Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines schwerkranken Patienten, für den Fall, dass dieser sich nicht mehr äußern kann. Diese ist ein wichtiges Indiz für den mutmaßlichen Willen des Betroffenen bezüglich seiner medizinischen Behandlung, Behandlungsbegrenzung und Pflege bei schwersten Erkrankungen, wie bspw. bei nicht umkehrbare Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder einer zum Tod führenden Krankheit. In der Patientenverfügung kann der Betroffene angeben, welche ärztlichen Maßnahmen er zu seiner medizinischen Versorgung wünscht oder ablehnt.
Empfehlenswert ist es, sich genauestens mit der Thematik auseinander zu setzen und sich auch noch mal durch einen Arzt beraten zu lassen. Eine Patientenverfügung sollte in jedem Fall genaue und konkrete Formulierungen bezogen auf die einzelne möglicherweise eintretende Erkrankung beinhalten.
Eine Auswahl an Textbausteinen finden Sie in dieser Datei:
Um den Betreuungsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern und ein Betreuungsverfahren zu vermeiden, können Vollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) registriert werden.
Telefonische Erreichbarkeit Betreuungsbehörde
nördlicher Wartburgkreis
03695 617483
03695 617472
03695 617489
03695 617473
südlicher Wartburgkreis
03695 617417
03695 617426
03695 617435
03695 617436