Beihilferichtlinie

Die Beihilferichtlinie soll sicherstellen, dass bei der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) eine einheitliche Vorgehensweise der Verwaltung erfolgt, insbesondere Ermessen gleichmäßig ausgeübt und Beurteilungsspielräume entsprechend dem Zweck der Rechtsvorschriften ausgefüllt werden.

Zur Vereinfachung des Verfahrens für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung wird von der Möglichkeit, für

  1. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  2. Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt

Pauschalbeträge zu bilden, Gebrauch gemacht.

Im Rahmen der Neuregelung des BTHG und der damit einhergehenden Inklusion der Leistungsberechtigten, sieht § 27b Abs. 4 SGBXII in der ab dem 01.01.2020 geltenden Fassung vor, dass die zuständigen Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen die Höhe der Bekleidungspauschale nach Absatz 2 für die in ihrem Bereich bestehenden Einrichtungen festsetzen. Nach Anhörung der Spitzenverbände wird diese Bekleidungspauschale für das Jahr 2020 einheitlich auf 20,05 € monatlich festgesetzt. Auch künftig soll eine Fortschreibung entsprechend der Anpassung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar erfolgen.

 

2025: Anlage I zur Beihilferichtlinie

2024: Anlage II zur Beihilferichtlinie

2024: Änderung Beihilferichtlinie

Kontakt Sozialamt


Amtsleiter
Herr Welnhofer


Telefon: 03695 617001
Fax: 03695 617099
E-Mail: E-Mail an das Sozialamt senden

Besucheranschriften

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Rennbahn 6
99817 Eisenach

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

Allgemeine Sprechzeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Besondere Sprechzeiten

Für das Sachbegbiet Eingliederungshilfe - Fallmanagement gelten folgende Sprechzeiten:

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr 

sowie nach Vereinbarung.

 

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

Link zum Thüringer Transparenzportal