Regelbedarfsstufen

Die Regelbedarfsstufen für die Leistungsgewährung nach dem SGB XII

Die Höhe der Regelbedarfe wird jährlich neu festgesetzt.

Für 2019 werden folgende Beträge anerkannt:

  • für eine allein stehende Person 424,00 Euro
  • bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 245,00 Euro 
  • ab Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 302,00 Euro 
  • ab Beginn des 15. Lebensjahres 322,00 Euro
  • Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz 382,00 Euro
  • Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst 339,00 €.

Für 2020 werden folgende Beträge anerkannt:

  • für eine allein stehende Person 432,00 Euro
  • bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 250,00 Euro 
  • ab Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 308,00 Euro 
  • ab Beginn des 15. Lebensjahres 328,00 Euro
  • Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz 389,00 Euro.
  • Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst 345,00 €.

Für 2021 werden folgende Beträge anerkannt:

  • für eine allein stehende Person 446,00 Euro
  • bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 283,00 Euro 
  • ab Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 309,00 Euro 
  • ab Beginn des 15. Lebensjahres 373,00 Euro
  • Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz 401,00 Euro.
  • Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst 357,00 €.

Zuständigkeiten Sozialamt- Regelbedarf


Anfangsbuchstabe Nachname Telefonnummer Zimmernummer
A, B, C, D, E, Fq, Q, R 03695 617023 S 15
Fr, G, H, I, J, S - Schm 03695 617022 S 3
Ko - Kz, L, M, N, O, P 03695 617029 S 3
Ka - Kn, Schn - Sz, T, U, V, W, X, Y, Z

03695 617056

S 15

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Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

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