Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können und deshalb über einen entsprechenden Bedarf an Unterstützung verfügen. Sie ist Teil des Sozialhilferechts und in den §§ 61 ff SGB XII geregelt. Da alle Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI in ihrer Höhe begrenzt sind, übernimmt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII den ungedeckten Bedarf (Auffangfunktion). Die Hilfe zur Pflege wird jedoch einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Die stationäre Hilfe zur Pflege richtet sich an Antragsteller, die in einem Pflegeheim bzw. in einem betreuten Wohnen leben. Die setzt beim Antragsteller gemäß § 65 SGB XII einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 voraus. Zudem darf die häuslich oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreichend sein.
Hinweis: In betreuten Wohnformen wird oft eine Servicepauschale erhoben. Diese kann in den meisten Fällen vom Sozialhilfeträger nicht übernommen werden. Bitte setzten Sie sich deshalb ggf. vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den zuständigen Mitarbeiter/innen im Sozialamt in Verbindung und lassen Sie sich beraten.
Pflegeheime und betreute Wohnformen finden Sie über verschiedene Internetportale der Kranken- und Pflegekassen oder auch über unabhängige Portale. Zu diesem Thema berät Sie gerne auch unser/e Pflegeberater/in. Dies ist telefonisch, im Amt nach Terminvereinbarung oder im Rahmen eines Hausbesuches möglich. Zudem bieten wir Beratungstermine in regelmäßigen Abständen in bestimmten Gemeinden des Kreisgebietes an (oft in den Gemeindeverwaltungen). Die Termine mit Uhrzeit und Ort können Sie dem Kreisjournal entnehmen.
Zuständigkeiten Sozialamt - stationäre Hilfe zur Pflege
Gebiet | Einrichtungen | Telefonnummer | Zimmernummer |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen | APH Geisa | 03695 617020 | S12 in Bad Salzungen |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen | Seniorenpark "Palais Dorndorf" | 03695 617018 | S12 |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen | AZURIT Seniorenzentrum Eisenach | 03695 618512 | 1.11 in Eisenach |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
| ASB Pflegeheim "Haus Normannsteinblick" Treffurt | 03695 618537 | 1.11 in Eisenach |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen | APH "Elisabethenruhe" Eisenach | 03695 618552 | 1.12 in Eisenach |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen | ASB Seniorenpflege "Haus am alten See" Stregda | 03695 618511 | 1.12 in Eisenach |
Pflegeberatung | 03695 617049 | 05 in Bad Salzungen | |
Pflegeberatung | 03695 618502 | 1.01b in Eisenach |
Kontakt Sozialamt - Stationäre Hilfe zur Pflege
Sozialamt
Sachgebiet Wirtschaftliche Sozialhilfen
Stationäre Hilfe zur Pflege
Telefon: | 03695 617001 |
Fax: | 03695 617099 |
E-Mail: | E-Mail an das Sozialamt senden |
Besucheranschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Bitte beachten Sie:
Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren.
Bei Fragen zu Pflegeheimen außerhalb des Wartburgkreises, telefonisch unter 03695 61 7001.