Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird; alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden und ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. Gewässerbenutzer, die erlaubnispflichtige Grund- oder Oberflächenwasserentnahmen ausüben, sind seit dem 1. Januar 2023 durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet, die entnommenen Wassermengen zu messen und jährlich unaufgefordert dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) elektronisch zu übermitteln.
Meldung Rohwassereigenkontrollverordnung
Benutzung des Grundwassers (z. B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser stellt einen wasserrechtlichen Benutzungstatbestand dar und bedarf einer Erlaubnis oder Bewilligung (§§ 8, 9 WHG); im Falle einer erlaubnisfreien Benutzung ist diese als Grundwassererschließung der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Informationen über erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen
Anzeige beabsichtigte Grundwasserentnahme
Erdaufschlüsse / Geothermie
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen (§ 49 WHG i. V. m. § 41 ThürWG). Dies betrifft z. B. Bohrungen für Brunnen, Erdwärmesonden, Grundwassermessstellen, Baugrunderkundung, Grundwasserhaltung. Die Anzeige tätigen Sie unter folgendem Link:
Anzeige einer Grundwassererschließung
Für Geothermievorhaben besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Standortabfrage.
Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich:
Telefon:
03695 616701 Sekretariat
03695 616708 Sachgebietsleiter
03695 616733 Sachbearbeiter
Telefax: 03695 616799
E-Mail: | E-Mail senden an Umweltamt |