gefördert durch:
Das Ziel der Integrierten Sozialplanung im Wartburgkreis ist, dass gesellschaftliche Entwicklungen sowie soziale Themen und Problemlagen nicht isoliert voneinander, sondern integriert betrachtet werden. Zentral ist also die Einbeziehung von verschiedenen (sozialen) Planungsbereichen und Fachämtern in den Prozess der Planung. Die integrierte Sozialplanung fungiert als eine Klammer zwischen den unterschiedlichen Ressortperspektiven - Gesundheit, Soziales, Integration, Inklusion, Jugend, Alter, Arbeitsmarkt etc. Dies ermöglicht es, vor allem übergreifende und strategische Fragestellungen zu bearbeiten. Konzeptionell zusammengefasst ist dies in der Integrierten Sozialplanung 2023- 2025.
Integrierte Sozialplanung 2023-2025
Die Wichtigkeit solcher kommunaler Planungs- und Koordinationsprozesse wurde vom Land Thüringen erkannt und mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Umsetzung finanziell im Rahmen der Sozialstrategierichtlinie gefördert:
- Von 01.06.2017 bis 31.12.2022 wurde eine Stelle über die Armutspräventionsrichtlinie durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
- Von 01.01.2023 bis 31.12.2025 werden bis zu vier Stellen über die Sozialstrategierichtlinie durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Die Etablierung integrierter Planungsstrukturen ist ein Prozess. Während in den ersten Jahren zunächst innerhalb der Verwaltung gestartet wurde, gilt es nun auch externe Institutionen und Akteure in den Planungsprozess einzubinden. Auch für diesen Prozess werden Mittel vom Land Thüringen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt:
- Von 01.01.2023 bis 31.12.2023 für das Projekt „Beteiligung im Rahmen des Netzwerk Prävention“
- Vom 01.06.2024 bis 31.12.2024 für das Projekt „Beteiligungsorientierte Erarbeitung einer Präventionskette“
Ziel des Gesamtprojektes ist die partizipative Erarbeitung einer Konzeption für eine durchgängige Präventionskette.
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