Bildung und Teilhabe

Was wird gefördert?

  • Kultur, Sport und Freizeit

    Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von pauschal 15,00 € monatlich berücksichtigt. Typische Beispiele:  Mitgliedsbeiträge für Vereine, Förderung des außerschulischen Unterrichts, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort

    Wenn Ihr Kind in der Kita oder Schule am Mittagessen teilnimmt, werden die Kosten übernommen.

  • Schulbedarf

    Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie pro Schuljahr im August 130,00 € und im Februar 65,00 €. Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII erhalten diese Leistung ohne gesonderte Antragstellung.
    *Bei der Fortschreibung des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung) wird der Betrag für die Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf entsprechend angepasst.

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten

    Für eintägige Ausflüge sowie für mehrtägige Fahrten der Schulen (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmung) und Kindertageseinrichtungen werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.

  • Lernförderung

    Bei Schülerinnen und Schülern wird ergänzend zu bereits vorhandenen schulischen Angeboten zusätzlich eine angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

  • Schülerbeförderung

    Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden. Im Wartburgkreis werden die Schülerbeförderungskosten seit dem 01.08.2010 für alle Schüler (inklusive Sekundarstufe II, Gymnasien und Fachgymnasien) vollständig vom Träger der Schülerbeförderung übernommen. Ein entsprechender Antrag auf Schülerbeförderung ist beim Sachgebiet Schülerbeförderung/ÖPNV im Landratsamt Wartburgkreis zu stellen.

Zuständigkeiten - Bildung & Teilhabe


Zuständigkeit Standort

 Telefonnummer

Zimmernummer

A, B, F, G, H

Eisenach

03695 618422

0.18

C, D, E

Bad Salzungen

03695 617529

165

I, J, O, U, V, X, Y

Bad Salzungen

03695 617562

108

K, L, M, N, P, Q, R

Eisenach

03695 618424

0.13

S, T, W, Z

Eisenach

03695 618418

0.13

Zuständigkeit Jobcenter Wartburgkreis - Bildung & Teilhabe

telefonische Servicenummern

03691 6507285 (Eisenach)
03695 662480 (Bad Salzungen)

Schnell & direkt: Anträge und weitere Anliegen online erledigen:

Jobcenter Digital

Kontakt Amt für Versorgung & Migration - Staatliche Sozialleistungen


Amt für Versorgung und Migration
Sachgebiet Staatliche Sozialleistungen


Telefon: 03695 617501
Fax: 03695 617599
E-Mail: E-Mail an das Amt für Versorgung und Migration senden

Besucheranschriften

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Rennbahn 6
99817 Eisenach

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

Sprechzeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag kein Sprechtag

Bitte beachten Sie:

Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren

zur Online-Terminvergabe

 

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

Link zum Thüringer Transparenzportal