Grundwasser

Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird; alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden und ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. Gewässerbenutzer, die erlaubnispflichtige Grund- oder Oberflächenwasserentnahmen ausüben, sind seit dem 1. Januar 2023 durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet, die entnommenen Wassermengen zu messen und jährlich unaufgefordert dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) elektronisch zu übermitteln.

Meldung Rohwassereigenkontrollverordnung

Benutzung des Grundwassers (z. B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser stellt einen wasserrechtlichen Benutzungstatbestand dar und bedarf einer Erlaubnis oder Bewilligung (§§ 8, 9 WHG); im Falle einer erlaubnisfreien Benutzung ist diese als Grundwassererschließung der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Informationen über erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen

Anzeige beabsichtigte Grundwasserentnahme

Erdaufschlüsse / Geothermie

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen (§ 49 WHG i. V. m. § 41 ThürWG). Dies betrifft z. B. Bohrungen für Brunnen, Erdwärmesonden, Grundwassermessstellen, Baugrunderkundung, Grundwasserhaltung. Die Anzeige tätigen Sie unter folgendem Link:

Anzeige einer Grundwassererschließung

Für Geothermievorhaben besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Standortabfrage.

Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich:

Telefon:       

03695 616701 Sekretariat

03695 616708 Sachgebietsleiter

03695 616733 Sachbearbeiter

Telefax:         03695 616799

 


E-Mail: E-Mail senden an Umweltamt

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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