Was wird gefördert?
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Kultur, Sport und Freizeit
Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von pauschal 15,00 € monatlich berücksichtigt. Typische Beispiele: Mitgliedsbeiträge für Vereine, Förderung des außerschulischen Unterrichts, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten
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Mittagessen in Kita, Schule und Hort
Wenn Ihr Kind in der Kita oder Schule am Mittagessen teilnimmt, werden die Kosten übernommen.
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Schulbedarf
Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie pro Schuljahr im August 130,00 € und im Februar 65,00 €. Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII erhalten diese Leistung ohne gesonderte Antragstellung.
*Bei der Fortschreibung des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung) wird der Betrag für die Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf entsprechend angepasst. -
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Für eintägige Ausflüge sowie für mehrtägige Fahrten der Schulen (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmung) und Kindertageseinrichtungen werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.
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Lernförderung
Bei Schülerinnen und Schülern wird ergänzend zu bereits vorhandenen schulischen Angeboten zusätzlich eine angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
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Schülerbeförderung
Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden. Im Wartburgkreis werden die Schülerbeförderungskosten seit dem 01.08.2010 für alle Schüler (inklusive Sekundarstufe II, Gymnasien und Fachgymnasien) vollständig vom Träger der Schülerbeförderung übernommen. Ein entsprechender Antrag auf Schülerbeförderung ist beim Sachgebiet Schülerbeförderung/ÖPNV im Landratsamt Wartburgkreis zu stellen.
Zuständigkeiten - Bildung & Teilhabe
Zuständigkeit | Standort | Telefonnummer | Zimmernummer |
A, B, F, G, H | Eisenach | 03695 618422 | 0.18 |
C, D, E | Bad Salzungen | 03695 617529 | 165 |
I, J, O, U, V, X, Y | Bad Salzungen | 03695 617562 | 108 |
K, L, M, N, P, Q, R | Eisenach | 03695 618424 | 0.13 |
S, T, W, Z | Eisenach | 03695 618418 | 0.13 |
Zuständigkeit Jobcenter Wartburgkreis - Bildung & Teilhabe
telefonische Servicenummern
03691 6507285 (Eisenach)
03695 662480 (Bad Salzungen)
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Kontakt Amt für Versorgung & Migration - Staatliche Sozialleistungen
Amt für Versorgung und Migration
Sachgebiet Staatliche Sozialleistungen
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