Die dem Sozialamt zugeordnete Stelle der Sozialplanung berührt einige Dimensionen der Daseinsvorsorge. So stützt sie sich auf mehrere Teile des Sozialgesetzbuchs (SGB) wie SGB II, SGB IX und SGB XII. Mitunter hat sie daher Schnittmengen mit anderen Planungsbereichen. Wichtig ist für Sozialplanung vor diesem Hintergrund eine gute Vernetzung. Strategisch beinhaltet das die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken. Operativ steht Sozialplanung in stetigem Kontakt zu Trägern, Einrichtungen, Betroffenen sowie Vereinen und Verbänden, insbesondere auf den Gebieten der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Seniorenarbeit. Hier werden bestehende Bedarfe und Angebote in den Blick genommen, um die Entwicklung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur in diesen Bereichen zu befördern. Eine statistische Aufarbeitung der Daten gehört ebenfalls in den Aufgabenkreis der Sozialplanung.
Sozialräume des Dezernates III 2019
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Zimmer | 101 |
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