Tierhalter-Information

Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung ist jeder Tierhalter verpflichtet, die von ihm gehaltenen Tierarten unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere sowie die Änderungen an seinem Tierbestand (Tierart oder Aufgabe der Tierhaltung) unverzüglich bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Wer muss anmelden?

  • jeder der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild, sonstige Klauentiere, Fische oder Bienen halten will

Wann muss gemeldet werden?

  • vor Beginn einer Tierhaltung
  • jede Änderung der Tierhaltung (andere Tierarten, Beendigung der Haltung von einzelnen Tierarten)
  • bei Beendigung der gesamten Tierhaltung

Was muss gemeldet werden?

  • Name des Halters mit Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere
  • Standort der Tiere, bezogen auf die jeweilige Tierart

Wie muss gemeldet werden?

 

Weitere Formulare:

Arzneimittelbestandsbuch Landwirt

Antrag Ohrmarken Schwein

Antrag Ohrmarken Schaf+Ziege

Bestandsregister Geflügel

Bestandsregister Schafe+Ziegen

Aktuelle Informationen

Kontakt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt


Amtsleiter
Herr Dr. Knyrim


Telefon: 03695 617301
Fax: 03695 617398
E-Mail: E-Mail an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt senden

Besucheranschriften

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Ernst-Thälmann-Straße 74
99817 Eisenach

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

Allgemeine Sprechzeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Für die Untersuchung von Proben beachten Sie bitte abweichende Zeiten: Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin.

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

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