frank
126
4
SPD
24
Schließmann, Christian
120
4
SPD
26
Kromke, Lutz
119
4
SPD
12
Hoßfeld, Barbara
118
4
SPD
8
Zentgraf-Christ, Martina
115
4
SPD
27
Sabsaby, Tarek
101
4
SPD
29
Raab, Sven
99
4
SPD
33
Schremmer, Jonas
86
4
SPD
21
Schneider-Raab, Susanne
82
4
SPD
19
Eckardt, Kati
65
4
SPD
30
Kunze, Gunter
65
4
SPD
31
Dietrich, Daniel
34
4
SPD
34
Stumpf, Alfred
22
4
SPD
23
Dickten, Ulrike
21
4
SPD
32
Dickten, Joachim
3
Wahlvorschlag insgesamt
23 354
5
GRÜNE
1
Hundertmark, Andreas
1 540
5
GRÜNE
2
Bär, Nele Marie
1 330
5
GRÜNE
3
Dr. Fischer, Victoria
953
5
GRÜNE
22
von Trott zu Solz, Max
363
5
GRÜNE
6
West, Joachim
357
5
GRÜNE
17
Ebenau, Tanya
348
5
GRÜNE
26
Schenk, Michael
304
5
GRÜNE
30
Dr. Strickler, Alexander
254
5
GRÜNE
5
Artschwager, Diana
238
5
GRÜNE
16
Schrön, Christoph
131
5
GRÜNE
18
Göhring, Thomas
112
5
GRÜNE
8
Kabisch, Roland
106
5
GRÜNE
12
Schweßinger, Stefan
94
5
GRÜNE
4
Moora-Bohn, Elias
79
5
GRÜNE
13
Ebenau, Steffi
79
5
GRÜNE
7
Fink, Susanne
73
5
GRÜNE
24
Schulz, Detlef
60
5
GRÜNE
40
Holze, Christoph
55
5
GRÜNE
10
Schumann, Markus
53
5
GRÜNE
41
Hundertmark, Markus
51
5
GRÜNE
19
Dr. Petersen, Antje
49
5
GRÜNE
11
Hundertmark, Katja
46
5
GRÜNE
28
Dr. Kirchner, Robert
46
5
GRÜNE
27
Bertram, Jens
43
5
GRÜNE
37
Vandreike, André
43
5
GRÜNE
29
Schwertfeger, Andreas
39
5
GRÜNE
25
da Silva Costa Salgado, Manuel
38
5
GRÜNE
31
Schel, Roland
37
5
GRÜNE
39
Matthie, Daniel
35
5
GRÜNE
23
Müller, Katja
34
5
GRÜNE
9
Bohn, Ramona
32
5
GRÜNE
14
Meyer-Petersen, Heinz-Ulrich
23
5
GRÜNE
33
Hoffmann, Christian
21
5
GRÜNE
38
Wagner, Hans Jürgen
20
5
GRÜNE
15
Schumann, Judith
18
5
GRÜNE
21
Wolff, Christa
17
5
GRÜNE
35
Limpert, Holger
15
5
GRÜNE
34
Krieg, Sebastian
10
5
GRÜNE
36
Randhahn, Thomas
6
5
GRÜNE
32
Gerlach, Joachim
5
5
GRÜNE
20
Weider, David
3
Wahlvorschlag insgesamt:
7 160
6
FDP
1
Fallenstein, Matthias
983
6
FDP
2
Rexrodt, Gisela
971
6
FDP
3
Bender, Leon Dustin
369
6
FDP
17
Ender, Stephanie
232
6
FDP
4
Dr. Carvalho da Silva Storch, Adriana
153
6
FDP
7
Klatt, Matthias
134
6
FDP
6
Dr. Uber, Kord-Henning
121
6
FDP
19
Luther, Robert
118
6
FDP
8
Schlotzhauer, Annett
106
6
FDP
13
Bischoff, Heidemarie
96
6
FDP
18
Hempel, Helmut
87
6
FDP
10
Becker, Thomas
55
6
FDP
5
Kores, Alexander
54
6
FDP
11
Lehmann, Juliane
45
6
FDP
15
Winges, Lilly
38
6
FDP
9
Römhild, Marko
35
6
FDP
16
Ilgen, Marwin
25
6
FDP
14
Pepic, Sandro
17
6
FDP
12
Sallas, Elias
15
Wahlvorschlag insgesamt:
3 654
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
1
Bohl, Klaus
6 605
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
2
Apel-Spengler, Heike
2 432
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
4
Reinz, Michael
1 731
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
3
Griebel, Markus
1 034
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
13
Schlothauer, Jörg
934
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
7
Dr. Slotosch, Gerald
896
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
26
Reinhardt, Klaus
651
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
5
Lieske, Harald
625
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
32
Weisheit, René
625
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
10
Büchner, Erhard
437
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
15
Liebetrau, Markus
423
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
31
Böhme, Andreas
316
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
8
Harseim, Lutz
298
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
20
Mieling, Thomas
298
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
27
Christ, Katja
254
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
28
Putzke, Martin
250
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
6
Schurstein, Carolin
247
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
30
Mertineit, Andreas
222
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
9
Weghenkel, Harry
216
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
29
Graichen, Philipp
166
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
18
Neuber, Silke
160
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
22
Ahnemüller, Torsten
129
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
12
Schwanebeck, Steffi
96
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
14
Harz, Jürgen
94
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
16
Harz, Patricia
72
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
23
Harz, Jennifer
59
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
21
Bachmann, Anja
55
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
11
Borchert, Hubert
46
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
19
Bindel, Christel
46
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
24
Senf, Ines
46
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
17
Otto, Marina
33
7
Freie Wähler/ BfE/ LAD
25
Harz, Monika
31
Wahlvorschlag insgesamt:
19 527
8
dieBasis
1
Schulz, Kerstin
393
8
dieBasis
3
Schulz, Stefan
210
8
dieBasis
2
Leonhardt, Claus-Peter
184
Wahlvorschlag insgesamt:
787
9
BSW-VG
1
Wirsing, Anke
10 048
9
BSW-VG
2
Jäger, Oliver
4 757
9
BSW-VG
3
Just, Martin
3 995
9
BSW-VG
4
Wenzel, Steffen
1 205
9
BSW-VG
11
Tonndorf, Ralf
842
9
BSW-VG
15
Zdunek, Nicole
553
9
BSW-VG
5
Hollenbach, Alexandra
528
9
BSW-VG
7
Willing, Udo
440
9
BSW-VG
6
Cramer, Conny
426
9
BSW-VG
14
Hornung, Birgit
331
9
BSW-VG
10
Löffler, Stephan
312
9
BSW-VG
8
Melzer, Michaela
299
9
BSW-VG
13
Scharf, Uwe
175
9
BSW-VG
9
Schulze, Maik
143
9
BSW-VG
12
Kreipe, Hans Jürgen
101
Wahlvorschlag insgesamt:
24 155
10
HEIMAT
1
Wieschke, Patrick
3 792
10
HEIMAT
2
Vogt, Antje
565
10
HEIMAT
3
Höhn, Karsten
508
10
HEIMAT
5
Hausmann, Annett
119
10
HEIMAT
4
Schmidt, Robert
113
Wahlvorschlag insgesamt:
5 097
Insgesamt:
232 077
3. Die insgesamt 50 Sitze werden wie folgt verteilt:
DIE LINKE
3 Sitze
AfD
13 Sitze
CDU
16 Sitze
SPD
5 Sitze
GRÜNE
2 Sitze
FDP
1 Sitz
Freie Wähler/BfE/LAD
4 Sitze
dieBasis
0 Sitze
BSW-VG
5 Sitze
HEIMAT
1 Sitz
4. Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG in den Kreistag gewählt worden:
Lfd. Nr.
Bewerber
Kennwort des Wahlvorschlages
1
Bilay, Sascha
DIE LINKE
2
Schaft, Susanne
DIE LINKE
3
Notroff, Petra
DIE LINKE
4
Stöber, Klaus
AfD
5
Heinz, Melanie
AfD
6
Walter, Christoph
AfD
7
Wloch, Pascal
AfD
8
Krell, Uwe
AfD
9
Schnitger, Tim
AfD
10
Dietzel, Marco
AfD
11
Hofmann, Petra
AfD
12
Schellenberg, André
AfD
13
Krell, Angela
AfD
14
Müller, Heiko
AfD
15
Borghardt, Dirk
AfD
16
Böwe, Frank
AfD
17
Dr. Brodführer, Michael
CDU
18
Jary, Ulrike
CDU
19
Ihling, Christoph
CDU
20
Henkel, Martin
CDU
21
Fischer, Elvira
CDU
22
Malsch, Marcus
CDU
23
Knott, Hannes
CDU
24
Henkel, Manuela
CDU
25
Müller, Martin
CDU
26
Hirte, Christian
CDU
27
Groß, Ralph
CDU
28
Kotsch, Felicitas
CDU
29
Schwanz, Ronny
CDU
30
Rakowski, Susanne
CDU
31
Bott, Steffen
CDU
32
Gerstung, Markus
CDU
33
Klostermann, Michael
SPD
34
Rudolph, Tina
SPD
35
Klotzbach, Maik
SPD
36
Pollmeier, Ralf
SPD
37
Kraft, Jonny
SPD
38
Hundertmark, Andreas
GRÜNE
39
Bär, Nele Marie
GRÜNE
40
Fallenstein, Matthias
FDP
41
Bohl, Klaus
Freie Wähler/ BfE/ LAD
42
Apel-Spengler, Heike
Freie Wähler/ BfE/ LAD
43
Griebel, Markus
Freie Wähler/ BfE/ LAD
44
Reinz, Michael
Freie Wähler/ BfE/ LAD
45
Wirsing, Anke
BSW-VG
46
Jäger, Oliver
BSW-VG
47
Just, Martin
BSW-VG
48
Wenzel, Steffen
BSW-VG
49
Tonndorf, Ralf
BSW-VG
50
Wieschke, Patrick
HEIMAT
5. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar), wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Bad Salzungen, den 07.06.2024
gez. Manja Voll, Landkreiswahlleiterin
-
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über die zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024
Der Landkreiswahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
Listen-
Nr.Kennwort der Partei/
Wählergruppe
Lfd. Nr.
Name und Vorname
Wohnort
1
DIE LINKE
(DIE LINKE)1
Bilay
Sascha
99817 Eisenach
2
Schaft
Susanne
36456 Barchfeld-Immelborn
3
Notroff
Petra
36433 Bad Salzungen
4
Hofmann
Philipp
99820 Hörselberg-Hainich
5
Riemer
Katrin
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
6
Schlossarek
Sven
36404 Vacha
7
Müller
Anja
36433 Leimbach
8
Pommer
Philipp
99817 Eisenach
9
von Pawlowski
Esther
36404 Vacha
10
König
Enrico
36404 Vacha
11
Lemm
Kristin
99817 Eisenach
12
Czepluch
Toni
36404 Vacha
13
Bott
Lissy Johanna
99817 Eisenach
14
Grauel
Thomas
36433 Bad Salzungen
15
Albrecht
Simone
36460 Krayenberggemeinde
16
Lemm
Michael
99817 Eisenach
17
Franke
Freya
99837 Werra-Suhl-Tal
18
Hausdörfer
Falk
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
19
Mühlberger
Anita
36433 Leimbach
20
Heger
Konstantin
36443 Bad Salzungen
21
Helch
Johanna
99848 Wutha-Farnroda
22
Krug
Arne
99817 Eisenach
23
Schnittler
Felix
36448 Bad Liebenstein
24
Dietzel
Tobias
99817 Eisenach
25
Friedel
Christian
36404 Vacha
26
Trautvetter
Ralf Roland
36466 Dermbach OT Stadtlengsfeld
27
Bauer
Thomas
99817 Eisenach
28
Schäfer
Marc
36433 Bad Salzungen OT Langenfeld
29
Müller
Mario
36433 Leimbach
2
Alternative für
Deutschland
(AfD)1
Stöber
Klaus
99848 Wutha-Farnroda
2
Heinz
Melanie
99819 Krauthausen
3
Walter
Christoph
36433 Bad Salzungen
4
Wloch
Pascal
36433 Bad Salzungen
5
Krell
Uwe
36433 Bad Salzungen
6
Schnitger
Tim
99817 Eisenach
7
Dietzel
Marco
99826 Bischofroda
8
Hofmann
Petra
36469 Bad Salzungen OT Springen
9
Rink
Christian
99834 Gerstungen
10
Peuthert
Nicole
99848 Wutha-Farnroda
11
Schellenberg
André
99842 Ruhla
12
Krell
Angela
36433 Bad Salzungen
13
Reich
Detlef
36404 Oechsen
14
Hellmann
Angela
99837 Werra-Suhl-Tal
15
Müller
Heiko
36433 Bad Salzungen
16
Borghardt
Dirk
99831 Amt Creuzburg
17
Römhild
Andi
36448 Bad Liebenstein OT Steinbach
18
Scholz
René
36448 Bad Liebenstein
19
Pfeiffer
Eckart
99817 Eisenach
20
Hellmann
Timo
99837 Werra-Suhl-Tal
21
Berger
Marcel
36469 Bad Salzungen
22
Böwe
Frank
99842 Ruhla
23
Tschiesche
Wolfgang
99837 Werra-Suhl-Tal
24
Baubel
Ramon
99817 Eisenach
25
Geinitz
Heinz
99817 Eisenach
3
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
1
Dr. Brodführer
Michael
36448 Bad Liebenstein
2
Jary
Ulrike
99848 Wutha-Farnroda
3
Ihling
Christoph
99817 Eisenach
4
Henkel
Martin
36419 Geisa
5
Fischer
Elvira
36414 Unterbreizbach OT Sünna
6
Malsch
Marcus
36448 Bad Liebenstein
7
Knott
Hannes
36433 Bad Salzungen OT Etterwinden
8
Henkel
Manuela
36419 Schleid OT Kranlucken
9
Müller
Martin
36404 Vacha
10
Hirte
Christian
36469 Bad Salzungen
11
Schwertfeger
Dorothee
99817 Eisenach
12
Groß
Ralph
36456 Barchfeld-Immelborn
13
Dießler
Matthias
99842 Ruhla
14
Kotsch
Felicitas
36466 Dermbach
15
Schwanz
Ronny
99831 Amt Creuzburg
16
Steffan
Daniel
99820 Hörselberg-Hainich
17
Rakowski
Susanne
36448 Bad Liebenstein
18
Dr. Kliebisch
René
99817 Eisenach
19
Holzhauer
Manuel Dominik
36404 Vacha
20
Durner
Julia
99817 Eisenach
21
Marschner
Thomas
99820 Hörselberg-Hainich
22
Bott
Steffen
36419 Geisa
23
Thiel
Christine
36469 Bad Salzungen OT Tiefenort
24
Neumann
Peter Gerhard
36460 Krayenberggemeinde
25
Herbert
Hardy
36433 Bad Salzungen
26
Martmer
Alexandra
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
27
Deisenroth
Eric
99830 Treffurt
28
Lippold
Maik
99826 Lauterbach
29
Büchner
Gisela
99817 Eisenach
30
Bergmann
Lars
99837 Werra-Suhl-Tal OT Berka/Werra
31
Dr. van Almsick
Günter
36404 Vacha
32
Bärenklau
Christin
99831 Amt Creuzburg
33
Gärtner
Stefan
99846 Seebach
34
Mayer
Markus
99831 Amt Creuzburg
35
Merbach
Diana
99817 Eisenach
36
Manegold
Matthias
99830 Treffurt
37
Dr. Daliri
Armand
99817 Eisenach
38
Heinemann
Joana
99834 Gerstungen
39
Köllner
Andreas
99837 Werra-Suhl-Tal
40
Herrmann
Thomas
99817 Eisenach
41
Lipp
Theresa
36433 Bad Salzungen
42
Hennicke
Thomas
99834 Gerstungen
43
Schön
Ronny
36469 Bad Salzungen
44
Tischendorf
Daniela
36404 Vacha
45
Bachmann
Frank
99817 Eisenach
46
Dr. Engel
Sebastian
99834 Gerstungen OT Eckardtshausen
47
Dei-Richter
Klaus-Peter
36466 Dermbach OT Stadtlengsfeld
48
Krause
Enrico
36433 Bad Salzungen
49
Gerstung
Markus
36466 Dermbach
50
Schilling
Elisa
36433 Bad Salzungen OT Gumpelstadt
4
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
(SPD)1
Klostermann
Michael
99817 Eisenach
2
Rudolph
Tina
99817 Eisenach
3
Klotzbach
Maik
99837 Werra-Suhl-Tal
4
Hartung
Sylvia
99834 Gerstungen
5
Holland-Nell
Jürgen
36433 Bad Salzungen OT Witzelroda
6
Richter
Heidi
36460 Krayenberggemeinde OT Dorndorf
7
Ernst
Roland
36414 Unterbreizbach
8
Zentgraf-Christ
Martina
36452 Empfertshausen
9
Pollmeier
Ralf
99831 Amt Creuzburg
10
Dr. Stückrad
Juliane
99817 Eisenach
11
Rindschwentner
Oliver
99831 Amt Creuzburg
12
Hoßfeld
Barbara
36433 Bad Salzungen
13
Päsler
Nicole
99817 Eisenach
14
Geißler
Martin
36404 Vacha
15
Sachse
Heidrun
99817 Eisenach
16
Kraft
Jonny
99817 Eisenach
17
Häring
Anne
99817 Eisenach
18
Weise
Frank
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
19
Eckardt
Kati
36433 Bad Salzungen
20
Luther
Martin
36466 Dermbach
21
Schneider-Raab
Susanne
99817 Eisenach
22
Otto
Bernd
36456 Barchfeld-Immelborn
23
Dickten
Ulrike
36448 Bad Liebenstein
24
Schließmann
Christian
36433 Bad Salzungen
25
Durner
Burkhard
36466 Dermbach
26
Kromke
Lutz
99831 Amt Creuzburg
27
Sabsaby
Tarek
99817 Eisenach
28
Messerschmidt
Lukas
99831 Amt Creuzburg
29
Raab
Sven
99817 Eisenach
30
Kunze
Gunter
36433 Bad Salzungen
31
Dietrich
Daniel
99817 Eisenach
32
Dickten
Joachim
36448 Bad Liebenstein
33
Schremmer
Jonas
99817 Eisenach
34
Stumpf
Alfred
36433 Bad Salzungen
35
Levknecht
Thomas
99817 Eisenach
5
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
(GRÜNE)1
Hundertmark
Andreas
36419 Buttlar
2
Bär
Nele Marie
99817 Eisenach
3
Dr. Fischer
Victoria
99831 Amt Creuzburg OT Ebenshausen
4
Moora-Bohn
Elias
99848 Wutha-Farnroda OT Kahlenberg
5
Artschwager
Diana
99817 Eisenach OT Hötzelsroda
6
West
Joachim
99817 Eisenach
7
Fink
Susanne
99817 Eisenach
8
Kabisch
Roland
99846 Seebach
9
Bohn
Ramona
99848 Wutha-Farnroda OT Kahlenberg
10
Schumann
Markus
99831 Amt Creuzburg
11
Hundertmark
Katja
36419 Buttlar
12
Schweßinger
Stefan
99817 Eisenach
13
Ebenau
Steffi
99817 Eisenach
14
Meyer-Petersen
Heinz-Ulrich
99830 Treffurt
15
Schumann
Judith
99831 Amt Creuzburg
16
Schrön
Christoph
36469 Bad Salzungen OT Dönges
17
Ebenau
Tanya
99817 Eisenach
18
Göhring
Thomas
36404 Oechsen
19
Dr. Petersen
Antje
99830 Treffurt
20
Weider
David
36448 Bad Liebenstein
21
Wolff
Christa
99817 Eisenach
22
von Trott zu Solz
Max
99817 Eisenach
23
Müller
Katja
36448 Bad Liebenstein
24
Schulz
Detlef
36433 Bad Salzungen
25
da Silva Costa
Manuel
36419 Buttlar
Salgado
26
Schenk
Michael
99817 Eisenach
27
Bertram
Jens
99848 Wutha-Farnroda
28
Dr. Kirchner
Robert
99817 Eisenach
29
Schwertfeger
Andreas
99817 Eisenach
30
Dr. Strickler
Alexander
99817 Eisenach
31
Schel
Roland
36419 Buttlar
32
Gerlach
Joachim
99817 Eisenach
33
Hoffmann
Christian
99817 Eisenach OT Hötzelsroda
34
Krieg
Sebastian
99817 Eisenach
35
Limpert
Holger
99817 Eisenach
36
Randhahn
Thomas
99817 Eisenach
37
Vandreike
André
99817 Eisenach
38
Wagner
Hans Jürgen
99817 Eisenach
39
Matthie
Daniel
99817 Eisenach
40
Holze
Christoph
99817 Eisenach
41
Hundertmark
Markus
36419 Buttlar OT Wenigentaft
6
Freie Demokratische Partei
(FDP)1
Fallenstein
Matthias
36433 Bad Salzungen
2
Rexrodt
Gisela
99817 Eisenach
3
Bender
Leon Dustin
36469 Bad Salzungen OT Oberrohn
4
Dr. Carvalho da
Adriana
36448 Bad Liebenstein
Silva Storch
5
Kores
Alexander
36433 Bad Salzungen OT Waldfisch
6
Dr. Uber
Kord-Henning
99817 Eisenach
7
Klatt
Matthias
36469 Bad Salzungen OT Tiefenort
8
Schlotzhauer
Annett
36433 Bad Salzungen
9
Römhild
Marko
36448 Bad Liebenstein
10
Becker
Thomas
36448 Bad Liebenstein
11
Lehmann
Juliane
36448 Bad Liebenstein
12
Sallas
Elias
99842 Ruhla
13
Bischoff
Heidemarie
99834 Gerstungen
14
Pepic
Sandro
36414 Unterbreizbach
15
Winges
Lilly
36448 Bad Liebenstein
16
Ilgen
Marwin
36456 Barchfeld-Immelborn
17
Ender
Stephanie
36448 Bad Liebenstein OT Meimers
18
Hempel
Helmut
36433 Bad Salzungen
19
Luther
Robert
36466 Dermbach
7
Freie Wähler/ Bürger für Eisenach/ Liste für Alternative Demokratie
(Freie Wähler/ BfE/ LAD)1
Bohl
Klaus
36433 Bad Salzungen
2
Apel-Spengler
Heike
99817 Eisenach
3
Griebel
Markus
99834 Gerstungen OT Lauchröden
4
Reinz
Michael
99830 Treffurt
5
Lieske
Harald
99817 Eisenach
6
Schurstein
Carolin
99834 Gerstungen
7
Dr. Slotosch
Gerald
99842 Ruhla
8
Harseim
Lutz
99817 Eisenach
9
Weghenkel
Harry
99834 Gerstungen OT Lauchröden
10
Büchner
Erhard
36433 Bad Salzungen
11
Borchert
Hubert
99817 Eisenach
12
Schwanebeck
Steffi
99834 Gerstungen
13
Schlothauer
Jörg
99848 Wutha-Farnroda
14
Harz
Jürgen
99817 Eisenach
15
Liebetrau
Markus
99830 Treffurt OT Schnellmannshausen
16
Harz
Patricia
99817 Eisenach
17
Otto
Marina
99834 Gerstungen OT Lauchröden
18
Neuber
Silke
36433 Bad Salzungen
19
Bindel
Christel
99817 Eisenach
20
Mieling
Thomas
36448 Bad Liebenstein OT Schweina
21
Bachmann
Anja
99817 Eisenach
22
Ahnemüller
Torsten
36466 Dermbach
23
Harz
Jennifer
99817 Eisenach
24
Senf
Ines
99846 Seebach
25
Harz
Monika
99817 Eisenach
26
Reinhardt
Klaus
99837 Werra-Suhl-Tal OT Dankmarshausen
27
Christ
Katja
36469 Bad Salzungen OT Frauensee
28
Putzke
Martin
36433 Bad Salzungen
29
Graichen
Philipp
36433 Bad Salzungen
30
Mertineit
Andreas
36469 Bad Salzungen
31
Böhme
Andreas
99831 Amt Creuzburg
32
Weisheit
René
99837 Werra-Suhl-Tal OT Herda
8
Basisdemokratische Partei Deutschland
(dieBasis)1
Schulz
Kerstin
36433 Bad Salzungen
2
Leonhardt
Claus-Peter
99834 Gerstungen OT Oberellen
3
Schulz
Stefan
36433 Bad Salzungen
9
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkreit
(BSW-VG)1
Wirsing
Anke
36433 Bad Salzungen
2
Jäger
Oliver
36433 Bad Salzungen
3
Just
Martin
99817 Eisenach
4
Wenzel
Steffen
36456 Barchfeld-Immelborn
5
Hollenbach
Alexandra
36433 Bad Salzungen
6
Cramer
Conny
36448 Bad Liebenstein
7
Willing
Udo
36456 Barchfeld-Immelborn
8
Melzer
Michaela
36433 Bad Salzungen
9
Schulze
Maik
36448 Bad Liebenstein
10
Löffler
Stephan
99837 Werra-Suhl-Tal
11
Tonndorf
Ralf
36433 Bad Salzungen
12
Kreipe
Hans Jürgen
99834 Gerstungen
13
Scharf
Uwe
36456 Barchfeld-Immelborn
14
Hornung
Birgit
99817 Eisenach
15
Zdunek
Nicole
36433 Bad Salzungen
10
Die Heimat
(HEIMAT)1
Wieschke
Patrick
99817 Eisenach
2
Vogt
Antje
99831 Amt Creuzburg OT Mihla
3
Höhn
Karsten
99817 Eisenach
4
Schmidt
Robert
99817 Eisenach
5
Hausmann
Annett
99817 Eisenach
Es wurde für keinen der eingereichten Wahlvorschläge eine Listenverbindung erklärt, dementsprechend hat der Wahlausschuss über keine Listenverbindung entschieden.
Für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Wartburgkreises wurden zehn Wahlvorschläge zugelassen, so dass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird. Der Wähler hat 3 Stimmen.
Bad Salzungen, den 24.04.2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin
-
Sitzung des Wahlausschusses 29. Mai 2024 - Feststellung endgültiges Wahlergebnis
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises zur Wahl des Landrates und zur Wahl der Mitglieder des Kreistages findet statt
am Mittwoch, den 29. Mai 2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.Sitzungsgegenstand:
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Landratswahl im Wartburgkreis sowie die Bekanntgabe des gewählten Bewerbers
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Kreistagswahl im Wartburgkreis.
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises ist öffentlich.
Sofern bei der Landratswahl am 26. Mai 2024 kein Wahlbewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet am 9. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Erstplatzierten statt. Für diesen Fall tritt der Wahlausschuss am 12. Juni 2024 um 15:00 Uhr im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, zusammen. Sitzungsgegenstand ist dann die erneute Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sowie die Bekanntgabe des gewählten Bewerbers.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Sitzung des Wahlausschusses 23. April 2024 - Prüfung und Beschluss der eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises zur Wahl des Landrates und zur Wahl der Mitglieder des Kreistages findet statt
am Dienstag, den 23. April 2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad SalzungenSitzungsgegenstand:
- Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl
- Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu den Listenverbindungen zur Kreistagswahl.
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund von möglichen Einwendungen oder von Amts wegen eine weitere Sitzung des Wahlausschusses erforderlich werden kann, die ich vorsorglich für Dienstag, den 30. April 2024, um 13.00 Uhr im Beratungsraum 3 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen anberaume (§ 17 Abs. 4 Satz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG). Sitzungsgegenstand ist in diesem Fall die Prüfung und Beschlussfassung über die erhobenen Einwendungen.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024
1. Im Wartburgkreis sind am 26. Mai 2024 50 Kreistagsmitglieder zu wählen.
Wählbar für das Amt eines Kreistagsmitglieds sind nur Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (§§ 12, 27 Abs. 3 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich im Sinne aus §§ 1, 2, 27 Abs. 3 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, §§ 12 und 27 Abs. 3 ThürKWG).
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland zurzeit:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.
(Zum Kreistagsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2, 27 Abs. 3 ThürKWG.)
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§§ 12, 27 Abs. 3 ThürKWG).
1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 50 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden.
(Zum Erfordernis der Volljährigkeit vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25.09.2018 - VerfGH 24/17, S. 51)
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag,
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG,
d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit der einzelnen Bewerber nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,
e) Bescheinigung der Gemeinde über die jeweilige Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO.
(Vgl. §§ 17 Nr. 1 und 2, 18 Abs. 1 und 2 ThürKWO; §§ 14 Abs. 1 bis 4, 16 Abs. 1 und 27 Abs. 3 ThürKWG)
2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.
Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahl-berechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches (StGB).
(Vgl. §§ 17 Nr. 3, 18 Abs. 2 ThürKWO; §§ 15, 27 Abs. 3 ThürKWG)
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Wartburgkreises vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften).
3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag vertreten ist.
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine von der Wahlleiterin des Landkreises beim Landratsamt Wartburgkreis bis zum 22. April 2024 bis 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird von der Wahlleiterin des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Wartburgkreis:Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (am Montag, den 22.04.2024 bis 18.00 Uhr)
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Zimmer 149, ausgelegt.
Die Wahlleiterin des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung geleistet wird.
(Gemeindeverwaltung sind auch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden.)
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.
(Vgl. §§ 17 Nr. 4, 18 Abs. 4, 20 ThürKWO; §§ 14 Abs. 5 und 6, 27 Abs. 3 ThürKWG)
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 22. April 2024 bis 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber der Wahlleiterin des Landkreises erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.(Vgl. § 17 Nr. 5 und 6 ThürKWO; §§ 17 Abs. 3, 27 Abs. 3 ThürKWG)
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2024 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleiterin des Landkreises Wartburgkreis,Frau Manja Voll
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungeneinzureichen.
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2024 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden.
(Vgl. §§ 17 Nr. 6, und 21 Abs. 2 ThürKWO; §§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3, 27 Abs. 3 ThürKWG)
6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet eine Mehrheitswahl statt, d.h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind.
(Vgl. § 17 Nr. 7 ThürKWO; §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2, 27 Abs. 3 ThürKWG)
7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April 2024 bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 23. April 2024 tritt der Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.
8. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Landratswahl
-
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über das endgültige Ergebnis der Stichwahl des Landrats des Wartburgkreises am 9. Juni 2024
Der Wahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 folgendes Ergebnis für die Stichwahl des Landrats im Wartburgkreis am 9. Juni 2024 ermittelt, welches hiermit bekannt gegeben wird:
Zahl der Wahlberechtigten
130.658
Zahl der Wähler
78.081
Zahl der ungültigen Stimmabgaben
1.151
Zahl der gültigen Stimmabgaben
76.930
Davon entfielen auf die Wahlvorschläge:
Kennwort der Partei oder Wählergruppe
Name, Vorname
Stimmen
%
Alternative für Deutschland (AfD)
Krell, Uwe
28.501
37,0
Christlich Demokratische
Union Deutschlands (CDU)
Dr. Brodführer, Michael
48.429
63,0
Die höchste Stimmenzahl der abgegebenen gültigen Stimmen entfiel auf den Bewerber
Kennwort der Partei oder Wählergruppe
Name, Vorname
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Dr. Brodführer, Michael
Damit ist Herr Dr. Michael Brodführer zum Landrat des Wartburgkreises gewählt.
Hinweis:
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar) wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Bad Salzungen, 12. Juni 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin
-
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über das Ergebnis der Wahl des Landrats des Wartburgkreises am 26. Mai 2024
Der Wahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2024 folgendes Ergebnis für die Wahl des Landrats im Wartburgkreis am 26. Mai 2024 ermittelt, welches hiermit bekannt gegeben wird:
I
Wahlergebnis
Zahl der Wahlberechtigten 130.746 Zahl der Wähler 80.770 Zahl der ungültigen Stimmabgaben 1.773 Zahl der gültigen Stimmabgaben 78.997
Davon entfielen auf die WahlvorschlägeListen-Nr. Kennwort der Partei oder Wählergruppe Name, Vorname Stimmen % 1 DIE LINKE (DIE LINKE) Bilay, Sascha 7.474 9,5 2 Alternative für Deutschland (AfD) Krell, Uwe 25.339 32,1 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Dr. Brodführer, Michael 33.928 42,9 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Klostermann, Michael 12.256 15,5 II
Stichwahl
Da bei der Wahl am 26. Mai 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet
am 9. Juni 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zwischen den folgenden Bewerbern eine Stichwahl statt.Kennwort der Partei oder Wählergruppe Name, Vorname Stimmen Alternative für Deutschland (AfD) Krell, Uwe 25.339 und Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Dr. Brodführer, Michael
33.928 Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit.
Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben.
Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller
muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 9. Juni 2024, bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein, wenn
• er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
• die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,
• das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wurde oder
• bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Auch in der Stichwahl hat jeder Wähler und jede Wählerin 1 Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Bewerber kennzeichnen.
Die Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.
Ich weise darauf hin, dass die Sitzung des Landkreiswahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Landrates im Wartburgkreis am Mittwoch, den 12. Juni 2024 um 15.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen stattfindet. Die Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises ist öffentlich.
Bad Salzungen, 29. Mai 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 26. Mai 2024
Der Landkreiswahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats im Wartburgkreis am 26. Mai 2024 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
Listen-
nummer
Kennwort der Partei,
der Wählergruppe
Name,
Vorname
Wohnort
Erklärung*
ja nein
1
DIE LINKE (DIE LINKE)
Bilay, Sascha
99817 Eisenach
X
2
Alternative für Deutschland (AfD)
Krell, Uwe
36433 Bad Salzungen
X
3
Christlich Demokratische
Union Deutschlands (CDU)
Dr. Brodführer, Michael
36448 Bad Liebenstein
X
4
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Klostermann,
Michael
99817 Eisenach
X
* Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat 1 Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Bewerber kennzeichnen.
Bad Salzungen, den 24.04.2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin
-
Sitzung des Wahlausschusses 29. Mai 2024 - Festlegung endgültiges Wahlergebnis
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises zur Wahl des Landrates und zur Wahl der Mitglieder des Kreistages findet statt
am Mittwoch, den 29. Mai 2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen.Sitzungsgegenstand:
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Landratswahl im Wartburgkreis sowie die Bekanntgabe des gewählten Bewerbers
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Kreistagswahl im Wartburgkreis.
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises ist öffentlich.
Sofern bei der Landratswahl am 26. Mai 2024 kein Wahlbewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet am 9. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Erstplatzierten statt. Für diesen Fall tritt der Wahlausschuss am 12. Juni 2024 um 15:00 Uhr im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, zusammen. Sitzungsgegenstand ist dann die erneute Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sowie die Bekanntgabe des gewählten Bewerbers.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Sitzung des Wahlausschusses 23. April 2024 - Prüfung und Beschlussfassung der eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung des Wahlausschusses des Wartburgkreises zur Wahl des Landrates und zur Wahl der Mitglieder des Kreistages findet statt
am Dienstag, den 23. April 2024, um 13.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad SalzungenSitzungsgegenstand:
- Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl
- Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu den Listenverbindungen zur Kreistagswahl.
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund von möglichen Einwendungen oder von Amts wegen eine weitere Sitzung des Wahlausschusses erforderlich werden kann, die ich vorsorglich für Dienstag, den 30. April 2024, um 13.00 Uhr im Beratungsraum 3 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen anberaume (§ 17 Abs. 4 Satz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG). Sitzungsgegenstand ist in diesem Fall die Prüfung und Beschlussfassung über die erhobenen Einwendungen.
Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin -
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Wartburgkreis am 26. Mai 2024
1. Im Wartburgkreis wird am 26. Mai 2024 ein Landrat gewählt.
Zum Landrat, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum Landrat kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht im Landkreis hat.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland zurzeit:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.
(Vgl. §§ 1, 24 Abs. 2, § 28 Abs. 2 ThürKWG; zum Landrat sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.)
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Zum Landrat kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Landrat nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Landrates hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 28 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Sind nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden.
(Zum Erfordernis der Volljährigkeit vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25.09.2018 - VerfGH 24/17, S. 51)
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten:
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers,
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres
Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen:
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG,
d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,
e) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO
(Vgl. §§ 17 Nr. 1 und 2, 18 Abs. 1, 2 und 3 ThürKWO; §§ 14 Abs. 1 bis 4, 16 und 28 Abs. 2 i.V.m. 27 Abs. 3 ThürKWG)
1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 250 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Landrat als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.(Vgl. zum Vorstehenden §§ 24 Abs. 4, 28 Abs. 2 ThürKWG)
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
b) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,
c) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO.
(Vgl. §§ 17 Nr. 1 und 2, 18 Abs. 3 ThürKWO; § 24 Abs. 2 bis 4 ThürKWG, 28 Abs. 2 i.V.m. 27 Abs. 3 ThürKWG)
2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches (StGB).
(Vgl. § 17 Nr. 3 ThürKWO; §§ 15, 28 Abs. 2 i.V.m. 27 Abs. 3 ThürKWG)
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Wartburgkreises vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften).
3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag vertreten ist.
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine von der Wahlleiterin des Landkreises im Landratsamt Wartburgkreis bis zum 22. April 2024 bis 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird von der Wahlleiterin des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Wartburgkreis:
Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (am Montag, den 22.04.2024 bis 18.00 Uhr)
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Zimmer 149, ausgelegt.
Die Wahlleiterin des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung geleistet wird.
(Gemeindeverwaltung sind auch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden)
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.
(Vgl. §§ 17 Nr. 4, 18 Abs. 3 und 4, 20 ThürKWO; §§ 14 Abs. 1, 5 und 6, 24 Abs. 4, 28 Abs. 2 i.V.m. 27 Abs. 3 ThürKWG)
3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls von der Wahlleiterin des Landkreises mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.(Vgl. §§ 17 Nr. 4, 18 Abs. 3 und 4, 20 ThürKWO; §§ 14 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 4, 28 Abs. 2 i.V.m. 27 Abs. 3 ThürKWG)
4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2024 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleiterin des Landkreises Wartburgkreis,Frau Manja Voll
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungeneinzureichen.
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2024 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.
(Vgl. §§ 17 Nr. 6 und 21 Abs. 2 ThürKWO; §§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3, 28 Abs. 2 i.V.m. 27 Abs. 3 ThürKWG)
5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.(Vgl. § 17 Nr. 8 ThürKWO; § 28 Abs. 2 i.V.m. § 24 Abs. 7 Satz 1 ThürKWG)
6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden von der Wahlleiterin unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 22. April 2024 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 23. April 2024 tritt der Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.Bad Salzungen, den 26. Februar 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin