Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung ist jeder Tierhalter verpflichtet, die von ihm gehaltenen Tierarten unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere sowie die Änderungen an seinem Tierbestand (Tierart oder Aufgabe der Tierhaltung) unverzüglich bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Wer muss anmelden?
- jeder der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild, sonstige Klauentiere, Fische oder Bienen halten will
Wann muss gemeldet werden?
- vor Beginn einer Tierhaltung
- jede Änderung der Tierhaltung (andere Tierarten, Beendigung der Haltung von einzelnen Tierarten)
- bei Beendigung der gesamten Tierhaltung
Was muss gemeldet werden?
- Name des Halters mit Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere
- Standort der Tiere, bezogen auf die jeweilige Tierart
Wie muss gemeldet werden?
- mittels eines Meldebogens für Tierhalter + Datenschutzerklärung (Formular)
- Anzeige der Tierhaltung bei der Thüringer Tierseuchenkasse
Weitere Formulare:
Aktuelle Informationen
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Beihilfen für vorgeschriebene Untersuchungen (z. B. BHV1)
Wie bereits in den letzten Jahren ist es auch im kommenden Jahr aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften notwendig, dass alle Tierhalter, die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen am TLV Bad Langensalza vornehmen lassen, vorab den schriftlichen Antrag auf Gewährung von Beihilfen stellen.
Hier finden Sie das:
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Amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse
Zur jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse werden alle Halter meldepflichtiger Tierarten darauf hingewiesen, diese bei der Tierseuchenkasse zu melden.
Die Meldepflicht ergibt sich aus § 18 Abs. 2 Thüringer Tiergesundheitsgesetz.
Kontakt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtsleiter
Herr Dr. Knyrim
Telefon: | 03695 617301 |
Fax: | 03695 617398 |
E-Mail: | E-Mail an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt senden |
Besucheranschriften
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Ernst-Thälmann-Straße 74
99817 Eisenach
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Allgemeine Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | kein Sprechtag |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Für die Untersuchung von Proben beachten Sie bitte abweichende Zeiten: Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin.