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Kurzfristige Aufenthalte
- Antrag auf Abgabe der Verpflichtungserklärung (Stand 05.06.2019) Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 in Verbindung mit § 66 und § 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Beglaubigung der Unterschrift
- Merkblatt für kurzfristige Aufenthalte Verpflichtungserklärung für ausländische Staatsangehörige bei beabsichtigten kurzfristigen Aufenthalten (z.B. Touristen-, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt - Schengenvisum)
- Prüfungsbericht bei juristischen Personen (Stand 01.08.2018)
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Längerfristige Aufenthalte
- Antrag auf Abgabe der Verpflichtungserklärung (Stand 05.06.2019) Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 in Verbindung mit § 66 und § 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Beglaubigung der Unterschrift
- Merkblatt für längerfristige Aufenthalte Verpflichtungserklärung für ausländische Staatsangehörige bei beabsichtigten längerfristigen Aufenthalten (z.B. Besuch eines Sprachkurses, Aufenthalte zu Studienzwecken - nationales Visum)
- Arbeitgeberbestätigung (Stand 01.08.2018)
- Erklärung bei Wohneigentum (Stand 01.08.2018)
- Prüfungsbericht bei juristischen Personen (Stand 01.08.2018)
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Fristen / Bearbeitungsdauer / Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (siehe unten angegebene Telefonnummer). Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte dem für den beabsichtigten Aufenthalt Ihres Gastes zutreffenden Merkblatt.
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Gebühren
Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 29 Euro je Verpflichtungserklärung an. Es wird darum gebeten, den Gebührenbetrag in bar mitzubringen.
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Rechtsgrundlagen
- § 66 Abs. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
- § 67 AufenthG
- § 68 AufenthG
- Visakodex
Zuständigkeiten - Einladung ausländische Gäste
Bearbeitung in | Telefonnummer | Zimmernummer |
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Bad Salzungen | 03695 617544 03695 617551 | 55 55 |
Eisenach | 03695 618430 03695 618433 | 0.04 0.05 |