Stationäre Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können und deshalb über einen entsprechenden Bedarf an Unterstützung verfügen. Sie ist Teil des Sozialhilferechts und in den §§ 61 ff SGB XII geregelt. Da alle Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI in ihrer Höhe begrenzt sind, übernimmt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII den ungedeckten Bedarf (Auffangfunktion). Die Hilfe zur Pflege wird jedoch einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Die stationäre Hilfe zur Pflege richtet sich an Antragsteller, die in einem Pflegeheim bzw. in einem betreuten Wohnen leben. Die setzt beim Antragsteller gemäß § 65 SGB XII einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 voraus. Zudem darf die häuslich oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreichend sein.

Hinweis: In betreuten Wohnformen wird oft eine Servicepauschale erhoben. Diese kann in den meisten Fällen vom Sozialhilfeträger nicht übernommen werden. Bitte setzten Sie sich deshalb ggf. vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den zuständigen Mitarbeiter/innen im Sozialamt in Verbindung und lassen Sie sich beraten.

Pflegeheime und betreute Wohnformen finden Sie über verschiedene Internetportale der Kranken- und Pflegekassen oder auch über unabhängige Portale. Zu diesem Thema berät Sie gerne auch unser/e Pflegeberater/in. Dies ist telefonisch, im Amt nach Terminvereinbarung oder im Rahmen eines Hausbesuches möglich. Zudem bieten wir Beratungstermine in regelmäßigen Abständen in bestimmten Gemeinden des Kreisgebietes an (oft in den Gemeindeverwaltungen). Die Termine mit Uhrzeit und Ort können Sie dem Kreisjournal entnehmen.

 

Zuständigkeiten Sozialamt - stationäre Hilfe zur Pflege


Gebiet Einrichtungen Telefonnummer Zimmernummer

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

APH Geisa
Diako gem. GsD mbH SEZ "Martin Luther" Bad Salzungen
DVE Seniorenresidenz Schloß Weilar
Seniorenpark "Schloß Bairoda" Bad Liebenstein

03695 617020 05
in Bad Salzungen

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Seniorenpark "Palais Dorndorf"
APH "St. Annen" Eisenach (mit Haus Clemens)
DRK Seniorenpflege " Glücksbrunn" Bad Liebenstein OT Schweina

03695 617018

05
in Bad Salzungen

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

AZURIT Seniorenzentrum Eisenach
DRK Pflegeheim Haus Fischerstadt Eisenach
DRK Pflegeheim Mihla
DRK-Heim "Justusstift" Eisenach

03695 618512 1.11 
in Eisenach

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

 

ASB Pflegeheim "Haus Normannsteinblick" Treffurt
AWO Pflegeheim Berka Werra
Betreuungszentrum der Volkssolidarität ' Am Rehberg ' Wutha-Farnroda
Pflegezentrum Schanzenhof Tiefenort
Wohn- und Pflegezentrum Marksuhl

03695 618537 1.11 
in Eisenach

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

APH "Elisabethenruhe" Eisenach
Pflegecentrum "Sonnenschein" Gerstungen
Seniorenzentrum "Georgenhof" Eisenach
AWO PH Bad Liebenstein "Haus Altenstein"

03695 618552 1.12 
in Eisenach
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

ASB Seniorenpflege "Haus am alten See" Stregda
Seniorenheim Ruhla KTE
Diako gGmbH für soziale Dienste APH "Haus Wartburgblick" Eisenach
Seniorenpflege ' Langenfelder Straße ' Bad Salzungen
Seniorenpflege "Parkblick" Bad Liebenstein
Seniorenpflege Bad Salzungen, APH Vacha

03695 618511 1.12 
in Eisenach
Pflegeberatung   03695 617049 05
in Bad Salzungen
Pflegeberatung   03695 618502 1.01b
in Eisenach

 

Kontakt Sozialamt - Stationäre Hilfe zur Pflege


Sozialamt
Sachgebiet Wirtschaftliche Sozialhilfen

Stationäre Hilfe zur Pflege


Telefon: 03695 617001
Fax: 03695 617099
E-Mail: E-Mail an das Sozialamt senden

Besucheranschrift

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

Bitte beachten Sie:

Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren.

Bei Fragen zu Pflegeheimen außerhalb des Wartburgkreises, telefonisch unter 03695 61 7001.

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Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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