Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes

Anmeldepflicht für Prostituierte

Wer im Kreisgebiet eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, muss sich vorher persönlich hier anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 03695 615911 oder senden Sie das ausgefüllte Formular "Anzeige einer Prostitutionstätigkeit" per E-Mail an ordnung(at)wartburgkreis.de, per Fax an 03695 615999 oder per Post an

Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Sicherheit & Ordnung
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen.

Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Formular: Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz (Thüringer Formularpool)

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter 03695 615911.

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

Link zum Thüringer Transparenzportal