• Die Vorhabenträger Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH haben sich Ende 2019 auf eine Übertragungsspannung von 525.000 Volt geeinigt.
• Bereits 2019 teilten sich die beiden Vorhabenträger zudem die einzelnen Abschnitte der Bundesfachplanung auf, um in Folge des Verfahrens, nicht „doppelt“ verklagt werden zu können. Aus diesem Grund hat die TransnetBW GmbH seitdem die den Wartburgkreis betreffenden Bereiche alleinig übernommen.
• Die Bundesnetzagentur hat am 30. Oktober 2020 über den Vorzugsverlauf des Trassenkorridors im Wartburgkreis im Abschnitt D: Gerstungen bis Bad Liebenstein und am 30. November 2020 über den Abschnitt C: Treffurt bis Gerstungen entschieden. Diese Entscheide bestätigten, trotz einer Vielzahl von Ungereimtheiten und nachweislichen Fehlern in den Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), den Planungsstand der Vorhabenträger. Mit den Entscheiden wurde die Bundesfachplanung für den SuedLink abgeschlossen und die Korridore verbindlich festgelegt. Die Bundesnetzagentur wird als nächstes im Planfeststellungsverfahren den genauen Verlauf der Trasse bestimmen. Dazu hat der Vorhabenträger TransnetBW am 11. Dezember 2020 bereits den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die C-Abschnitte und am 23. Dezember 2020 für die D-Abschnitte bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Damit wurde formal das Planfeststellungsverfahren im Bereich des Wartburgkreises begonnen. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur noch die entsprechenden Antragsunterlagen. Infolge wird sie die Antragskonferenzen, vermutlich nur als Online-Beteiligungen, ausrichten.