Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für weitere damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Kosten zu übernehmen, soweit diese angemessen sind.
Die Verwaltungsvorschrift des Wartburgkreises zur Gewährung dieser Leistungen (Unterkunftsrichtlinie) soll sicherstellen, dass bei der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe - SGB XII und Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II) eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Verwaltung erfolgt. Insbesondere soll das Ermessen gleichmäßig ausgeübt und Beurteilungsspielräume entsprechend dem Zweck der Rechtsvorschrift ausgefüllt werden.
Die Richtlinie entbindet nicht davon, auf Besonderheiten des Einzelfalles zu achten und möglicherweise eine abweichende Entscheidung zu treffen.
Unterkunftsrichtlinie des Wartburgkreises, gültig ab 01.05.2024
Anlage I - Angemessene Kosten im Wartburgkreis ab 01.01.2024 - Vergleichsraum Nord
Anlage I - Angemessene Kosten im Wartburgkreis ab 01.01.2024 - Vergleichsraum Süd
Anlage II - Angemessene Kosten ab 01.01.2024 in Einrichtungen/ besonderen Wohnformen
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